Abmahnsicher: eBay und Online-Shop

Amazon Irland: Ab sofort neue professionelle Rechtstexte

Ab sofort bieten wir auch professionelle Rechtstexte für den Online-Marktplatz amazon.ie in englischer Sprache an.

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Amazon-Widerrufsbelehrung muss aktualisiert werden

Amazon teilte kürzlich mit, dass sich die Bedingungen für das "Weihnachtsrückgaberecht" dieses Jahr ändern. Dies bedeutet Handlungsbedarf für die Amazon-Verkäufer. Diese müssten zeitnah ihre Widerrufsbelehrung anpassen, um rechtskonform zu handeln.

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Aufreger: Amazon stellt OS-Link nicht mehr anklickbar dar [Update: Gelöst]

Der Link auf die OS-Plattform muss zwingend anklickbar sein, andernfalls besteht Abmahngefahr. Amazon hat nun Anpassungen vorgenommen, so dass der Link etwa bei Amazon.de nicht mehr als anklickbarer Link dargestellt wird. Das ist nicht gut für Amazon-Seller

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Amazon veröffentlicht sensible Daten vieler Marketplace-Seller

Immer mehr Amazon-Händler berichten, dass Amazon sensible Daten, u.a. die zum Login in den Amazon-Account verwendete Email-Adresse des Händlers, neu auf der Verkäuferdetailseite veröffentlicht. Spekulationen hin zu einem Datenleck haben sich nicht bewahrheitet. Amazon stützt sich hinsichtlich der Veröffentlichung der Daten auf gesetzliche Pflichten. In jedem Fall eine unglückliche Sache.

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Amazon: A-bis-z-Garantie deckt nun auch Personen- und Sachschäden ab

Wer bei Amazon verkauft, dürfte bereits leidgeprüft in Sachen der von Amazon angebotenen A-bis-z-Garantie sein: Der Kunde bekommt, stellt er einen dahingehenden Antrag, in den meisten Fällen „Recht“ und Amazon nimmt eine Erstattung vor. Die Verkäuferinteressen kommen bei der Beurteilung der Sach- und Rechtslage nicht selten zu kurz. Nun droht neuer Ärger, da der Umfang der Garantie kürzlich erweitert worden ist.

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Ein leidiges Thema: Kontosperrungen bei Amazon nach wie vor auf hohem Niveau

Es gehört mit zu den größten Ängsten eines jeden Amazon-Sellers: Das Szenario einer Kontosperrung, so dass kein Verkauf via Amazon und/ oder keine Auszahlung eines bestehenden Guthabens mehr möglich ist. Im Folgenden möchten wir Ihnen daher einen Überblick verschaffen, worauf im Fall der Fälle besonders zu achten ist.

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Amazon verkürzt Rückgabefrist – Handlungsbedarf in Sachen Rechtstexte

Amazon teilte mit, dass die Rückgabefrist für zahlreiche Sortimente ab dem 25.03.2024 mehr als halbiert wird: Ab diesem Tag räumt Amazon den Käufern dann nur noch eine vierzehntägige Rückgabemöglichkeit ein. Eines ist sicher: Diese Anpassung seitens Amazon bedeutet Handlungsbedarf für die Amazon-Verkäufer. Denn diese müssten zeitnah ihrer Rechtstexte anpassen, um rechtskonform zu handeln.

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Amazon: Auszahlungseinbehalt wegen angeblicher Umsatzsteuerproblematik

Amazon-Verkäufer haben es nicht leicht. Die Plattform agiert wenig zimperlich, wenn Marktplatz-Händler nach Amazons Ansicht nicht regelkonform handeln. In diesen Tagen häufen sich ganz dramatisch die Einbehaltungen von Guthaben aufgrund einer angeblichen Umsatzsteuerproblematik. Für Händler wird dies schnell existenzbedrohend, da Auszahlungen tagelang nicht möglich sind.

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Änderung der Rücknahmebedingungen durch Amazon - Händler sollten reagieren

Bereits seit April 2017 sind die von Amazon den dortigen Verkäufern aufoktroyierten Rücknahmebedingungen lästige Pflicht aller gewerblichen Amazon-Seller. Händler müssen ihren Kunden identische Rückgabemöglichkeiten zu denen, die Amazon bei Eigenverkäufen bietet, eröffnen. Kürzlich hat Amazon die maßgeblichen Rücknahmebedingungen angepasst.

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Eigene Widerrufsbelehrung bei Amazon muss aktualisiert werden

Bei Amazon gibt es zwei Wege, wie Händler ihre Waren auf dem Marktplatz anbieten können: Via FBM und via FBA. Bei Nutzung von FBA „diktiert“ Amazon eigene Regeln für den Widerruf und blendet eine eigene Widerrufsbelehrung ein. Die händlereigene Widerrufsbelehrung (für FBM) wurde bisher dann von Amazon ausgeblendet. Dem ist seit kurzer Zeit nicht mehr so, was für eine Irreführung des Verbrauchers sorgt.

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Was macht Amazon denn da? Neue Hinweise zur Rückgabe anpassbarer Produkte

Amazon informiert aktuell, dass seit dem 15.02.2023 bei Amazon gekaufte, anpassbare und personalisierbare Produkte nicht mehr für eine Rücksendung berechtigt seien. Neue Hinweise in den Amazon-Angeboten sorgen für Verunsicherung unter den Händlern.

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Müssen Amazon-Händler das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz beachten?

Zum 19. Januar 2023 sind die neuen Lieferkettenstandards von Amazon in Kraft getreten. Nicht nur direkte Lieferanten von Amazon, sondern auch Händler, die über den Amazon-Marktplatz verkaufen, werden dadurch zur Einhaltung von bestimmten Lieferkettenstandards verpflichtet. Unklar ist vielen Amazon-Händlern, wie sich dies auf sie auswirken kann.

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LG Düsseldorf: Markenänderung auf Amazon kann unzulässig sein

Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass die nachträgliche Änderung einer Amazon-ASIN ihrerseits wettbewerbswidrig sein kann. Dies ist dann dann der Fall, wenn die hinterlegte Marke durch die eigene Marke des Ändernden ersetzt wird, um im Nachgang die angehängten Amazon-Händler anschließend abzumahnen, weil diese weiterhin Produkte der ursprünglichen Marke liefern.

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Neuerung bei Amazon: Automatisch kostenloses Rücksendelabel für Käufer

Mit einer Ankündigung, dass bereits ab dem 31.10.2022 neue Rückgaberegelungen gelten sollen, hat Amazon in den letzten Tagen für viel Aufregung unter den Amazon-Marketplace-Händlern gesorgt. Was es damit auf sich hat und ob Amazon-Verkäufer künftig immer die Kosten der Rücksendung selbst zu tragen haben, darauf gehen wir in unserem aktuellen Beitrag ein.

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Amazon Belgien: IT-Recht Kanzlei bietet professionelle Rechtstexte an

Die IT-Recht Kanzlei hat ihr Portfolio an Rechtstexten für Online-Plattformen erweitert und bietet auch professionelle Rechtstexte für den Online-Marktplatz amazon.com.be in französischer und niederländischer Sprache an.

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Die Haftung des Online-Händlers für Fehler von Amazon

Die vielen Vorteile, die der Verkauf von Artikeln über Amazon bietet, haben - so der BGH - auch eine „Kehrseite“. So müssen Händler für Wettbewerbsverstöße auf ihrer Angebotsseite haften - auch wenn Amazon selbst (oder Dritte) diese Fehler verursacht haben. Wann müssen Händler mit einer Haftung für Fehler von Amazon rechnen und wie können sie diese am besten vermeiden?

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Anleitung: Unzulässige Produkte auf Amazon zur Sperrung melden

Amazon wird nach wie vor von illegitimen Waren vor allem aus Fernost überschwemmt. Fehlende gesetzliche Kennzeichnungselemente, Konformitätsnachweise oder erforderliche Registrierungen sind an der Tagesordnung und stellen für redliche Anbieter eine wirtschaftliche Bedrohung dar. Wie können Amazon-Händler Produktverstöße über die Plattform melden und so eine Sperrung der betroffenen Angebote herbeiführen?

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Neues Kaufrecht gilt seit 01.01.2022 – was macht Amazon daraus?

Online-Händler müssen seit dem neuen Jahr neue Regeln im Kaufrecht beachten. Aufgrund der neuen Vorschriften sind in vielen Fällen auch technische Anpassungen im Bestellablauf erforderlich. Bei Plattformen sind hier die Plattformbetreiber gefragt. Wie ist der Stand bei Amazon.de?

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Amazon Türkei: IT-Recht Kanzlei bietet ab sofort professionelle Rechtstexte an

Die IT-Recht Kanzlei hat ihr Portfolio an Rechtstexten für Online-Plattformen erweitert und bietet ab sofort auch professionelle Rechtstexte (AGB, Datenschutzerklärung, Widerrufsbelehrung + Impressum) für den Online-Marktplatz amazon.com.tr an.

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KG Berlin: Amazon-Händler müssen Angebote regelmäßig auf Verstöße überprüfen

Laut BGH müssen Amazon-Händler für ihre Angebot für die durch Dritte begangenen Rechtsverstöße haften. Um eine solche Haftung zu vermeiden, obliegt es dem Amazon-Händler „regelmäßige“ Prüf- und Überwachungspflichten einzuhalten. Das KG Berlin hat entschieden, dass dies auch dann gilt, wenn Dritte die Angebote der Marketplace-Händler ungewollt ändern können. Stichprobenartige Überprüfung reicht dabei nicht aus.

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