Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie im Bundesgesetzblatt verkündet – Stichtag: 13.06.2014
Am 27.09.2013 wurde das „Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung“ im Bundesgesetzblatt verkündet. Das verkündete Gesetz kann hier eingesehen werden.
Damit wird das Gesetz wie geplant am 13.06.2014 in Kraft treten. Aufgrund der sehr weitreichenden Änderungen und dem damit verbundenen erheblichen Handlungsbedarf sollten Onlinehändler frühzeitig damit beginnen, die notwendigen Anpassungen zu realisieren, damit es am Freitag, den 13.06.2014 kein böses Erwachen gibt.
Die wichtigsten Änderungen durch dieses Gesetz sind:
1. Neue, im Detail sehr komplexe Musterwiderrufsbelehrung 2014
2. Kein Rückgaberecht mehr vorgesehen
3. Neue Ausnahmen vom Widerrufsrecht
4. Einheitliche Widerrufsfrist
5. Kein unendliches Widerrufsrecht mehr
6. Ausübung des Widerrufsrechts nur noch durch eindeutige Erklärung möglich
7. Erklärung des Widerrufs nicht mehr an Einhaltung der Textform geknüpft
8. Anspruch auf Erstattung der Hinsendekosten nur noch bezüglich der Kosten des Standardversands
9. Verbraucher trägt künftig unabhängig vom Preis der zurückzusendenden Sache die Rücksendekosten, sofern ihn der Unternehmer darauf hinweist
10. Verbraucher müssen künftig auch nicht paketversandfähige Waren an den Unternehmer zurückschicken
11. Zügigere Abwicklung des Widerrufs
12. Zurückbehaltungsrecht des Unternehmers im Rahmen der Rückabwicklung
13. Neuerungen beim Wertersatz
14. Keine Mehrwertdienstenummern für Kundenhotlines mehr zulässig bei "Vertragsangelegenheiten"
15. Keine Zahlungspflicht bei voreingestellten Nebenleistungen mehr
16. Zuschläge für bestimmte Zahlungsarten nur noch begrenzt möglich
Weiterführende Informationen zu den vorgenannten Änderungen haben wir für Sie in den beiden folgenden Artikeln zusammengestellt:
- Das „neue“ Widerrufsrecht im Fernabsatz: Wichtige Änderungen für Unternehmer ab dem 13.06.2014
- Die neue Musterwiderrufsbelehrung 2014
Eine Übergangsfrist wird es nicht geben, die Änderungen müssen am 13.06.2014, 0 Uhr stehen. Wir begleiten Sie gerne dabei, Ihre Angebote fit für die kommenden Änderungen zu machen.
Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.
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