Hinweis "(haftungsbeschränkt)": Darf bei Impressum einer Unternehmergesellschaft nicht fehlen

Das Landgericht Bochum hat mit Beschluss vom 08.09.2009 entschieden (Az. I-17 O 107/09), dass es wettbewerbswidrig sei, wenn eine Unternehmergesellschaft in ihrem Impressum den Hinweis "(haftungsbeschränkt)" nicht anbringt.
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