Kundenreklamation: Was tun bei unvollständiger Lieferung?

18.02.2020, 15:21 Uhr | Lesezeit: 8 min
von Dr. Bea Brünen und RA Phil Salewski
Kundenreklamation: Was tun bei unvollständiger Lieferung?

Wohl jeder Online-Händler kennt die Situation: Ein Kunde beschwert sich, dass sein lang erwartetes Paket zwar ankommt, jedoch nicht alle von ihm bestellen Artikel enthält. Nun verlangt er von dem Shop-Betreiber Nachlieferung der fehlenden Ware. Welche Rechte Verbraucher hier wie geltend machen können, welche Beweislastregeln gelten und welche Reaktionsmöglichkeiten sich dem Händler bieten, zeigt der nachstehende Beitrag der IT-Recht Kanzlei auf.

A. Kundenreklamation wegen unvollständiger Ware

Jeden Tag werden in Deutschland Millionen Pakete ausgeliefert. Nicht selten kommt es vor, dass Artikel auf dem Versandweg auf mysteriöse Weise verschwinden. So gab es in den letzten Jahren immer wieder spektakuläre Fälle von Paketdiebstahl. Manchmal kann auch eine schlechte Verpackung die Ursache für einen verlorenen Artikel sein. Und leider gibt es auch unter Verbrauchern „schwarze Schafe“, die einfach wahrheitswidrig behaupten, dass das Paket ohne den bestellten Artikel angekommen sei.

Unabhängig vom Grund für den verlorenen Artikel stellen sich in diesen Fällen folgende Fragen: Wie lange kann der Verbraucher eine derartige Zuweniglieferung geltend machen? Was ist, wenn er sich erst fünf Monate, gar eineinhalb oder drei Jahre später an den Verkäufer wendet? Wer muss beweisen, dass das Paket unvollständig beim Verbraucher ankam?

B. Unvollständige Lieferung: Rechte von Händlern und Verbrauchern

Wird dem Verbraucher eine beschädigte Ware geliefert, ist diese nach § 434 Abs. 1 BGB mangelhaft. Dem Verbraucher stehen dann die Gewährleistungsrechte nach §§ 439 ff. BGB zu. Doch was ist, wenn der Verbraucher eine unvollständige Lieferung erhält? Antwort auf diese Frage gibt auch hier das Gesetz. Nach § 434 Abs. 3 2. Alt. BGB steht es einem Sachmangel gleich, „wenn der Verkäufer […] eine zu geringe Menge liefert.“ Hat der Verkäufer also statt zehn Flaschen Bier nur fünf an den Verbraucher versendet, ist die Ware mangelhaft.

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I. Sachmangel nur bei verdeckter Zuweniglieferung

Dabei ist jedoch zu differenzieren: Eine mangelhafte Leistung i.S.d. § 434 Abs. 3 2. Alt. BGB liegt nur vor, wenn der Verkäufer unbewusst eine zu geringe Menge versendet, mit der er aus Sicht des Kunden den gesamten Vertrag erfüllen will (sog. verdeckte Zuweniglieferung). Teilt der Verkäufer dem Käufer jedoch mit, dass die Lieferung nicht vollständig sein wird, bspw. weil er zur Zeit nur noch fünf Flaschen Bier auf Lager hat, und nimmt der Käufer diese unvollständige Lieferung an, liegt nur eine Teilleistung vor. Eine solche Teilleistung ist nicht einem Sachmangel gleichgestellt. Vielmehr hat der Kunde in Bezug auf den noch fehlenden Teil gegen den Verkäufer einen Anspruch auf Erfüllung des Kaufvertrags.

II. Ansprüche des Verbrauchers

Im Fall der verdeckten Zuweniglieferung hat der Verbraucher gegen den Shop-Betreiber einen Anspruch auf Nacherfüllung bezüglich der Restlieferung nach § 439 BGB. Dabei ist unerheblich, ob der Artikel bereits beim Verlassen des Händlerlagers gefehlt hat oder erst auf dem Transportweg verloren gegangen ist. In beiden Fällen kann der Verbraucher die gesetzlichen Gewährleistungsrechte geltend machen, da er als Verbraucher die Gefahr von zufälligen Verschlechterungen oder Verlusten nach §§ 475 Abs. 2, 447 BGB bei Verbrauchsgüterkäufen erst ab Übergabe der Kaufsache an ihn persönlich trägt.

Zufällig ist ein derartiger Umstand dann, wenn er weder vom Verkäufer noch vom kaufenden Verbraucher vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführt wurde.

Auch eine Abgabe an den Nachbarn ist grundsätzlich keine wirksame Übergabe an den Käufer. Erst, wenn der Verbraucher die Ware „in den Händen hält“, ist die Ware zugestellt. Fehlt also bei Übergabe des Pakets an den Verbraucher ein bestellter Artikel, muss der Händler dies grundsätzlich auf seine Kappe nehmen.

Neben dem Anspruch auf Vertragserfüllung und Nacherfüllung gilt stets das Verbraucherwiderrufsrecht. Dieses steht dem Verbraucher vollkommen unabhängig davon zu, ob der bestellte Artikel in dem Paket fehlt oder nicht. Daraus folgt, dass der Verbraucher den gezahlten Kaufpreis zurückerstattet bekommt, wenn er innerhalb von 14 Tagen nach der Lieferung den Widerruf erklärt. Statt einer Reklamation kann der Verbraucher daher auch diesen Weg gehen, wenn er einen bestellten Artikel nicht erhält und sich daher vom Vertrag lösen will.

C. Beweislast bei unvollständigem Paket

In den meisten Fällen wird es für den Shop-Betreiber schwierig sein, sich an den tatsächlichen Inhalt des monierten Pakets und dessen Vollständigkeit zu erinnern. Doch was, wenn der Händler ganz sicher ist, alle Artikel verschickt zu haben? Wer muss eigentlich beweisen, dass ein Artikel gefehlt hat?

I. Die ersten sechs Monate: Beweislastumkehr

Wie bereits dargestellt, stellt eine Zuweniglieferung nur im Fall der sogenannten verdeckten Zuweniglieferung einen Sachmangel dar. Hat der Verbraucher statt den bestellten zehn Flaschen Bier nur fünf erhalten und wollte der Verkäufer damit erkennbar den Kaufvertrag erfüllen, liegt ein Mangel vor, sodass § 477 BGB Anwendung findet. Nach dieser Vorschrift wird zugunsten des Verbrauchers innerhalb der ersten 6 Monate nach der Lieferung vermutet, dass die Sendung unvollständig war. Will der Händler sich entlasten, muss er den Beweis der Vollständigkeit führen.

Im Bierflaschenbeispiel muss also der Händler im Streitfall innerhalb der ersten sechs Monate nachweisen, dass er das Paket mit zehn Flaschen losgeschickt hat und es auch mit zehn Flaschen beim Verbraucher angekommen ist. Dies dürfte im Zweifel schwierig sein. Die alleinige Aussage des Händlers bezüglich des vollständigen Versands stellt vor Gericht keinen tauglichen Beweis dar, da dem Unternehmer in einem Rechtsstreit als Partei keine Zeugeneigenschaft zukommen kann.

Der Händler wird also in den meisten Fällen, in denen der Verbraucher die Zuweniglieferung innerhalb der ersten sechs Monate nach Übergabe geltend macht, in den sauren Apfel beißen müssen – und dies sogar, wenn der Verbraucher erst nach mehreren Monaten die Unvollständigkeit moniert. Denn es ist stets möglich, dass der Verbraucher ein Produkt zwar gekauft hat, es aber erst viel später tatsächlich auf seine Vollständigkeit hin prüft bzw. die Ware erst später in Betrieb nehmen will und die fehlenden Artikel daher auch erst später entdeckt. Deshalb bleibt es auch dann dabei, dass im Streitfall der Händler beweisen muss, dass die Kaufsache bei Übergabe an den Verbraucher mangelfrei gewesen ist.

II. Die Zeit danach: Verbraucher muss beweisen

Nach diesen sechs Monaten können Händler jedoch „aufatmen“. Die Beweislast geht dann auf den Verbraucher über. Dieser muss dann aktiv beweisen, dass das Paket bei Übergabe an den Verbraucher nicht vollständig gewesen ist.

D. Geltendmachung der Unvollständigkeit: Wie viel Zeit hat der Verbraucher?

Kommt die Lieferung unvollständig beim Verbraucher an, so hat er viel Zeit, den Mangel der Ware gegenüber dem Online-Händler anzuzeigen. Das Gesetz gibt ihm nach § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB maximal zwei Jahre ab der Übergabe (§ 438 Abs. 2 BGB) dafür. Macht der Verbraucher den Mangel innerhalb von sechs Monaten gegenüber dem Händler geltend, greift zu seinen Gunsten die bereits dargestellte Beweislastumkehr nach § 477 BGB. Nach Ablauf der 6 Monate muss er die Unvollständigkeit selbst beweisen. Eine gesetzliche Pflicht des Verbrauchers, unvollständige Lieferungen möglichst schnell oder innerhalb einer bestimmten Frist gegenüber dem Händler zu melden, gibt es nicht. Eine solche Rügeobliegenheit gilt gemäß § 377 HGB nur im kaufmännischen Verkehr, also unter Kaufleuten bzw. Unternehmern, nicht jedoch bei B2C-Geschäften.

E. Die Handlungsoptionen der Händler

Für Händler ist die Lage somit nur wenig befriedigend. Die Verbraucher können sich viel Zeit damit lassen, die Unvollständigkeit der Kaufsache gegenüber dem Händler anzuzeigen. Ist die Sache bspw. auf dem Transportweg verloren gegangen, kann der Händler zwar zunächst einen Nachforschungsauftrag beim Transportdiensteleister stellen. Macht der Verbraucher jedoch z.B. mit einer eidesstattlichen Versicherung glaubhaft, dass die Ware unvollständig bei ihm angekommen ist, muss der Händler ein weiteres Paket mit den fehlenden Artikeln nachsenden.

Händler haben nur wenige Möglichkeiten, diese Situation entscheidend zu ihren Gunsten zu verbessern. So dürfen sie keine vertragliche Rügeobliegenheit für Verbraucher innerhalb einer bestimmten Frist in ihren AGB regeln. Auch die Transportgefahr darf nicht auf den Verbraucher übertragen werden. Etwaige Klauseln dieser Art sind nach § 476 Abs. 1 Satz 1 BGB unzulässig.

Die einzige Möglichkeit besteht für Händler wohl darin, die Verbraucher grundsätzlich freundlich darum zu bitten, unvollständige Lieferungen möglichst zügig ihnen und/oder (gleich) dem betroffenen Transportunternehmen gegenüber zu melden. Dabei darf aber nicht der Eindruck entstehen, dass die Verbraucher zu einer solchen (zügigen) Meldung verpflichtet sind. Sonst könnte darin eine irreführende geschäftliche Handlung zu sehen sein, die von Mitbewerbern oder Verbänden abgemahnt werden könnte.

Eine etwaige Formulierung für die AGB könnte wie folgt lauten:

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F. Fazit

Händlern sind grundsätzlich die Hände gebunden, wenn Verbraucher die Unvollständigkeit eines Pakets innerhalb der ersten 6 Monate nach der Zustellung geltend machen. Innerhalb dieses Zeitraums müsste der Händler die Unvollständigkeit nämlich aktiv widerlegen. Nach Ablauf der 6 Monate obliegt die Beweisführung allerdings dem Verbraucher, was für den Händler günstiger sein dürfte. Zu achten ist darauf, dass von den gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften nicht zulasten der Verbraucher in AGB oder sonstigen Bestimmungen abgewichen werden darf.

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27 Kommentare

S
Stocker 28.08.2024, 11:46 Uhr
Bestelltes Material Elektriker
Ich habe im Dezember Material für meinen Neubau bestellt.
Dies wurde warum auch immer zu einem Bekannten(er hat uns den Elektriker empfohlen) geliefert mit der Info das ist alles.
Jetzt wollte ich die Ganzen Sachen installieren und habe festgestellt das alle Sicherungen etc. fehlen.
Ich versuche nun seit Tagen den Herrn zu erreichen aber er reagiert nicht auf Anrufe.
Ich bin ratlos und weiß nicht weiter.
Finanzielle kann ich mir eine neubestellung nicht leisten.
C
Conny 29.04.2024, 07:38 Uhr
HAIRFY
Wir bestellten dort 2x den Föhn und 2x den lockenaufsatz. 1 lockenaufsatz fehlte leider bis heute. Ich meldete mich beim Unternehmen per Email und erklärte die Sachlage. Man hat sich natürlich erst sehr nett entschuldigt und würde es prüfen, nach einiger Zeit ca 2 Wochen fragte ich erneut was denn jetzt mit der fehlenden Ware sei? Man sagte mir sie würden es bedauern und mir den Lockenaufsatz erneut zu senden. Nach 3 Wochen immer noch kein eintreffen der Ware. Also habe ich mich jetzt über mein Recht und meine Pflichten erkundigt und mich nochmals an die Firma gewannt. Mit der Dringlichkeit das ich nicht mehr warten werde und meinen Anwalt dies klären lasse, da man mich nicht ernst nimmt und ich es traurig finde wenn man viel geld ausgibt für dinge die man nicht empfängt, es aber einen eindeutigen Kaufvertrag gibt.
P
Patrick Barragan 28.03.2024, 15:13 Uhr
Deporvillage T-Shirt Bestellung unvollständig
Ich habe online 23 T-Shirts bestellt. Im Paket waren aber nur 11 Shirts. Statt 7x Größe M und 7x Größe L war jeweils nur eins drin.

Kundenservice schiebt die Schuld von sich und lässt nicht mit sich reden. Jeder Anruf und jede Mail wird angewiesen. Wie kann ich vorgehen? Ich möchte natürlich nicht für die 12 fehlenden Shirts bezahlen..
J
J H 08.11.2023, 21:00 Uhr
Fehlender Artikel
Ich habe bei Spielzeug smythtoys Spielzeug bestellt.Versand Bestätigung mit allen Artikeln drin. Leider stellte ich beim öffnen fest das 1 Artikel Vergessen wurde und nicht dabei war. Sofort Kundenservice angerufen etc. 4 Tage später immer noch keiner gemeldet. Was könnte ich noch tun damit ich den fehlenden Artikel erstattet bekomm bzw nachgeliefert wird.
J
Jasmin 08.04.2023, 10:48 Uhr
Frau
Ich habe gerade den Fall, dass eine Kundin behaupert, es fehlte von den 3 bestellten Artikeln ein Kleid. Bringt es etwas, wenn man den Lieferschein anhakt, unterschreibt und eine 2 Person gegenzeichnen lässt. Wenn Händler überhaut keine Chance haben, dann ist dem Betrug Tür und Tor geöffnet. Bei mir sind da höhere Warenwerte, dass kann ich nich einfach sio hinnehmen.
A
Anja 06.11.2021, 17:15 Uhr
Ware fehlt
Ich habe bei Stoffe Schulz (US Soffe) verschiedene Artikel bestellt. Ausgerechnet der teuerste Stoff 2m Gobeline fehlte in der Lieferung. Auch das Gewicht auf dem Paket angegeben stimmte nicht.
Ich vermute mal das nach dem Wiegen jemand sich an meiner Ware bedient hat.

Kann aber nicht das Problen des Kunden sein, wenn bei mir nur die Hälfte ankommt.
G
G. Greenwood 28.10.2021, 16:34 Uhr
Packtischkamera
Da wir es immer wieder mal erleben, dass Kunden wegen angeblich fehlender Teile reklamieren, machen wir seit einigen Jahren von jeder Sendung Packtischfotos, auf denen gut erkennbar ist, was im Paket enthalten ist. Insbesondere "beliebte" Teile legen wir dabei so, dass man sie auf dem Bild, auf dem auch immer der Lieferschein zu sehen ist, gut zu erkennen sind.
Mit Hinweis auf Packtischfotos sind so immer wieder fehlende Teile beim Kunden plötzlich wieder aufgetaucht.
Das löst nicht alle Probleme, aber doch die meisten :-)
G. Greenwood
C
Claudia Zierd 14.07.2020, 16:57 Uhr
Unvollständig und defekt
Hallo, wir haben völlig verspätet , dann unvollständig und 1 Teil Defekt von AMAZON  unsere Ware erhalten. Nach nun mehr 5 Monaten wurde noch nichts geänderten dieser Situation.  Jetzt wollen wir wegen  nicht vollständiger und defekter Lieferung die Rückgabe. Nun soll angeblich der Sessel( fehlende Teil) nachgeliefert werden. Das defekte Tischbein wird garnicht mehr erwähnt. Dann kam als   Nächstes die Ankündigung das wenn alles abgeholt wird, dann wäre eine Nutzungsgebühr der Sitzbank fällig.
E
Elke Lindenthal 15.06.2020, 19:29 Uhr
Erstattung wird nicht geleistet.
Ich habe von Ikea am 04.05.2020 schriftlich die Ankündigung einer Erstattung wegen fehlender Lieferung erhalten. Bisher (15.06.2020) ist das Geld noch nicht eingegangen (Warenwert 199,98€). Wie lange muss ich darauf warten? Gibt es eine Rechtsgrundlage? Eine Zahlungsaufforderung habe ich bereits geschickt - leider ohne Erfolg.
Für einen Tipp wäre ich dankbar.
L
Leithner Regina 26.05.2020, 18:29 Uhr
Frau
Ich habe Ende März bei mediashop eine Panta Pocket Cam bestellt. Nach ca. 14 Tagen die Lieferung erhalten. Aber Kamera funktionierte nicht. Habe tel. reklamiert und alles zurück geschickt und um Umtausch gebeten. Nach wieder ca. 14 Tagen kam eine neue Lieferung und Kamera war ok. Aber dafür war der Kameraclip beschädigt, den konnte ich so nicht benutzen und ohne Kameraclip die Kamera auch nicht. Habe wieder tel und reklamiert und nur den Kameraclip zurück geschickt. Nach wieder ca. 14 Tagen ein Paket bekommen und mich über den vermeintlich neuen Kameraclip gefreut, aber der war nicht drinnen. Ich bekam ein Teil mit dem ich nichts anfangen konnte. Das Teil war größer als die Kamera, die nur ein 2,5 cm großer Würfel ist. Habe wieder tel und reklamiert und das falsche Teil zurück geschickt. In der Zwischenzeit habe ich per Mail eine Mahnung bekommen. Habe auf der Mahnmail alles erklärt und dass ich erst bezahle wenn ich ALLE Teile habe, denn die Kamera liegt nur bei mir herum, da ich sie ohne den Kameraclip nicht benutzen kann. Und jetzt warte ich auf den Kameraclip und habe heute noch eine Mahnung per Mail bekomme, wo mir sogar mit einem Inkassobüro gedroht wird. Muss ich wirklich bezahlen auch wenn ich noch nicht die ganze Lieferung erhalten habe?


Gruß Leithner
S
Sarah 18.02.2020, 09:46 Uhr
Fehlerhafte Lieferung
Hallo,

ein Kunde beschwerte sich, dass seine Lieferung fehlerhaft ist. Ein Produkt seiner Lieferung wäre nicht im Paket. Nun ist es so, dass unsere Ware von einem Fulfillment Dienstleister verpackt wird, unter 4 Augen-Prinzip. Wir können auch beweisen (durch unser WWS), dass das Produkt gepickt und verpackt wurde.
Der Kunde besteht darauf, dass wir das Produkt erstattet. Sind wir in diesem Fall auch am kürzeren Hebel und müssen das Produkt erneut schicken bzw. ersetzen?
J
Janine 15.11.2018, 14:55 Uhr
Amazon Paket unvollständig
Ich habe einen Beamer bei Amazon gekauft, allerdings fehlte das Hauptgerät und lediglich Zubehör lag drin. Amazon verlangte eine eidesstattliche Erklärung, welche sie auch bekommen haben, nach Absprache sollte das unvollständige Paket zurück geschickt werden und danach käme die Erstattung. Nun heißt es aber, ich solle Strafanzeige stellen und mich wieder melden, wenn die Polizei den Fall nicht klären könne. Eine Erstattung können sie nicht veranlassen.
Amazon will davon auch nichts mehr wissen, dass ich schriftlich bekommen hatte, dass nach Zusendung des unvollständigen Paketes die Erstattung veranlasst würde. Dieses Verhalten ist eine bodenlose Frechheit.
K
Klaus 08.11.2018, 18:33 Uhr
beschädigtes Paket angenommen, Inhalt unvollständig. Wer haftet?
Mein Lebensgefährte hat von mir eine Berechtigung bekommen, ein Paket aus einem GLS-Shop abzuholen. Am folgenden Tag öffnete ich das Paket und stellte fest, dass das Paket an den Seiten eingerissen und überklebt war. Vom Inhalt (eine Kugelbahn) fehlten etliche Teile. 
Das Paket wurde bei einem Ebay-Shop bestellt. Wer muss in diesem Fall für den Schaden aufkommen?
B
Ben 21.09.2018, 10:31 Uhr
Was ist, wenn der Kunde die Vollständigkeit der Lieferung mit seiner Unterschrift bestätigt hat?
Was ist, wenn der Kunde die Vollständigkeit der Lieferung mit seiner Unterschrift bestätigt hat?
E
Ellasofie 11.09.2018, 16:33 Uhr
Lampenkauf ..
Habe eine Ital. Designer - Pendelleuchte per Vorauskasse online bei einem Zwischenhändler gekauft. Ein Sale- Angebot mit 50 % Nachlass, statt 360 € >> 179 € .



Dieses Paket aus Italien war in dem Paket des Zwischenhändlers mit bestellter LED verpackt.


Als ich das
öffnete war in dem Paket aus Italiten nur der Lampenschirm drin. Kein Baldachin keine Fassung kein Kabel zum anschließen. Danach habe ich eine Reklamation an die Fa. geschrieben.
Daraufhin kamen 2 Mails mit unterschiedlichen Aussagen. Erst "war" es ein Auslaufmodell, dann sollte ich das Zubehör extra bezahlen. Habe von dem Angebot ein Foto gemacht und es steht deutlich drin Pendelleuchte,
nicht Lampenschirm ! Sie stellen sich auf sturr und möchten entweder mehr bezahlt haben oder Retoure ....

Unverschämtheit, wie ich finde.
Würde es gern einem Anwalt übergeben, denke da habe ich - mit Beweisfotos - gute Chancen, oder ?
C
C.S. 08.08.2018, 17:25 Uhr
Käufer holt einen zerlegten Schrank beim Händler ab, stellt beim Aufbau fest, dass Teile fehlen
Folgende Situation: der Käufer holt beim Verkäufer die Ware (einen zerlegten Schrank) selbst ab. Daheim beim Zusammenbauen stellt er fest, dass ein Teil fehlt.
Muss dieses "vergessene" Teil dann auf Kosten des Händlers oder des Käufers geschickt werden? Grundsätzlich haben ja beide einen Fehler gemacht. Der Händler hat vergessen, das Teil mitzugeben, der Verkäufer hat vergessen, die Teile auf Vollständigkeit zu prüfen.
B
Brandhuber Patrizia 17.07.2018, 13:15 Uhr
Teile fehlen
Guten Tag ,

gestern lieferte mir man unser Sofa nach dem Auspacken stellten wir leider fest das die Füße alle fehlten. Wir haben gleich Telefonisch bei diesem Möbelhaus reklamiert. Laut diesem hat der Hersteller diese vergessen und liefert die jetzt erst 8tage später da dieser in Polen ist. Meine Frage welche ansprüche habe ich jetzt auf das unvolständige Sofa das steht jetzt auf dem Boden? Danke
S
Steininger Violetta 18.06.2018, 14:08 Uhr
Keinen
Hallo, ich habe Februar 2018 einen Esstisch mit vier Stühlen und einer Sitzbank, in einem grossen und bekannten Möbelhaus bestellt. Heute hätte die Lieferung zwischen 9 -12 kommen sollen. Was aber erst um 13.40 folgte. Jetzt sind die Stühle zwar angekommen, aber der Tisch und Sitzbank fehlen. So jetzt haben wir unsere Essgruppe schon hergegeben. Ich bin jetzt so enttäuscht und verärgert, dass ich die neue Essgruppe nicht mehr haben möchte. Was kann ich tun. Vielen Dank im Voraus. Gruss Steininger
J
J. Schmidt 15.06.2018, 06:08 Uhr
Körnerbude
Ich habe für meine Vögel im März eine größere Lieferung bei Körnerbude bestellt, u.a. waren da 2 Sitzbrettchen aus Kork à 9,99€ dabei.
Vor Versand schrieb mir die Besitzerin der Website, die per PayPal bezahlten Brettchen seien momentan nicht verfügbar, ob ich das Geld zurück überwiesen möchte, oder die Brettchen später zugesendet haben möchte.

Da ich die Brettchen brauche, bat ich sie, mir diese später zu zu senden.

Nach 1 Monat waren noch keine Brettchen da und ich schrieb ihr. Sie antwortete, sie lege die Brettchen der nächsten Bestellung bei.

Da ich die Brettchen ja dringend brauchte, bestellte ich also wieder etwas in dem Shop und gab als Kommentar dazu: bitte fehlende Sitzbrettchen von Bestellung xy beilegen.

Das Paket kam - ohne Sitzbrettchen.

Ich schrieb wieder eine Mail, diesmal wusste die Dame nicht, um was es geht. Ich habe also alles, die Mailkorrespondenz, die Rechnung, die Bestätigung der Bezahlung per PayPal usw. Per Mail geschickt, bis jetzt kam weder eine Antwort noch Geld noch Sitzbrettchen.

Was kann ich in dem Fall tun?
Es geht dabei “nur“ um 20€, aber ich habe nun schon richtig viel Zeit investiert und ärgere mich täglich, wenn die Vögel um einen Platz streiten.
M
Maximilian G 22.03.2018, 08:55 Uhr
Amazon Bestellung Beschreibung mit 10 Stück, Lieferung 1 Stück
Ich hätte eine kurze Frage zu einem Aktuellen Fall, der gerade bei mir selbst aufgetreten ist.

Ich habe einen Artikel bei Amazon bestellt, wo im Titel und in der Beschreibung von 10 Stück ist.
Dies hat mich selbst verwundert, allerdings habe ich mich gefreut wenn ein Bundel von 10 Stück zum fast gleichen Preis von einem angeboten wird.
Letztlich hat der Händler (Unterhändler Amazon) nur ein Stück geliefert.
Auf Anfrage wo die restlichen 9 sind kam nur die Antwort, das ist ein Fehler.

Kann man da was machen, hab ich Anspruch auf die restlichen 9 ?
M
Marcel M. 08.02.2018, 17:57 Uhr
Muss ich eine Rechnung bezahlen wenn noch Teile der Lieferung fehlen?
Hallo zusammen, konkret geht es darum dass ich mich schon seit Tagen mit Baur herumstreite weil ins ein mangelhaftes Etagenbett für die Kinder geliefert wurde. Für die ganze Mängel die wir so akzeptieren haben kam man uns mit lächerlichen 20€ entgegen und das bei einem Kaufpreis von 550€. Den fehlenden Regalboden, welcher in einem verschraubten Regal fehlt, das wiederum ebenfalls ins Bett geschraubt werden muss will man uns als Ersatz liefern. Also nochmals ein erheblicher Aufwand, sollte der fehlende Boden jemals kommen, um jenen einzubauen.




Was mich aber hauptsächlich interessiert ist, ob ich die Rechnung trotz Unvollständigkeit der Lieferung bezahlen muss, oder habe ich ein Recht darauf erst zu bezahlen wenn die Lieferung komplett ist?




Herzlichen Dank für eine Antwort schon im Voraus.




Freundliche Grüße




Marcel M.
C
C. R. 21.12.2017, 20:36 Uhr
Unvollständige Lieferung und Beweis per "Gewicht"
Ich habe bei einer Firma online zwei Wecker bestellt. Warenwelt je 8 Euro.
Als ich das Paket geöffnet hatte, war nur ein Wecker drin. Der Lieferschein war aber auf zwei Wecker ausgestellt.
Ich habe dies reklamiert und um eine Nachlieferung gebeten.
Der Händler verweigert die Nachlieferung, da die Warenendkontrolle das richtige Gewicht des Pakets mit dem Inhalt so bestätigt und dokumentiert hat. Ich soll jetzt beide Wecker bezahlen.
Das ist eine schreiende Ungerechtigkeit und ch habe mich beschwert. Das Paket war unversehrt, ich soll aber jetzt eine Schadensmeldung bei der Post machen. Das ist nicht richtig und wäre gelogen, da das Paket komplett unversehrt und geklebt bei mir ankam.

Bin ich verpflichtet beide Wecker zu zahlen ? 
Ich habe um die retoure Unterlagen gebeten und die Zahlung  schriftlich verweigert.

WAs kann ich tun ? 
A
Amazon Verbraucher 17.11.2017, 18:45 Uhr
Von Amazon betrogen?
Sehr geehrte Frau Brünen,

ich habe eine Bestellung mit mehreren Artikeln auf Amazon abgegeben.

Am Dienstag wurden die Pakete geliefert. Ich war nicht anwesend, meine Mutter hatte die Pakete einfach angenommen, ohne auf die Vollständigkeit zu überprüfen, und unterschrieben.

Unter den Paketen sollte eigentlich ein Fernseher sein. Der war aber nicht dabei.

Nun behauptet Amazon, sie hätten den Fernseher an uns übergeben, da die Tracking Nummer und Unterschrift vorhanden sein. Natürlich gilbt die Unterschrift nur für die gesamte Bestellung, nicht aber als Nachweis für die tatsächliche Übergabe der einzelnen Artikeln innerhalb dieser Bestellung, nehme ich an?

Jedenfalls machen sie jetzt eine Zuliefererbefragung. Der Zulieferer wird natürlich sagen, er hätte das Paket abgegeben an uns.

Somit würde ich auf meine Kosten sitzen.

Wie ist die Rechtslage hierbei?

Vielen Dank für Ihre Hilfe im voraus
M
Moe A. 03.10.2017, 00:47 Uhr
Rücksendekosten bei unvollständige Lieferung
Ich habe letztens 5 Artikel gekauft aber mir wurden nur 2 von den 5 geliefert. Der Verkäufer hat mir zwar geschrieben, dass Sie nur 2 auf Lager haben und hatten sogleich den Warenwert der 3 Artikeln erstattet.



Aber ich hätte niemals so wenig gekauft, da der Versand sich sonst nicht gelohnt hätte.


Wer muss in diesem Fall die Rücksendekosten tragen? Ich wollte die Annahme des Paketes verweigern aber leider hatte es mein Sohn angenommen gehabt. Muss ich die Rücksendekosten tragen (immerhin habe ich extra 5x bestellt) oder muss es der Verkäufer tragen?
M
Mirja F. 30.09.2017, 06:11 Uhr
Nichts
Wer trägt bei einer unvollständigen Lieferung (keine Nachbesserung seitens des Verkäufers) die Kosten für der Rücksendung (der bereits gelieferten Teile) des Verbrauchers.

In meinem Fall, hat der Händler sich entschuldigt und würde mir auch meinen vollen Betrag erstatten aber er würde nicht die Kosten für die Rücksendung übernehmen.

Andere Frage, der Käufer wirbt auf seiner Homepage (ganz groß und fett), dass eine Retour völlig kostenfrei sei und dem Käufer keine weiteren Kosten entstehen, sei es eine Fehllieferungen oder sogar bei Nicht-gefallen ABER in den AGB's steht wieder rum das die Kosten für Retouren nicht übernommen werden. Was greift hier bzw wer muss für die Retour aufkommen?

Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
Mirja F.
B
Bianca Maratzki 03.05.2017, 13:56 Uhr
-
Aber was ist wenn ein Händler es nicht einsieht und einfach nicht die fehlerhafte Ware nachliefern möchte ?
ggfs es auch nicht ein sieht, dass es ein Mangel ist?
Hatte Paracord Bänder gekauft, je 10 Meter. Aber es waren fast alle falsch und es fehlten etwa 20 - 30 cm jeweils.
Die Händlerin wollte mir keine neue Ware schicken, weil sie mir wortwörtlich per mail schrieb: "Ich werde Ihnen nicht die Meter nochmals abschneiden und sie sagen dann wieder das es nicht stimmt."
Auch sollte ich die Ware auf meine Kosten zurück schicken.
Als ich Ihr die Ware zusendete, kam eine Rückbuchung des Geldbetrages auf mein Konto. Der war aber flsch. Sie hat mir die reklamierte Menge und nicht die beahlte Menge gutgeschrieben. Auch mein Rückporto bekam ich nicht wieder.
B
Birgit Wyskiel 15.10.2016, 05:20 Uhr
unvollständige Lieferung-EV anfordern
Hallo, darf ich denn beim Verbraucher eine EV anfordern, wenn er behauptet, die Lieferung wäre nicht vollständig gewesen?

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