Artikel zum Thema „Verkauf, Von, Waffen“
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Abmahnung bei eBay, Amazon und Online-Shops - Auflistung gängiger Abmahngründe (Update: 1000 Abmahngründe!)
Abmahnungen bei eBay, Amazon und Online-Shops: Die IT-Recht-Kanzlei veröffentlicht nachfolgend eine Liste, die 1000 gängige Abmahngründe auflistet. Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sagt nichts darüber aus, ob die genannten Abmahngründe tatsächlich wettbewerbsrechtlich relevant sind. Eines wird jedoch deutlich: Nahezu unüberschaubar sind die Rechtsvorschriften geworden, die beachtet werden müssen - beinahe endlos scheinen die Informations- und Hinweispflichten der Händler zu sein.
67 min 40Batteriegesetz in Kraft getreten: Was haben Händler zu beachten?
Das im Wesentlichen seit dem 1.12.2009 in Kraft getretene Batteriegesetz (BattG) ersetzt die seit 1998 geltende Batterieverordnung. Was haben Online-Händler zu beachten? Bestehen für Händler, die Batterien gewerblich an Endnutzer abgeben, ähnliche Pflichten wie etwa nach der Verpackungsverordnung? Die IT-Recht Kanzlei hat die wichtigsten und interessantesten Fragen für Händler zusammengestellt und beantwortet.
10 min 7UWG - Schwarze Klausel Nr. 19 - So günstig nur hier - Wenn sich Prahlereien von Verkäufern als Bumerang erweisen
Kann man dem Gerede von Verkäufern wirklich Glauben schenken? Anders gefragt: wer nimmt es schon für bare Münze, wenn ein Verkäufer damit prahlt, dass das Produkt bei ihm am günstigsten sei, die längste Gewährleistung habe und mit dem umfangreichsten Zubehör ausgestattet sei? Eigentlich können Sie das alles tatsächlich glauben. Denn wenn der Verkäufer nicht die Wahrheit sagt, dann verstößt er gegen die Schwarze Klausel Nr. 19 des UWG. Lesen Sie dazu jetzt den zwanzigsten Teil der [Serie der IT-Recht Kanzlei|schwarze-liste-serie.html] .
6 minUWG - Schwarze Klausel Nr. 9 - Der falsche Eindruck der Verkehrsfähigkeit eines Produkts
Um ihre Produkte zu verkaufen, stellen Händler sie bei sich ins Regal oder ins Internet. Macht der Verkäufer dabei keinen unseriösen oder schmuddeligen Eindruck, so meint der Kunde zurecht, er dürfe die angebotenen Produkte auch rechtmäßig erwerben. Ist dies dann doch nicht der Fall und klärt der Verkäufer den Kunden darüber nicht auf, handelt er wettbewerbswidrig. Lesen Sie dazu jetzt den zehnten Teil der [Serie der IT-Recht Kanzlei|schwarze-liste-serie.html] .
5 min 1Geräte- und Produktsicherheitsgesetz unter der Lupe - wenn der Teddy die Augen verliert
Die Sicherheit von Produkten steht immer wieder im Fokus des öffentlichen Interesses. Ob bei Elektrogeräten, Gasverbrauchseinrichtungen oder Kinderspielzeug - Gefahren gibt es zu hauf. Um die Verwender vor unsicheren Produkten zu schützen, existiert in Deutschland das auf EG-Richtlinien basierende Geräte-und Produktsicherheitsgesetz (GPSG). Dessen Regelungen, die daraus entstehenden Verpflichtungen für Hersteller und Händler sowie die rechtlichen Konsequenzen einer Nichtbeachtung inklusive der großen Abmahngefahr sollen nachfolgend beleuchtet werden. Überwachungsbedürftige Anlagen bleiben dabei außer Betracht.
17 minRichtige Kennzeichnung: Spielzeug muss mit deutschen Gefahrenhinweisen und Gebrauchsvorschriften versehen sein
Derzeit werden Spielzeug-Händler abgemahnt, die ihre Waren nicht mit gut lesbaren und geeigneten Gefahrenhinweisen und Gebrauchsvorschriften in deutscher Sprache versehen haben. Informieren Sie sich, welche Spielzeuge betroffen und wie diese jeweils zu kennzeichnen sind!
7 min 2Der rechtssichere Handel mit Spielsachen! Kampf dem Flammen- und Erstickungstod?
„Viele Männer haben irgendein doofes Jungsspielzeug: Kettensägen, Aufsitzmäher, Eisenbahnen.“ Diese Worte* hatte wohl die EU-Kommission im Kopf, als sie den Richtlinienvorschlag KOM (2008) 9 ausgetüftelt hat. Die hierdurch vorgeschlagene Norm zur Sicherheit von Spielzeug wird in absehbarer Zeit in nationales Recht umgesetzt werden – und den E-Commerce wieder einige Nerven kosten. Darüber hinaus sollten Online-Händler, die mit magnetischem Spielzeug handeln, bereits jetzt die „Magnetspielzeug-Entscheidung“ beachten.
8 min 2Verkauf von Waffen über das Internet
Im Internet wird hierzulande rege mit Waffen gehandelt, und zwar ohne dass hierbei die Vermarktung von Kriegsgerät stattfindet – viele Gegenstände, die nach der Wahrnehmung des Handels eher als Spielzeug oder Sportgeräte angepriesen werden, fallen in den Anwendungsbereich des deutschen Waffenrechts. Um eine irrtümliche (und hart sanktionierte) Betätigung als Waffenschieber zu vermeiden, sollten sich vor allem Online-Händler, die in den Bereichen Outdoor und Sport tätig sind, einen genauen Überblick über diesen Anwendungsbereich verschaffen.
8 minTypische Stolperfalle - AGB beim eBay-Verkauf
Auf dem virtuellen Marktplatz „eBay” tummeln sich viele Verbraucher alsHobbyverkäufer. Daneben wächst aber auch beständig die Zahl derer, die eBaygewerblich als Verkaufsplattform nutzen. Es liegt dabei in der Natur der Sache,dass jeder eBay-Verkäufer auf Dauer bestrebt sein wird, seine eigene Position nachMöglichkeit zu stärken.
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Inhaltsangabe der Artikel
- Abmahnung bei eBay, Amazon und Online-Shops - Auflistung gängiger Abmahngründe (Update: 1000 Abmahngründe!)
- Batteriegesetz in Kraft getreten: Was haben Händler zu beachten?
- UWG - Schwarze Klausel Nr. 19 - So günstig nur hier - Wenn sich Prahlereien von Verkäufern als Bumerang erweisen
- UWG - Schwarze Klausel Nr. 9 - Der falsche Eindruck der Verkehrsfähigkeit eines Produkts
- Geräte- und Produktsicherheitsgesetz unter der Lupe - wenn der Teddy die Augen verliert
- Richtige Kennzeichnung: Spielzeug muss mit deutschen Gefahrenhinweisen und Gebrauchsvorschriften versehen sein
- Der rechtssichere Handel mit Spielsachen! Kampf dem Flammen- und Erstickungstod?
- Verkauf von Waffen über das Internet
- Typische Stolperfalle - AGB beim eBay-Verkauf