Update der USA-Rechtstexte

Update der USA-Rechtstexte
3 min
Beitrag vom: 08.04.2025

Wegen ein paar Änderungen im US-Datenschutzrecht haben unsere USA-Datenschutzerklärungen ein Update erhalten. Betreiber von USA-Online-Shops müssen daher ihre von uns bereitgestellte Datenschutzerklärung austauschen. Bei aktiver Datenschnittstelle besteht hingegen kein Handlungsbedarf.

Wieso kommt es zu den Änderungen?

Bereits mit Wirkung zum 1. Januar 2023 ist der sog. California Privacy Rights Act (CPRA) in Kraft getreten.

Im Nachgang hierzu sind von diesem Gesetz erfasste Unternehmen, die personenbezogene Daten verarbeiten, u.a. dazu angehalten, in ihren Datenschutzerklärungen über weitere Datenschutzrechte und die Speicherdauer zu informieren. Dies haben wir nun in den Datenschutzerklärungen etwas weiter ausgestaltet.

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Wer ist konkret betroffen?

Betroffen sind nur Mandanten der IT-Recht Kanzlei, die die Rechtssicheren AGB für Online-Shops USA gebucht haben.

Was ändert sich?

1. Rechte der betroffenen Personen

Der California Privacy Rights Act (CPRA) baut auf dem bisherigen California Consumer Privacy Act (CCPA) auf, indem er bestehende Rechte (wie Zugriff und Löschung) erweitert und neue einführt, wie z.B.

  • Recht auf Berichtigung
  • Recht auf Auskunft über bestimmte Informationen

  • Recht auf Auskunft über die Dauer der Datenspeicherung
  • Recht auf Widerspruch gegen den Verkauf und die Weitergabe personenbezogener Daten
  • Recht auf Einschränkung der Nutzung sensibler Informationen für bestimmte Zwecke

Über diese Rechte muss in der Datenschutzerklärung weitergehender informiert werden.

2. Speicherdauer

Im Falle der Erhebung und Speicherung von personenbezogenen Daten müssen Unternehmen auch über die Speicherdauer informieren, also die Dauer,

  • für die das Unternehmen personenbezogene Daten aufzubewahren beabsichtigt, oder,
  • falls dies nicht möglich ist, die Kriterien zur Festlegung dieses Zeitraums.

Dabei wird - im Prinzip wie im EU-Datenschutzrecht - vorausgesetzt, dass ein Unternehmen die personenbezogenen Daten eines Verbrauchers für jeden offengelegten Zweck, für den die personenbezogenen Daten erhoben wurden, nicht länger aufbewahren darf, als dies für diesen offengelegten Zweck vernünftigerweise erforderlich ist.

3. Handlungsanweisungen

Im Zuge der Anpassungen haben wir zudem auch die Hinweise und Handlungsanweisungen entsprechend angepasst.

Was ist nun zu tun?

Wer die USA-Rechtstexte der IT-Recht Kanzlei zur rechtlichen Absicherung eines Online-Shops gebucht hat, muss nun tätig werden.

Wir haben die USA-Datenschutzerklärung aktualisiert und Update-Service-Mandanten können in ihrem Mandantenportal nun auf die aktualisierte Fassung der Datenschutzerklärung zugreifen:

  • Mandanten, welche unsere USA-Rechtstexte für einen Online-Shop verwenden, werden gebeten, die aktualisierte(n) Fassung(en) aus dem Mandantenportal auf ihren Shop-Präsenzen zu hinterlegen.
  • Sofern Mandanten eine Datenschnittstelle zu ihrem Shop-System eingerichtet haben, erfolgt die Aktualisierung automatisch.

Tipp: Professionelle Rechtstexte für Ihr Online-Business in den USA bietet die IT-Recht Kanzlei inklusive rechtlichem Update-Service für EUR 39,90 zzgl. USt. im Monat hier an.

Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .

Bildquelle: baona / shutterstock.com

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