Umsatzsteuer-Hürde – So umgehen Sie Adressfehler auf Verkaufsplattformen
Abgekürzte Ortsnamen in der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer können auf eBay und Amazon zu Kontosperrungen führen. Eine EURO-Adresse verhindert diese Probleme – dieser Beitrag zeigt, wie.
Inhaltsverzeichnis
Abgekürzte Ortsnamen als Problem auf Verkaufsplattformen
In Zeiten des stetig wachsenden E-Commerce ist die Überwindung administrativer Hürden entscheidend für einen reibungslosen und erfolgreichen Verkaufsprozess. Online-Händler sehen sich jedoch zunehmend mit einem unerwarteten Problem konfrontiert: Wenn Verkaufsplattformen wie eBay oder Amazon die Ortsangabe in der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) aufgrund einer Abkürzung oder eines Formfehlers nicht erkennen, kann dies den Verkaufsprozess erheblich stören.
Vor allem bei internationalen Verkäufen kann es zu Verzögerungen, erhöhtem bürokratischen Aufwand und im schlimmsten Fall sogar zur Sperrung des Händlerkontos kommen.
Doch es gibt eine einfache Lösung: die so genannte EURO-Adresse. Mit dieser Adresse können Unternehmen sicherstellen, dass ihre Angaben den formalen Anforderungen der Plattformen entsprechen und somit reibungslos abgewickelt werden können.
Rechtliche Hintergründe zur USt-IdNr.-Abfrage von Verkaufsplattformen
Seit dem 1. Juli 2021 müssen Händler, die auf Verkaufsplattformen wie Amazon, eBay und anderen Marktplätzen in der EU aktiv sind, über eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verfügen. Diese Maßnahme dient in erster Linie dazu, dass die Plattformbetreiber nachweisen können, dass die Händler ihren steuerlichen Pflichten nachkommen und korrekt besteuert werden.
Ohne USt-IdNr. könnten die Betreiber für etwaige Steuerverpflichtungen der Händler haften. Daher wird die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nun verpflichtend abgefragt und im System hinterlegt. Diese Regelung stellt sicher, dass die Marktplätze die Einhaltung der Steuervorschriften überwachen und ihrer Verantwortung nach den EU-Steuerrichtlinien nachkommen können.
Einige Händler, insbesondere Kleinunternehmer, hatten bisher oft keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, da diese nur für die Teilnahme am innergemeinschaftlichen Handel erforderlich war. Mit der neuen Regelung müssen jedoch alle deutschen Händler, die auf Online-Marktplätzen verkaufen, eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer führen und diese auch im Impressum angeben.
Das Fehlen dieser Angabe kann als Rechtsverstoß gewertet und abgemahnt werden. Händler sollten daher dringend prüfen, ob die USt-IdNr. in allen Impressen korrekt hinterlegt ist, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Allgemeine Hintergründe zur EURO-Adresse
Die "EURO-Adresse" ist eine spezielle Adresse, die verwendet wird, wenn die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) eines Unternehmens auf europäischen Marktplätzen und in Steuererklärungen für grenzüberschreitende Warenlieferungen oder Dienstleistungen innerhalb der EU benötigt wird.
Da formale Unterschiede in der Adressformatierung (z.B. Ortsangaben) bei einigen Steuerverwaltungen oder Online-Marktplätzen wie Amazon und eBay zu Problemen führen können, hilft die EURO-Adresse, die für eine korrekte Anerkennung notwendigen Angaben standardisiert darzustellen.
Diese Adresse ermöglicht es Unternehmen, international aufzutreten und stellt sicher, dass die Informationen zur Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in einer standardisierten Form vorliegen, die von den Abfrage- und Verifizierungssystemen der Plattformen fehlerfrei verarbeitet werden kann.
Eine EURO-Adresse ist daher nützlich, um sicherzustellen, dass die Adressinformationen und die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer eines Unternehmens auf internationalen Plattformen korrekt verarbeitet werden, wodurch potenzielle administrative Probleme vermieden werden.
Zugrundeliegende Problematik
Bei den Verkaufsplattformen Amazon und eBay kommt es immer wieder zu erheblichen Problemen beim digitalen Abgleich von Steuerdaten und Adressen. Ist z.B. unter der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) des Online-Händlers beim Bundeszentralamt für Steuern ein längerer Ortsname abgekürzt hinterlegt (z.B. „Garmisch-Partenk.“ für Garmisch-Partenkirchen), erkennen eBay und Amazon diese Abkürzung nicht und es kommt zu Schwierigkeiten, da der vollständige Name nicht akzeptiert wird, weil er in ihrer Datenbank nicht enthalten ist.
Das Bundeszentralamt für Steuern kann den vollständigen Ortsnamen nicht erfassen, da das entsprechende Feld im System zu kurz ist. Diese Problematik kann dazu führen, dass eBay den Account des Händlers deaktiviert und alle Produkte entfernt.
Bei Amazon ist es teilweise noch komplizierter: Hier wird die Adresse sowohl mit der Gewerbeanmeldung als auch international mit der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer abgeglichen. Das bedeutet, dass die Eintragung des abgekürzten Ortsnamens in Deutschland zur Sperrung führen kann, während die Beibehaltung des ausgeschriebenen Ortsnamens den internationalen Verkauf gefährdet und im schlimmsten Fall zum Ruin führen kann.
Um sich diesem Risiko nicht auszusetzen, gibt es eine einfache Lösung: Beantragen Sie beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) eine EURO-Adresse. Dort ist genügend Platz, um auch einen langen Ortsnamen einzugeben und so Fehlermeldungen bei abgekürzten Ortsangaben zu vermeiden.
Fazit
Probleme beim digitalen Abgleich von Steuerdaten und Adressen auf Plattformen wie eBay, Amazon und Co können erhebliche Auswirkungen für Online-Händler haben. Insbesondere die Verwendung von abgekürzten Ortsnamen in der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer kann zur Deaktivierung von Accounts und zum Verlust von Produkten führen, da diese Abkürzungen von den Plattformen nicht erkannt werden.
Erschwerend kommt hinzu, dass das Bundeszentralamt für Steuern aus technischen Gründen keine vollständigen Ortsnamen erfassen kann.
Um diese Risiken zu minimieren, sollten Händler proaktiv handeln und beim Bundeszentralamt für Steuern eine EURO-Adresse beantragen. Diese Lösung ermöglicht die korrekte Eingabe längerer Ortsnamen und vermeidet Fehlermeldungen und die damit verbundenen rechtlichen und finanziellen Risiken.
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