Formularsammlung Arbeitsrecht: Fit für 2025

Formularsammlung Arbeitsrecht: Fit für 2025
Stand: 08.01.2025 3 min

Zum Januar 2025 haben sich diverse Änderungen im Arbeitsrecht ergeben, die vom Arbeitgeber zu berücksichtigen sind. Wir haben daher alle betroffenen Muster der Formularsammlung Arbeitsrecht aktualisiert.

Mandanten können das Schutzpaket als Erweiterung zum bestehenden Vertrag für mtl. 7,50€ hier hinzubuchen.

Neue Mindestlohnhöhe

Ab dem 01.01.2025 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 12,82€ pro Stunde und wurde damit im Vergleich zum Vorjahr um 0,41€ angehoben.

Der neue gesetzliche Mindestlohn ist in Arbeitsverhältnissen zwingend zu berücksichtigen und darf nicht unterschritten werden.

Insbesondere in Arbeitsverträgen mit geringfügig Beschäftigten (Mini-Jobs) muss er zwingend gewahrt werden.

Alle betroffenen Arbeitsvertragsmuster in der Formularsammlung Arbeitsrecht wurden mit Blick auf den neuen Mindestlohn aktualisiert.

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Neue Verdienstgrenzen für Mini-Jobs

Die Verdienstgrenze für Minijobs wurde zum 01.01.2025 von ursprünglich 538,00€ im Monat auf nunmehr 556,00€ im Monat angeben.

Um von den versicherungsrechtlichen Privilegien im Minijob zu profitieren, dürfen Minijobber nunmehr bis zu 6.672,00€ im Jahr verdienen.

Die neue Verdienstgrenze hat Auswirkungen auf Beschäftigungen im Übergangsbereich („Midi-Jobs“), der sich nun auf ein Monatsgehalt von 556,00 € bis 2.000,00 € erstreckt.

Wir haben alle betroffenen Arbeitsvertragsmuster für Mini- und Midi-Jobs entsprechend angepasst.

Formerleichterung für Nachweisschreiben über Arbeitsbedingungen

Zum 01.01.2025 wurde der § 2 Abs. 1 des Nachweisgesetzes (NachwG) als Maßnahme der Bürokratieentlastung abgeändert.

Das seit 2022 zusätzlich zu einem Arbeitsvertrag auszuhändigende Nachweisschreiben über wesentliche Arbeitsbedingungen muss nun nicht mehr zwingend ausgedruckt und händisch vom Arbeitgeber unterschrieben überreicht werden.

Für ab dem 01.01.2025 begründete Arbeitsverhältnisse kann das Schreiben unter zusätzlichen Voraussetzungen in Textform abgefasst und elektronisch an den Arbeitnehmer übermittelt werden.

Möglich ist so ab sofort etwa die Versendung per E-Mail als angehängte Datei (etwa im PDF-Format), wenn der Arbeitgeber diese Mail mit einer Empfangsbestätigungsfunktion ausstattet.

Diese Formerleichterung wurde im Muster-Nachweisschreiben als Bestandteil unserer Formularsammlung Arbeitsrecht besonders berücksichtigt und mit klaren Anleitungen in den Verwendungshinweisen kontrastiert.

Das Schutzpaket Arbeitsrecht der IT-Recht Kanzlei

Mit dem Schutzpakets Arbeitsrecht stellen wir praktische, rechtskonforme Musterschreiben und Musterformulare bereit, die in wenigen Schritten personalisiert und von Arbeitgebern zur Erfüllung und Umsetzung arbeitsrechtlicher Erfordernisse verwendet werden können.

Gepaart werden diese Muster mit hilfreichen rechtlichen Ausführungen zum jeweiligen Themenbereich.

Dabei wird der Umfang des Paketes kontinuierlich ausgebaut und um neue hilfreiche Muster und Formulare erweitert. Selbstverständlich werden alle Muster und Formulare auch stetig auf ihre Aktualität und Rechtssicherheit hin überwacht und bei Bedarf automatisch aktualisiert.

Das Schutzpaket deckt rechtlich die Bereiche des Arbeitsvertrags- und des Arbeitnehmerdatenschutzrechts ab und beinhaltet derzeit das Folgende:

Arbeitsvertragsrecht

  • Abmahnungen für verhaltensbedingte Vertragspflichtverletzungen
  • Arbeitsvertrag
  • Arbeitsvertrag für Beschäftigungen im Übergangsbereich (Midi-Jobs)
  • Arbeitsvertrag für die befristete Beschäftigung
  • Arbeitsvertrag für geringfügig entlohnte Beschäftigte ("Minijobber")
  • Arbeitsvertrag für geringfügig entlohnte Beschäftigte mit flexiblen Arbeitszeiten (Arbeit auf Abruf)
  • Arbeitsvertrag für Werkstudenten
  • Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber
  • Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) zum Abschluss mit Arbeitnehmern
  • Muster-Aufhebungsvertrag für das Arbeitsverhältnis
  • Muster-Hinweisschreiben über Urlaub mit Bitte um rechtzeitige Beantragung
  • Muster-Nachweisschreiben zur Erfüllung der Informationspflichten über wesentliche Arbeitsbedingungen
  • Zusatzvereinbarung für die anteilige Arbeitsverrichtung aus dem Home Office (Hybridmodell Homeoffice und Präsenzarbeit)
  • Zusatzvereinbarung für die Arbeit aus dem Home Office
  • Zusatzvereinbarung über ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot
  • Zustimmungsvereinbarung für die Einführung von Kurzarbeit
  • stetige Erweiterung + Aktualisierung

Arbeitnehmerdatenschutz

  • Allgemeine IT-Sicherheitsrichtlinie für das Unternehmen
  • Betriebsvereinbarung zur Regulierung der Nutzung betrieblicher E-Mail-Konten
  • Datenauskunft gegenüber Arbeitnehmern
  • Datenschutzerklärung für das Arbeitsverhältnis
  • Erklärung des Arbeitnehmers zur Verpflichtung auf den Datenschutz (Datengeheimnis)
  • Veröffentlichung von Arbeitnehmerfotos im Internet: Einwilligungserklärung mit Datenschutzhinweisen
  • Weisung zur Untersagung der privaten Nutzung betrieblicher Arbeitsmittel
  • stetige Erweiterung + Aktualisierung

Wie kann Schutzpaket Arbeitsrecht gebucht werden?

Das Schutzpaket Arbeitsrecht kann für nur 7,50€ zzgl. USt. im Monat neben einem bestehenden Schutzpaket oder individuell einzeln gebucht werden (es gilt eine sechsmonatige Mindestvertragslaufzeit, danach monatlich kündbar).

Mandanten können das Paket direkt aus dem Mandantenportal hier buchen.

Nicht-Mandanten können das Paket hier bestellen.


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