Verarbeitungsverzeichnis der IT-Recht Kanzlei / Nutzungsbedingungen

Die DSGVO bringt deutlich verschärfte Dokumentationspflichten für Online-Händler mit sich. Hierzu gehört u. a. auch die Pflicht zur Führung eines Verarbeitungsverzeichnisses gem. Artikel 30 Abs. 1 DSGVO. Die IT-Recht Kanzlei hat ein elektronisch konfigurierbares Verarbeitungsverzeichnis für Online-Händler entwickelt und stellt dieses ihren Mandanten zur Verfügung.
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