Umweltaspekte: Im Rahmen von IT-Beschaffungen (Green IT)
Im Rahmen der Reform des GWB war einer der umstrittensten Punkte die Frage, ob die öffentliche Beschaffung auch zur Durchsetzung politischer Ziele wie z.B. einer umweltfreundlichen Beschaffung dienen sollte. Der neue § 97 IV GWB sieht nun vor, dass Beschaffer für die Auftragsausführung zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer stellen können, die insbesondere soziale, umweltbezogene oder innovative Aspekte betreffen. Nachfolgend wird dargestellt, wie Umweltaspekte bei IT-Beschaffungen Berücksichtigung finden können.
Unter dem Begriff „Green IT“ werden alle Maßnahmen verstanden, die dazu führen, ein IT-Produkt über seinen gesamten Lebenszyklus hinweg so ressourcenschonend und umweltfreundlich wie möglich zu gestalten und zu nutzen. Dazu gehören das Design und die Herstellung des IT-Produkts, der ressourcenschonende Betrieb und letztlich die umweltfreundliche Entsorgung bzw. Recycling der IT-Produkte.
Die Umweltfreundlichkeit von IT beginnt daher z.B. mit energiesparenden Prozessoren, führt über Klimamanagement in Serverräumen und ressourcenschonende Virtualisierung von Servern und findet ihren Abschluss in der Weiterverwendung der Komponenten und der Recyclingfähigkeit von alter Rechentechnik.
Eine wichtige Grundvoraussetzung für die Berücksichtigung von Umweltaspekten ist die Betrachtung auch von Folgekosten im Rahmen der Bestimmung des wirtschaftlichsten Angebotes.
Green IT gewinnt zunehmend an Bedeutung und wird künftig auch und insbesondere beim Beschaffungsprozess Berücksichtigung finden müssen (vgl. BMI-Erlass vom 15. Dezember 2008 „Green IT“ und Homepage des Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik.
Der Rat der IT-Beauftragten hat am 13. November 2008 zwei Ziele für Green IT in der Bundesverwaltung beschlossen, die auch im Rahmen der Darmstädter Erklärung von der Bundesregierung auf dem Dritten Nationalen IT-Gipfel am 20. November 2008 verkündet wurden:
- Der durch den IT-Betrieb verursachte Energieverbrauch soll bis zum Jahr 2013 um 40 Prozent reduziert werden.
- Künftig wird bei allen größeren Neuinvestitionen der Energieverbrauch von IT Lösungen über die geplante Betriebsdauer in die Beschaffungskriterien aufgenommen.
Im Rahmen der Reform des GWB war einer der umstrittensten Punkte die Frage, ob die öffentliche Beschaffung auch zur Durchsetzung politischer Ziele wie z.B. einer umweltfreundlichen Beschaffung dienen sollte. Der neue § 97 IV GWB sieht nun vor, dass Beschaffer für die Auftragsausführung zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer stellen können, die insbesondere soziale, umweltbezogene oder innovative Aspekte betreffen. Damit ist die Frage beantwortet, dass auch das öffentliche Auftragswesen der Durchsetzung umweltpolitischer Ziele dienen kann.
Nachfolgend wird dargestellt, wie Umweltaspekte bei IT-Beschaffungen Berücksichtigung finden können.
I. Vorgehensmöglichkeit zur Berücksichtigung von Umweltaspekten im Rahmen von IT-Beschaffungen
Will eine Vergabestelle Umweltaspekte bei der IT-Beschaffung berücksichtigen, sollten folgende Schritte im Vergabeverfahren erfolgen:
- Berücksichtigung der Umweltaspekte bereits im Rahmen der IT-Strategie und IT-Planungsprozesse (z. B. Neubau bzw. Umbau von Serverräumen mit dem Ziel eines optimalen Klimamanagements oder Einsatz von Virtualisierungstechnologien zur Reduktion von physikalischen Servern).
- Definition des Auftragsgegenstandes (z. B. Geräte mit Energiesparfunktionen).
- Berücksichtigung bei Auswahl der Bewerber im Rahmen der Eignungsprüfung wie z. B. Unzuverlässigkeit bei Nichtbeachtung der Umweltgesetze, Anforderungen an technische Leistungsfähigkeit, sofern die Ausführung des Auftrages dadurch beeinflusst wird.
- Definition von Umweltanforderungen an IT-Produkte in der Leistungsbeschreibung bzw. in den technischen Spezifikationen
- Verwendung von Umweltzeichen als technische Spezifikation unter Zulassung anderer Beweismittel.
- Berücksichtigung von Umweltanforderungen im Kriterienkatalog (siehe hierzu Ziffer III).
- Prüfung der Zulassung von Varianten (Nebenangebote) mit höherer Umweltverträglichkeit.
- Ermittlung von Betriebskosten – insbesondere des Energieverbrauchs – über einen bestimmten Zeitraum im Preisblatt sowie Berücksichtigung bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes; ggf. Prüfung mittels Teststellung.
- Modalitäten der Vertragsausführung, sofern für die Leistung oder Ausführung des Auftrages von Belang (z. B. recycelbares Verpackungsmaterial, Rücknahme von Abfall, Schadensersatzregelung für erhebliche Betriebskostenüberschreitung).
II. Kriterieninhalte zur Berücksichtigung von Umweltaspekten im Rahmen von IT-Beschaffungen
Sollen Umweltaspekte bei der Beschaffung berücksichtigt werden, können folgende Kriterieninhalte im Rahmen von IT-Beschaffungen insbesondere zu folgenden Themenkomplexen gebildet werden:
- Produkt- bzw. Materialeigenschaften
- modularer Aufbau von Systemen
- z. B. Nichtverwendung bestimmter Stoffe
- z. B. Energieeffizienz, Energieverbrauch
- Nachweis der Konformität mit bestimmten umweltschutzbezogenen Anforderungen über Umweltzeichen / Zertifizierungen
- z. B Umweltzeichen EU-ENERGY STAR® (aktuelle Version) mit dem Hinweis, dass ein vergleichbarer Nachweis akzeptiert wird
- z. B. Umweltzeichen Blauer Engel mit dem Hinweis, dass ein vergleichbarer Nachweis akzeptiert wird
- Betriebskosten zu den gegebenen und bekannt zu machenden Rahmenbedingungen bzw. aufgrund von mitzuteilenden Annahmen der Vergabestelle
- z. B. Energie-/Stromverbrauch (in Kilowatt/kW) und dadurch entstehende Stromkosten
- z. B. Wärmelast (in Kilowatt/kW) und dadurch erzeugte Klimatisierungs¬kosten
- Verwertung und Entsorgung
- z. B. Recyclingfähigkeit
- z. B. Entsorgungsfähigkeit
Die gewählten Kriterien dürfen nicht diskriminierend und marktbeschränkend sein. Häufig sind weiterführende Angaben zu betrieblichen Rahmenbedingungen und Parametern (z. B. Auslastungsprognose für Server) erforderlich, damit auf Bieterseite die geforderten Angaben in der gewünschten Präzision gemacht werden können.
Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .
Link kopieren
Als PDF exportieren
Per E-Mail verschicken
Zum Facebook-Account der Kanzlei
Zum Instagram-Account der Kanzlei
0 Kommentare