Abmahnwelle wegen unzulänglicher Cookie-Consent-Lösungen
Bereits seit 2019 ist durch ein EuGH-Grundsatzurteil die Einwilligungspflicht für technisch nicht notwendige Cookies auf Webseiten höchstrichterlich bestätigt. Noch immer haben diverse Seitenbetreiber – von kleinen Unternehmern bis zu Big Players – aber nicht die erforderlichen Maßnahmen getroffen, um mit rechtskonformen Cookie-Consent-Lösungen wirksame Cookie-Einwilligungen auf ihren Präsenzen einzuholen. Gegen fehlende und unzureichende Consent-Lösungen gehen nun deutsche Verbraucherzentralen vehement mit Abmahnungen vor.
I. Bislang 98 Abmahnungen wegen fehlender oder fehlerhafter Cookie-Zustimmungsdienste
Im Rahmen einer koordinierten Online-Spüraktion haben sich die deutschen Verbraucherzentralen jüngst diverse Online-Angebote aus verschiedenen Branchen wie E-Commerce, Lebensmittel-Lieferdiensten, Versicherungen und weiteren vorgeknüpft, um rechtswidrige Cookie-Praktiken und Verstöße gegen die geltenden Cookie-Einwilligungspflichten aufzudecken.
Letztere wurden bereits durch ein EuGH-Urteil aus dem Jahr 2019 höchstrichterlich für all solche Cookies bestätigt, die für den Betrieb von Webseiten und die Bereitstellung essentieller Seitenfunktionen nicht zwingend erforderlich sind. Vom BGH sodann 2020 auf das deutsche Recht angewendet, werden Cookie-Einwilligungspflichten schließlich zum 01.12.2021 – klarstellend – in § 25 des neuen Gesetzes zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien (TTDSG) kodifiziert.
Die Verbraucherschützer wurden schnell fündig und machten diverse Seitenbetreiber aus, die entweder überhaupt keine Cookie-Einwilligungslösungen auf ihren Webseiten implementiert hatten und so vor allem Tracking- und Analysecookies ohne die vorherige Nutzerzustimmung setzen ließen.
Vielfach wurden aber auch auf den ersten Blick rechtskonforme Cookie-Zustimmungsdienste vorgefunden, die auf den zweiten Blick das Nutzerverhalten über bestimmte graphische und optische Ausgestaltungen (Stichwort: „Dark Patterns“) hin zur Erteilung von Einwilligungen unbillig zu manipulieren versuchten.
Ein Dorn im Auge ist Daten- und Verbraucherschützern hierbei insbesondere die prominente Darstellung von „(Alle) akzeptieren“-Schaltflächen bei gleichzeitiger Vorhaltung/Kaschierung von Buttons, mit denen die Cookie-Setzung auf technisch notwendige Elemente beschränkt werden kann.
Ergebnis der Aufspüraktion sind nach Angaben der Verbraucherschutzbehörden 98 Abmahnungen gegen diverse Seitenbetreiber sowie die Erkenntnis, dass jede zehnte Cookie-Zustimmungslösung rechtswidrig sei.
II. Rechtskonform aufgestellt mit den Consent-Lösungen der IT-Recht Kanzlei-Partner
Damit sich Mandanten über die rechtskonforme Einholung wirksamer Cookie-Einwilligungen auf ihren eigenen Online-Präsenzen keine Sorgen machen müssen, vermittelt die IT-Recht Kanzlei im Rahmen ihrer Schutzpakete rechtlich geprüfte Consent-Lösungen entweder stark reduziert oder komplett kostenlos.
Mandanten haben hier die Wahl zwischen vollwertigen, plattformunabhängigen Consent-Tools (etwa die renommierte Lösung von consentmanager mit inklusiven 40.000 Seitenaufrufen im Monat) und speziell entwickelten Lösungen für bestimmte Shopsysteme.
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