Update zur Verpackungsverordnung

Update zur Verpackungsverordnung
Tipp: Weiterführende Informationen finden Sie hier: "Das Verpackungsgesetz: Leitfaden für Online-Händler (Update)"

Tipp: Weiterführende Informationen finden Sie hier: "Verpackungsgesetz"

Laut eines aktuellen Berichts des EUWID (Europäischer Wirtschaftsdienst) wird in den Reihen der Wirtschaft erwartet, dass Versandhändler gegen die Umsetzung der Verpackungsverordnung klagen werden. Grund sei ein Beschluss der LAGA (Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall), nach dem Verpackungen des Internet- und Versandhandels Verkaufsverpackungen und keine Serviceverpackungen seien.

Es ist Verpackungsherstellern damit untersagt, vorab lizenzierte Versandverpackungen anzubieten. Somit haben sich Online-Händler hinsichtlich ihres im Versand- und Internethandel verwendeten Verpackungsmaterials selbst einem der neun behördlich zugelassenen dualen Systeme anzuschließen. Der Aufwand ist für viele Online-Händler immens.

Hintergrund: Laut den Recherchen des EUWID haben die IHK bis vor wenigen Wochen noch darüber informiert, dass die im Versandhandel eingesetzten Versandtaschen und Kartons Serviceverpackungen seien. Sie beriefen sich dabei auf die Rechtsauffassung des Bundesumweltministeriums. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) machte nun im Dezember in einem Rundschreiben deutlich, dass jene Verpackungen von gewerblichen Händlern Verkaufsverpackungen seien.

Zudem merkte (laut EUWID) der Dachverband der IHK an, dass Unternehmen mit Abmahnungen rechneten. Klargestellt wurde, dass es keine gesetzliche Informationspflicht für die Öffentlichkeit gebe, an welchen Entsorgungsdienstleister sich der jeweilige Online-Händler angeschlossen hat. Dies entspricht auch der Ansicht der IT-Recht Kanzlei.

Quelle: EUWID Verpackung Nr. 3 v. 16.01.2009

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1 Kommentar

M
MCS 26.01.2009, 10:36 Uhr
Möglicher neuer Abmahngrund: Werbung mit Teilnahme am Befreiungssystem
Im Onlinehandel und auf dem Marktplatz eBay weisen zunehmend Anbieter in Ihren Artikelbeschreibungen explizit auf die Teilnahme an einem der zugelassenen Befreiungssysteme hin (meist unter Angabe ihrer dortigen Kundennummer), obschon dies aus juristischer Sicht keineswegs erforderlich ist.

Da es in der Vergangenheit bereits zahlreiche Abmahnungen wegen unlauterer Werbung mit "Selbstverständlichkeiten" gab, beispielsweise dem Hinweis, die eBay-Kosten würden vom Verkäufer getragen oder die Sendung, wohlgemerkt eines gewerblichen Verkäufers, sei "versichert", ist davon auszugehen, dass es möglicherweise in Kürze auch Abmahnungen geben wird, weil gewerbliche Anbieter mit der ja ansich selbstverständlichen (!) Teilnahme an einem Befreiungssystem werben.

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