Die neueste Masche der Abzocker: Fremde Geschäftskonten für eigene Zwecke nutzen
Auf dem Kontoauszug befindet sich eine unerklärliche Abbuchung? Dann ist es höchste Zeit zu reagieren. Denn Betrüger melden sich immer häufiger mit fremden Kontendaten bei Internetdienstleistern an, sehen sich Pornos oder andere Filme an und lassen unwissende Online-Händler dafür zahlen.
Die IT-Recht-Kanzlei wird häufig auf Fälle aufmerksam gemacht, in denen Gewerbetreibende auf dem Kontoauszug Abbuchungen in Höhe von 40 bis 60 EUR finden, die sie nicht zuordnen können. Forscht man nach, stammen die Abbuchungen von Internetdienstleistern, bei denen sich jemand unter dem Namen des Gewerbetreibenden und mit dessen Bankverbindung angemeldet hat. Schließlich sind die Daten ja auf der Homepage des Händlers leicht zu finden.
Unstimmigkeiten gibt es jedoch in der Regel beim Geburtsdatum, das ja nicht auf der Homepage steht. Nicht jeder Betrüger macht sich die Mühe, eines zu erfinden. Manche belassen es auch schlicht bei der Grundeinstellung 01.01.1900.
Klärt der betrogene Händler den abbuchenden Internetdienstleister darüber auf, dass er sich gerade nicht angemeldet hat und die Abbuchung daher unberechtigt erfolgt ist, dann wird er zunächst einmal hingehalten. Ziel ist es wohl, die Frist auszusitzen, in der das Geld noch zurückgebucht werden kann. Ist diese Frist erst einmal verstrichen, so kann sich der unberechtigt Abbuchende gemütlich zurücklehnen. Denn dass jemand 40 oder 60 EUR einklagt, ist doch recht selten.
Fazit
Wenn Sie unberechtigte Abbuchungen von Ihrem Konto feststellen, erkundigen Sie sich bei Ihrer Bank, wie lange Sie der Abbuchung noch widersprechen können. Klären Sie den Sachverhalt schnellstmöglich auf und widersprechen Sie sofort innerhalb der Frist jeder unberechtigten Abbuchung. Dann liegt der schwarze Peter beim Internetdiensteanbieter, der ja ebenfalls betrogen wurde. Doch dieser hat es in der Hand, seinen Anmeldeprozess so sicher zu machen, dass er Betrügern künftig diese Hintertür versperrt.
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Petra Dietz / PIXELIO
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