Hinweis "(haftungsbeschränkt)": Darf bei Impressum einer Unternehmergesellschaft nicht fehlen

Hinweis "(haftungsbeschränkt)": Darf bei Impressum einer Unternehmergesellschaft nicht fehlen
Stand: 24.10.2009 1 min

Das Impressum: FAQ und Rechtsprechungsübersicht Tipp: Weiterführende Informationen finden Sie hier: "Das Impressum: FAQ und Rechtsprechungsübersicht"

Das Landgericht Bochum hat mit Beschluss vom 08.09.2009 entschieden (Az. I-17 O 107/09), dass es wettbewerbswidrig sei, wenn eine Unternehmergesellschaft in ihrem Impressum den Hinweis "(haftungsbeschränkt)" nicht anbringt.

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