LG Magdeburg: Verkauf von rezeptfreien, apothekenpflichtigen Medikamenten über Amazon zulässig

LG Magdeburg: Verkauf von rezeptfreien, apothekenpflichtigen Medikamenten über Amazon zulässig

Mit Urteil vom 18.01.2019 (Az. 36 O 48/18) hat das LG Magdeburg entschieden, dass der Verkauf von rezeptfreien, apothekenpflichtigen Medikamenten über die Handelsplattform "Amazon" keine unlautere geschäftliche Handlung nach § 3 UWG darstellt.

Aus der Pressemitteilung des Gerichts:

"Der in der Stadt Oberharz am Brocken ansässige beklagte Apotheker bietet als sogenannter Marktplatz Verkäufer über die Handelsplattform amazon.de rezeptfreie und apothekenpflichtige Medikamente an, wobei er unter dem Namen seiner Apotheke auftritt. Verkauf und Versand der Medikamente erfolgt nicht über Amazon, sondern über die Apotheke.

Ein Apotheker aus München als Mitbewerber hat den Beklagten darauf verklagt, dass dieser es unterlässt, die Medikamente über Amazon anzubieten.

Die Handelskammer hat in diesem Vertriebsweg keinen Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften gesehen. Sie bezieht sich damit auf eine Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2012 (Urteil vom 18.10.2012 Az. 3 C 25/11), wonach grundsätzlich der Internetversandhandel mit rezeptfreien Medikamenten erlaubt ist.

Wenn aber grundsätzlich "Internetapotheken" erlaubt sind, dann darf ein Apotheker auch als Vertriebsweg den über eine Handelsplattform - wie amazon.de - wählen.

Die Handelsplattform vermittelt auch lediglich den Zugang zum Angebot des Beklagten. An der pharmazeutischen Tätigkeit ist die Handelsplattform nicht beteiligt, da Verkauf und Versand allein durch den Beklagten erfolgen. Der Beklagte betreibt aber eine Apotheke und besitzt die behördliche Erlaubnis zum Versand von Medikamenten.

Ein Gesetzesverstoß liegt auch nicht darin, dass bei amazon.de es Kundenbewertungen, sowohl der Medikamente als auch der Apotheke selbst gibt. So weist das Verkäuferprofil auf amzon.de 100% - 511 positive Bewertungen in den letzten 12 Monaten auf (Stand: 18.01.2019). Jeder Nutzer der Seite kann aber sofort erkennen, dass sich hierbei nicht um Werbung und Bewertungen der Apotheke selbst, sondern um Meinungen der Verbraucher handelt. Damit hat der Beklagte auch nicht gegen Vorschriften der Medikamentenwerbung verstoßen.

Werbebanner für Apotheken

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Kläger kann binnen 1 Monats nach Zustellung hiergegen Berufung beim Oberlandesgericht Naumburg einlegen."

Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .


Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

Beiträge zum Thema

Anleitung: Unzulässige Produkte auf Amazon zur Sperrung melden
(15.11.2024, 17:29 Uhr)
Anleitung: Unzulässige Produkte auf Amazon zur Sperrung melden
Amazon: Derzeit viele Händler-Sperrungen – wie schützt man sich?
(04.11.2024, 12:02 Uhr)
Amazon: Derzeit viele Händler-Sperrungen – wie schützt man sich?
Amazon-Widerrufsbelehrung muss aktualisiert werden
(24.10.2024, 11:50 Uhr)
Amazon-Widerrufsbelehrung muss aktualisiert werden
Aufreger: Amazon stellt OS-Link nicht mehr anklickbar dar – Problem für Amazon-Seller [Update: Gelöst]
(12.08.2024, 11:08 Uhr)
Aufreger: Amazon stellt OS-Link nicht mehr anklickbar dar – Problem für Amazon-Seller [Update: Gelöst]
Amazon: A-bis-z-Garantie deckt nun auch Personen- und Sachschäden ab
(25.07.2024, 15:48 Uhr)
Amazon: A-bis-z-Garantie deckt nun auch Personen- und Sachschäden ab
Amazon veröffentlicht sensible Daten vieler Marketplace-Seller
(20.06.2024, 09:37 Uhr)
Amazon veröffentlicht sensible Daten vieler Marketplace-Seller
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.

Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.

Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie uns:
IT-Recht Kanzlei
Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller
Alter Messeplatz 2
Tel.: +49 (0)89 / 130 1433-0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de
© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei