Verpackungslizenzierung 2020: für Mandanten bis zu 33 % (!) Rabatt!

Verpackungslizenzierung 2020: für Mandanten bis zu 33 % (!) Rabatt!
2 min
Beitrag vom: 08.10.2019
Achtung: Dieser Beitrag ist mittlerweile veraltet. Aktuellere Informationen finden Sie hier: "Lizenzierungen von Verpackungen: bis zu 33 % Rabatt"

Die IT-Recht Kanzlei und der Verpackungslizenzierer activate - by Reclay haben sich auf eine Fortführung der Zusammenarbeit über das Jahr 2019 hinaus verständigt. Auch für das Jahr 2020 wurden für unsere Mandanten spezielle Konditionen bzw. ein großzügiger Rabatt vereinbart.

Mandanten der IT-Recht Kanzlei können in diesem Portal ihre in Verkehr gebrachten Verpackungen für das Jahr 2020 kostengünstig lizenzieren. Ihnen wird dabei ein Rabatt i.H.v. 8 % auf den regulären Preis eingeräumt.

Leser unserer Kanzlei-Beiträge erhalten immerhin noch einen zusätzlichen Rabatt von 5%, wenn sie folgenden Gutscheincode verwenden: LE2020ITK

Der hierfür notwendige Rabattcode ist hier im Mandantenportal der IT-Recht Kanzlei einsehbar.

Zusätzlich bietet activate - by Reclay folgende attraktive Rabattstufen für Frühlizenzierer an.

Einkauf bis

  • Quartal 1 (Q1) 2020 –> 25 % Rabatt
  • Quartal 2 (Q2) 2020 –> 20 % Rabatt
  • Quartal 3 (Q3) 2020 –> 10 % Rabatt

Warum „activate-by Reclay“?

Die IT-Recht Kanzlei empfiehlt aus folgenden Gründen das Online-Portal "activate – by Reclay"

  • Bei Reclay gibt es keine Pauschalen. Sie zahlen also nur für die Verpackungen, die Sie auch tatsächlich in Verkehr bringen.
  • Gerade für sehr kleine Online-/Versandhändler ist Reclay eine wirtschaftlich zumutbare Lösung. Die Lizenzierung von kleinsten Verpackungsmengen kann bereits mit wenigen Euros erledigt werden.
  • Es gibt keinen Mindestbestellwert.
  • Kein fester Vertrag für eine bestimmte Laufzeit: Sie lizenzieren Ihre Mengen, ohne einen Vertrag über eine feste Laufzeit abschließen zu müssen.
  • Mandanten der IT-Recht Kanzlei erhalten einen Rabatt i.H.v. 8 % auf den regulären Preis, vgl. hier. Zudem können zusätzlich Frühbucherrabatte in Anspruch genommen werden.

Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .

Bildquelle: Yurii_Yarema / shutterstock.com

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