EU weitet Verbot gefährlicher Stoffe in Elektrogeräten aus

EU weitet Verbot gefährlicher Stoffe in Elektrogeräten aus

Die EU verbietet gefährliche Stoffe in weiteren Elektro- und Elektronikgeräten. Die Verbote werden zum Beispiel auf medizinische Apparate und Überwachungsanlagen ausgeweitet.

Für eine breite Palette an Geräten, etwa Fernseher, Radios, Videokameras und IT-Anlagen, bestehen schon heute Regelungen.

Hersteller von neu unter die Regeln fallenden Elektro- und Elektronikgeräten haben acht Jahre Übergangszeit zur Umstellung. In Übereinstimmung mit der Chemikalien-Verordnung REACH wird ein weniger komplizierter und effizienterer Mechanismus zur Überprüfung und Änderung der Liste verbotener Stoffe eingeführt.

Die bereits bestehende Richtlinie hat in der EU und weltweit zu bedeutenden Fortschritten bei der Herstellung von Elektro- und Elektronikgeräten geführt. Sie trägt dazu bei, dass zahlreiche seltene Stoffe, die in diesem Bereich Verwendung finden, wiederverwertet werden. Der heute (Mittwoch) vom Europäischen Parlament verabschiedete Text muss nun von den EU-Staaten im Rat formell angenommen werden. Die Mitgliedstaaten haben dann achtzehn Monate Zeit, die Richtlinie in einzelstaatliches Recht zu übertragen.

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Die überarbeitete Richtlinie

Mit der heute beschlossenen Änderung der Richtlinie sollen ihre Umsetzung und Durchsetzung verbessert werden, und ihre Kohärenz mit anderen EU-Vorschriften wie REACH oder dem neuen Rechtsrahmen für die Vermarktung von Produkten soll gesteigert werden.

Zu den wichtigsten Elementen zählen:

  • Der Anwendungsbereich der Richtlinie wird auf sämtliche Elektro- und Elektronikgeräte einschließlich medizinischer Geräte und Überwachungsinstrumente ausgedehnt.
  • Elektro- und Elektronikgeräte, die nicht unter die derzeitige Richtlinie fallen, aber von der überarbeiteten Richtlinie erfasst werden, müssen die Anforderungen erst nach einer Übergangszeit von acht Jahren erfüllen, damit die Hersteller Zeit zur Umstellung haben.
  • In Übereinstimmung mit REACH wird ein weniger komplizierter und effizienterer Mechanismus zur Überprüfung und Änderung der Liste verbotener Stoffe eingeführt, wodurch weitere Stoffe anhand wissenschaftlicher Erkenntnisse und besonderer Kriterien berücksichtigt werden können; Änderungen können dann im Ausschussverfahren erfolgen.
  • Die Vorschriften für von dem Verbot ausgenommene Stoffe werden weiter gestrafft, damit die Wirtschaftsbeteiligten Rechtssicherheit haben und die Kohärenz mit REACH gewährleistet ist.
  • Zentrale Begriffe werden klarer definiert, damit die EU-weit einheitliche Anwendung der Richtlinie gewährleistet ist.
  • Zur besseren Durchsetzung der Richtlinie auf einzelstaatlicher Ebene wird sie an dem Rechtsrahmen zur Vermarktung von Produkten ausgerichtet.

Nächste Schritte

Der heute verabschiedete Text muss nunmehr im Rat förmlich angenommen werden. Die neue Richtlinie tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Anschließend haben die Mitgliedstaaten 18 Monate Zeit, die Richtlinie in einzelstaatliches Recht zu übertragen. Bis dahin gilt weiter die RoHS-Richtlinie (Richtlinie 2002/95/EG).

Änderungen im Anwendungsbereich der Richtlinie, die sich aus der Überarbeitung ergeben, aber noch nicht Gegenstand einer Folgenabschätzung waren, wird die Kommission spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie prüfen.

Weitere Informationen

Die Kommission hat vier Erklärungen zu Anwendungsbereich, Überprüfung, Nanowerkstoffen und Übereinstimmungstabellen vorgelegt. Diese und weitere Informationen finden Sie auf der Website der Europäischen Kommission zu Elektro- und Elektronikgeräten: http://ec.europa.eu/environment/waste/weee/index_en.htm

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Europäischen Kommission zu Elektro- und Elektronikgeräten.

Quelle: PM der EU-Kommission

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