Die für das Verpackungsgesetz zuständige Stelle, die „Zentrale Stelle Verpackungsregister“, veröffentlicht seit letzter Woche so genannte Fallberichte. Die Berichte geben Auskunft über laufende Verwaltungsakte. So sollen die Verpflichteten Hersteller/Vertreiber/Versandhändler über aktuelle Mahn- und Bußgeldverfahren informiert werden. Die ZSVR erhofft sich, dass durch die Veröffentlichung weitere Rechtsverstöße vermieden werden können.
Das sich nach wie vor eine große Anzahl von Trittbrettfahrern im Markt befindet, zeigt ein Blick auf die aktuellen Registrierungszahlen bei der ZSVR. Demnach haben sich bisher knapp 184.000 Unternehmen registriert. Zu den registrierten Unternehmen zählen Großkonzerne, Mittelständler, aber auch kleine Online- und Versandhändler.
Die ZSVR geht jedoch davon aus, dass es in Deutschland ca. 700.000 Verpflichtete gibt. Demnach wären bisher weniger als ein Drittel aller Verpflichteten registriert.
An der Stelle sei der Hinweis erlaubt, dass die „Nicht Registrierung“ kein Kavaliersdelikt darstellt. So besteht etwa ohne erfolgte Registrierung und Beteiligung der Mengen bei einem Dualen System, ein Vertriebsverbot für die in den Verpackungen enthaltenen Produkte.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Zentralen Stelle Verpackungsregister.
Empfehlung: Sie möchten Ihre Verpackungen günstig lizenzieren - ohne lange Vertragsbindungen?
Wir konnten für unsere Mandanten auch für das Jahr 2022 wieder einen Rabatt i.H.v. 8 % mit Reclay aushandeln. Der entsprechende Gutschein-Code ist hier hinterlegt.
Leser unserer Kanzlei-Beiträge erhalten immerhin noch einen Rabatt i.JH.v. 5%, wenn sie folgenden Gutscheincode verwenden: LES2022IRK5 oder auf diesen Direktlink klicken.
Zusätzlich bietet activate - by Reclay folgende attraktive Rabattstufen für Frühlizenzierer an.
Einkauf bis
- Quartal 1 (Q1) –> 25 % Rabatt
- Quartal 2 (Q2) –> 20 % Rabatt
- Quartal 3 (Q3) –> 10 % Rabatt
Warum „activate-by Reclay“?
Die IT-Recht Kanzlei empfiehlt aus folgenden Gründen das Online-Portal "activate – by Reclay"
- Bei Reclay gibt es keine Pauschalen. Sie zahlen also nur für die Verpackungen, die Sie auch tatsächlich in Verkehr bringen.
- Gerade für sehr kleine Online-/Versandhändler ist Reclay eine wirtschaftlich zumutbare Lösung. Die Lizenzierung von kleinsten Verpackungsmengen kann bereits mit wenigen Euros erledigt werden.
- Es gibt keinen Mindestbestellwert.
- Kein fester Vertrag für eine bestimmte Laufzeit: Sie lizenzieren Ihre Mengen, ohne einen Vertrag über eine feste Laufzeit abschließen zu müssen.
Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.
Link kopieren
Als PDF exportieren
Per E-Mail verschicken
Zum Facebook-Account der Kanzlei
Zum Instagram-Account der Kanzlei
0 Kommentare