IT-Recht Kanzlei bietet Existenzgründern und Kleinunternehmern vergünstigten Update-Service zu 39 Euro / Monat an

Die IT-Recht Kanzlei bietet Existenzgründern und Kleinunternehmern für ihren gewerblichen Internetauftritt ab sofort vergünstigte Einstiegskonditionen für den Update-Service an. Hierdurch soll auch Unternehmern, die mit ihrer gewerblichen Online-Präsenz (noch) keine größeren Umsätze erwirtschaften die Möglichkeit einer optimalen dauerhaften rechtlichen Betreuung zu besonders günstigen Konditionen gegeben werden.
Gehen Sie kein unnötiges rechtliches Risiko ein sondern vertrauen Sie auf die Leistungen eines kompetenten Partners:
Die IT-Recht Kanzlei gehört in Deutschland zu den führenden Kanzleien bei der rechtlichen Beratung gewerblicher Betreiber von Online-Präsenzen. Als optionale Erweiterung zu den bewährten Schutzpaketen der IT-Recht Kanzlei für den gewerblichen Online-Handel bietet diese ihren Mandanten im Rahmen des Update-Service auch die Möglichkeit einer dauerhaften rechtlichen Betreuung im Bezug auf bestimmte Online-Präsenzen an. Nähere Informationen zu den Schutzpaketen und zum Update-Service der IT-Recht Kanzlei finden Sie hier.
Sie sind Existenzgründer oder Kleinunternehmer? Auch für Sie bietet die IT-Recht Kanzlei den passenden Schutz:
Unternehmer, die neu in den Online-Handel einsteigen (Existenzgründer) und daher regelmäßig noch keine größeren Umsätze erwirtschaften, auf eine individuelle rechtliche Betreuung im Hinblick auf ihre Internetpräsenz aber nicht verzichten möchten, können den Update-Service der IT-Recht Kanzlei jetzt zu besonders günstigen Konditionen in Anspruch nehmen. Sofern Sie Ihr Online-Business bei Beginn des Update-Service noch nicht länger als drei Monate betreiben, zahlen Sie ab sofort für das erste Jahr nur noch ein monatliches Honorar von 39,- Euro zzgl. MwSt. pro geschützter Internetpräsenz für den Update-Service.
Gleiches gilt ab sofort für Unternehmer, die ihr Online-Business bei Beginn des Update-Service zwar schon länger als drei Monate betreiben, deren Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500,- Euro aber nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000,- Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird (Kleinunternehmer).
Sie sind am Update-Service der IT-Recht Kanzlei interessiert oder haben noch weitere Fragen hierzu?
Gerne können Sie uns deshalb persönlich kontaktieren. Auf Wunsch erhalten Sie auch gerne ein persönliches Angebot von uns.
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