So war das nicht gemeint: Sarrazin untersagt NPD Werbung mit seinem Namen

So war das nicht gemeint: Sarrazin untersagt NPD Werbung mit seinem Namen
28.04.2011 | Lesezeit: 1 min

Der frühere Berliner Finanzsenator Thilo Sarrazin hat vor dem Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung gegen den Berliner Landesverband der NPD erwirkt. Mit dem Beschluss vom 26. April 2011 hat das Landgericht der NPD untersagt, Zitate von Sarrazin und seinen Namen im Rahmen ihrer Wahlwerbung zu verwenden.

 

Zur Begründung für den Antrag im Eilverfahren hatte Sarrazin sich darauf berufen, die NPD verteile im Wahl-kampf eine Postkarte an Berliner Haushalte, auf der er namentlich mit dem Satz zitiert werde: „Ich möchte nicht, dass wir zu Fremden im eigenen Land werden“. Dadurch werde der unzutreffende Eindruck erweckt, er stelle bewusst seinen Namen und seine Worte für die NPD zur Verfügung.

Landgericht Berlin, Beschluss vom 26. April 2011
- 27 O 274/11 -

Quelle: Pressemitteilung des KG Berlin vom 27.04.2011

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