Sind Online-Händler verpflichtet, unfreie Retouren innerhalb von Deutschland anzunehmen?

Sind Online-Händler verpflichtet, unfreie Retouren innerhalb von Deutschland anzunehmen?
2 min
Beitrag vom: 15.04.2015

Ein großes Ärgernis in der Praxis sind unfreie Retouren, da hier ein erheblicher Portoaufschlag fällig wird. Gerne nutzen Verbraucher diese Möglichkeit der Rücksendung, wenn diese wissen (oder zumindest der Meinung sind), dass der Unternehmer die Kosten der Rücksendung zu tragen hat und keine Vorleistung erbracht werden soll, die man sich später – ggf. mit entsprechendem Aufwand – zurückholen muss.

Sind Online-Händler überhaupt verpflichtet, unfreie Retouren innerhalb von Deutschland anzunehmen?

Ja, nach herrschender Meinung ist der unfreie Rückversand durch den Verbraucher zulässig. Unternehmer dürfen sich nicht vorbehalten, die Annahme solcher Sendungen im Widerrufsfalle zu verweigern.

Aber: Da seit dem 13.06.2014 der Verbraucher die unmittelbaren Kosten der Rücksendung nach dem Gesetz in jedem Falle zu tragen hat – es sei denn, der Unternehmer versäumt die dargestellten Unterrichtungspflichten bzw. bietet an, die Kosten zu übernehmen – dürfte die Anzahl „unfreier Rücksendungen“ wohl insgesamt zurückgegangen sein.

Zwar ist auch nach neuem - seit dem 13.06.2014 - geltenden Recht die unfreie Rücksendung der Ware durch den Verbraucher im Widerrufsfall zulässig. Nur schneidet sich der Verbraucher damit ins eigene Fleisch, soweit nicht ausnahmsweise der Unternehmer die Kosten der Rücksendung zu tragen hat. Da die unmittelbaren Kosten der Rücksendung künftig auf die Kappe des Verbrauchers gehen, muss er auch das „Strafporto“ selbst zahlen – welches der Unternehmer dann wohl gleich mit der Erstattung des Kaufpreises verrechnen wird.

Bietet der Unternehmer dagegen ausnahmsweise die Tragung der Rücksendekosten an oder versäumt er, den Verbraucher wie dargestellt von seiner Kostentragungspflicht in Bezug auf die unmittelbaren Kosten der Rücksendung (korrekt) zu unterrichten, gehen die Mehrkosten der unfreien Rücksendung zu dessen Lasten.

Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .

Bildquelle: © guukaa - Fotolia.com

Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

Beiträge zum Thema

Ist der Kaufpreis bei Widerruf erst nach Erhalt der Retoure zu erstatten?
(18.10.2024, 11:00 Uhr)
Ist der Kaufpreis bei Widerruf erst nach Erhalt der Retoure zu erstatten?
Widerrufsrecht ausgeschlossen beim Onlineverkauf von Pflanzen?
(08.05.2024, 07:56 Uhr)
Widerrufsrecht ausgeschlossen beim Onlineverkauf von Pflanzen?
Darf ein Widerruf wegen unklarer Identität des Erklärenden zurückgewiesen werden?
(13.03.2024, 08:19 Uhr)
Darf ein Widerruf wegen unklarer Identität des Erklärenden zurückgewiesen werden?
Führt die Auswahl unter Varianten zum Entfall des Widerrufsrechts?
(13.06.2023, 11:40 Uhr)
Führt die Auswahl unter Varianten zum Entfall des Widerrufsrechts?
Besteht bei Verträgen über digitale Produkte ein Widerrufsrecht?
(31.05.2023, 12:41 Uhr)
Besteht bei Verträgen über digitale Produkte ein Widerrufsrecht?
BGH: Privilegierung nur bei unveränderter Übernahme der Muster-Widerrufsbelehrung
(19.04.2023, 16:40 Uhr)
BGH: Privilegierung nur bei unveränderter Übernahme der Muster-Widerrufsbelehrung
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.

Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.

Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie uns:
IT-Recht Kanzlei
Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller
Alter Messeplatz 2
Tel.: +49 (0)89 / 130 1433-0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de
© 2004-2025 · IT-Recht Kanzlei