Abmahnsicher: eBay und Online-Shop

OS-Plattform: Abschaltung zum 20.07.2025

In der Praxis seit jeher „tot“ und nun auch formell am Ende: Am 20.07.2025 wird die Online-Streitschlichtungsplattform der EU-Kommission stillgelegt. Dies hat Auswirkungen auf jeden Online-Händler.

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Streiten jetzt attraktiver? Gesetzentwurf soll Verbraucherstreitbeilegung fördern

Gestritten wird zwischen Unternehmer und Verbraucher seit jeher. Ein Gesetzesentwurf des Bundesministeriums der Justiz plant nun die Verbraucherstreitbeilegung zu entbürokratisieren und attraktiver zu gestalten. Was konkret vorgesehen ist und inwieweit Online-Händler hiervon betroffen sind, lesen Sie unserem Beitrag.

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OS-Plattform der EU-Kommission: Dringender Reformbedarf

Die Einrichtung einer europäischen Onlinestreitbeilegungs-Plattform (OS-Plattform) aus dem Jahr 2013 zur außergerichtlichen Regelung von Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmen bei grenzüberschreitenden Online-Verträgen hat in der Praxis keine nennenswerte Rolle gespielt.Wir befassen uns mit den Gründen für das Scheitern des aktuellen Konzepts für eine außergerichtliche Streitbeilegung.

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Alternative Streitbeilegung: Ist die OS-Plattform bald Geschichte?

Da die OS-Plattform nach einem aktuellen Bericht der EU-Kommission bei den Verbrauchern jedoch nicht auf die erhoffte Resonanz stößt, schlägt die EU-Kommission nunmehr neue Maßnahmen vor, die die außergerichtliche Streitbeilegung vereinfachen und die Verbraucherrechte stärken sollen.

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Verkaufen via Shpock+: Wenn der Link auf die OS-Plattform nur klickbar wäre…

Shpock ist ein interessanter Verkaufskanal für Online-Händler. Die Plattform wirbt mit über 10 Millionen aktiven Nutzern, über 100 Millionen Produktsuchen sowie über 100 Millionen Euro Warenverkaufswert pro Monat. Aber so schön diese Zahlen klingen mögen: Wenn ein rechtssicherer Verkauf bereits an einem nicht anklickbar hinterlegbaren Link auf die OS-Plattform scheitert, ist das kein guter Start.

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Die EU-Kommission bekommt es nicht hin: OS-Plattform erneut „offline“

Es ist einer der wohl meist abgemahnten Punkte im Onlinehandel: Die Pflicht des Händlers zur Information und (anklickbaren) Verlinkung auf die OS-Plattform zur Online-Streitschlichtung der EU-Kommission. Doch aktuell sind den Händlern die Hände gebunden – wohl aufgrund technischer Probleme ist die OS-Plattform nicht erreichbar. Das ist auch leider nicht das erste Mal.

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Keine Streitbeilegungsbereitschaft: Link auf OS-Plattform dennoch nötig?

Seit dem 09.01.2016 verpflichtet eine EU-Verordnung die Onlinehändler, mittels eines anklickbaren Links auf die OS-Plattform zur Online-Streitbeilegung hinzuweisen. Wer dies als Händler versäumt, muss mit einer Abmahnung rechnen. Doch viele Händler wollen gar nicht an einem (Online)Streitbeilegungsverfahren teilnehmen. Ist trotzdem zu informieren?

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Darf ich überhaupt noch von der Verbraucherschlichtungsstelle sprechen?

Aufgrund der Umbenennung der allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle zum 01.01.2020 zur „Universalschlichtungsstelle“ herrscht einige Verunsicherung bei den Onlinehändlern. Denn diese müssen - auch wenn man sich nicht einer bestimmten Schlichtungsstelle angeschlossen hat – über ihre Bereitschaft informieren, an Verbraucherschlichtungsverfahren teilzunehmen.

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BGH: „Grundsätzliche Bereitschaft“ zur Teilnahme am Streitschlichtungsverfahren löst keine erweiterte allgemeine Hinweispflicht aus

Seit dem 1. Februar 2017 ist sie DER Dauerbrenner im Online-Handel: die Hinweispflicht auf die Plattform zur Online-Streitbeilegung. Kommen Shop-Betreiber dieser Pflicht nicht nach, drohen ihnen teure Abmahnungen. Der BGH hat nun entschieden, dass die „grundsätzliche Bereitschaft“ zur Teilnahme am Streitschlichtungsverfahren die erweiterte allgemeine Hinweispflicht nicht auslöst.

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Aufgepasst: Die „Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle“ wird zur „Universalschlichtungsstelle“

Wir erinnern uns: Seit Februar 2016 haben Verbraucher und Shop-Betreiber die Möglichkeit, ihre Streitigkeiten über die Plattform der Online-Streitbeilegung (sog. OS-Plattform) auszufechten. Die Einführung der Plattform sorgte im Online-Handel durch zahlreiche neue Informationspflichten für reichlich Trubel. Nun werden Händler, die zur Streitbeilegung verpflichtet sind oder sich dazu (freiwillig) verpflichtet haben, durch eine Gesetzesnovelle erneut in die Pflicht genommen.

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BGH: Hinweis, ob an Online-Streitbeilegungsverfahren teilgenommen wird, muss eindeutig sein

In zahlreichen Beiträgen hat die IT-Recht Kanzlei bereits in der Vergangenheit über die Funktion, das Verfahren und die Hinweispflichten des Online-Streitbeilegungsverfahren der EU berichtet. Insbesondere die Formalia, die im Rahmen der Hinweispflichten einzuhalten sind, bergen für Händler immer wieder die Gefahr, Opfer von Abmahnungen zu werden. Der BGH hatte nun in seinem Urteil vom 21.08.2019 (Az. VIII ZR 265/18) darüber zu entscheiden, ob der Hinweis „im Einzelfall“ zu einer Teilnahme bereit zu sein, den gesetzlichen Anforderungen genügt.

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Schwerpunkt eBay: Abmahnung wegen fehlender Verlinkung zur OS-Plattform

Es vergeht kaum eine Woche, in der nicht wegen des nicht klickbaren Links zur OS-Plattform abgemahnt wird. Besonders häufig: Dieser Verstoß auf der Handelsplattform eBay. Das ist vermeidbar: Wir haben explizit für eBay-Händler eine Handlungsanleitung zur Umsetzung dieser Pflicht bereitgestellt - damit weiß jeder wo und wie er den Link zu setzen hat.

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Dauerthema: Abmahnung wegen nicht klickbaren Links zur OS-Plattform - das muss nicht sein!

Es vergeht kaum eine Woche in der nicht wegen des nicht klickbaren Links zur OS-Plattform abgemahnt wird. Auch in jüngster Vergangenheit meldeten sich wieder zahlreiche abgemahnte Händler diesbezüglich bei uns.

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Achtung: Inhaber von Facebook-Seiten müssen Link auf OS-Plattform abändern!

Facebook-Seiteninhaber aufgepasst: der im Facebook-Seitenimpressum hinterlegte Link zur EU-Online-Streitschlichtung in der Form "https://ec.europa.eu/consumers/odr“ leitet aktuell teilweise nur auf eine Fehlermeldung und nicht mehr auf die OS-Plattform weiter. Weil der Link jederzeit verfügbar und anklickbar die OS-Plattform konkret in Bezug nehmen muss, ist auf Facebook gegebenenfalls umgehend eine Anpassung erforderlich.

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Verbraucher beschwert sich bei "EU-Online-Streitschlichtungsplattform": Wie ist zu reagieren?

Im Jahr 2016 wurde von der EU-Kommission eine Plattform zur Online-Streitbeilegung geschaffen. Nach unserem Eindruck ist diese ein klassischer „Rohrkrepierer“. Was aber tun, wenn ein Verbraucher dort doch einmal eine Beschwerde gegen Sie als Händler einreicht?

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Freiwillig bereit heißt nicht verpflichtet: OLG Celle zur Ausnahme der Hinweispflicht auf Verbraucherschlichtung

Es war DER Aufreger Anfang 2017: Die Hinweispflicht auf die Online-Streitschlichtung. Jetzt gab es ein Urteil in diesem Zusammenhang: Das OLG Celle (Urteil vom 24.07.2018, 13 U 158/17) hat dabei entschieden, dass derjenige, der sich zur Teilnahme an der Verbraucherschlichtung lediglich "bereit erklärt, jedoch nicht "verpflichtet", nicht auf die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle hinweisen muss.

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OLG Celle: Keine Verpflichtung zum Hinweis auf die zuständige Streitschlichtungsstelle, wenn sich ein Händler lediglich zur Teilnahme an der Verbraucherschlichtung bereit erklärt

Online-Händler können die Möglichkeit einer außergerichtlichen Streitbeilegung anbieten. Eine gesetzliche Verpflichtung hierzu ist jedoch nicht vorgesehen (Achtung: Die Verpflichtung zur Verlinkung auf die OS-Plattform ist eine andere Sachfrage und streng von der Teilnahme an Streitschlichtungsverfahren zu trennen!). Das OLG Celle hat nun entschieden, dass denjenigen, der sich nach § 36 VSBG zur Teilnahme an Verbraucherschlichtung nur "bereit erklärt", jedoch hierzu nicht "verpflichtet", keine Verpflichtung trifft, auf die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle hinzuweisen. Lesen Sie mehr zu dieser Entscheidung in unserem Beitrag:

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Jetzt auch OLG Hamburg: Infos zur OS-Plattform ohne Verlinkungsfunktion abmahnbar

Es ist schon einige Zeit her, dass die Händler durch das Thema Online-Streitschlichtungs-Plattform aufgeschreckt wurden. Und es sind zu diesem Thema mittlerweile auch schon einige obergerichtliche Entscheidungen ergangen – nun hat sich das OLG Hamburg (Beschluss vom 26.04.2018 - 3 W 39/18) eingereiht und der „Mehrheit“ angeschlossen: Der Hinweis zur Online-Streitbeilegungs-Plattform muss mit Verlinkungsfunktion ausgestaltet sein.

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HTTP-Variante des Links auf OS-Plattform funktioniert wieder!

Wir hatten kürzlich dahingehend informiert, dass die EU-Kommission (unverständlicherweise) die HTTP-Variante des Links auf die „OS-Plattform (es geht um diesen Link: http://ec.europa.eu/consumers/odr/ ) „lahmgelegte“. Inzwischen wurde das Weiterleitungsproblem dieses HTTP-Links anscheinend wieder behoben.

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Achtung, brandgefährlich: Link auf die OS-Plattform funktioniert nur noch in der HTTPS-Variante!

Wer als Internethändler nicht auf die OS-Plattform mittels eines leicht zugänglichen, anklickbaren Links verlinkt, begibt sich in konkrete Abmahngefahr. Eine aktuell erfolgte Abschaltung der bisher funktionierenden HTTP-Variante des Links auf die OS-Plattform durch die Europäische Kommission bringt nun viele Händler in Gefahr.

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