LG Arnsberg: Ausdruck „vitalisierend“ in der Werbung für alkoholfreie Biere keine gesundheitsbezogene Angabe
Gerade in der Lebensmittelbranche ist der Einsatz von werbenden Formulierungen, die dem Verbraucher förderliche Auswirkungen des Verzehrs auf die Leistungsfähigkeit, die körperliche Verfassung oder die Gesundheit in Aussicht stellen, weit verbreitet. Die so verwendeten Wortmittel sollen die Kaufentscheidung des Verbrauchers positiv beeinflussen und ihn längerfristig an das jeweilige Produkt binden.