Online-Shops: IT-Recht Kanzlei bietet AGB für den Onlinehandel im Vereinigten Königreich an
Diese AGB sind für den deutschen Onlinehändler mit Sitz in Deutschland gedacht, der seine Marktchancen nutzen und seine Produkte auch in Großbritannien britischen Verbrauchern über einen Online-Shop anbieten will. Die AGB sind in englischer Sprache abgefasst. Das Fernabsatzrecht ist zwar europaweit über entsprechende EU-Richtlinien zu großen Teilen vereinheitlicht, aber es gilt nach wie vor, nationale britische Besonderheiten zum Vorteil des Onlinehändlers zu beachten, die bei der Formulierung der AGB berücksichtigt wurden.
Folgende Regelungspunkte werden in den AGB berücksichtig:
- Vertragsschluss
- Widerspruchsrecht
- Preise und Zahlungsbedingungen
- Liefer- und Versandbedingungen
- Mängelhaftung
- Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Vertragssprache
Darüber hinaus werden folgende Kundeninformationen berücksichtigt:
- Informationen zur Identität des Verkäufers
- Information zu den wesentlichen Merkmalen der Ware oder Dienstleistung
- Information zum Zustandekommen des Vertrags
- Information zu Zahlung und Lieferung
- Information über die technischen Schritte, die zum Vertragsschluss führen
- Information zur Speicherung des Vertragstextes
- Information zur Mängelhaftung
- Information zu den Vertragssprachen
Das britische Recht ist mit das verkäuferfreundlichste Recht für Onlinehändler in der Europäischen Union. Das gilt für das Zustandekommen eines Vertrages, die Ausübung des Widerspruchsrechts und Lieferbedingungen.
Dieser verkäuferfreundlichen Rechtslage ist bei der Formulierung der AGB Rechnung getragen geworden:
So ist etwa eine automatisch generierte Auftragsbestätigung noch keine verbindliche Vertragsannahme sondern der Onlinehändler kann die Annahme der Bestellung von einer separaten Email abhängig machen. Der Käufer kann mit Ausübung des Widerspruchsrechts mit den Rücksendekosten belastet werden. Die Widerrufsfrist ist auf 7 Tage beschränkt. Der Onlinehändler kann den Kunden mit einer Gebühr belasten, die den Rücksendekosten entspricht, wenn der Kunde die Ware nicht zurücksendet oder dies auf Kosten des Onlinehändlers tut.
Die auch nach britischem Recht strengen Vorschriften zum Impressum und zum Datenschutz gelten nicht für den deutschen Onlinehändler, der von Deutschland aus Onlinegeschäfte in Großbritannien tätigt. Er kann hier die für ihn gültigen deutschen Vorschriften anwenden.
Sie haben Interesse an unseren englischen AGB für Online-Shops? Sprechen Sie uns gerne an.
Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .
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