Tschechien: Infos zu Gewährleistung und Streitbeilegung zwingend

Ein deutscher Online-Händler wurde von der tschechischen Handelsinspektion zu einem Bußgeld verpflichtet. Grund: Seine AGB enthielten keine Hinweise zum tschechischen Gewährleistungsrecht und zur außergerichtlichen Streitbeilegung nach tschechischem Recht.
Nach Auffassung der tschechischen Handelsinspektion müssen die AGB eines Online-Händlers, der in Tschechien Waren vertreibt, im Detail das tschechische Gewährleistungsrecht und die Rechtsbehelfe des tschechischen Verbrauchers gegenüber dem Online-Händler mit Wohnsitz in Deutschland darstellen. Weiterhin muss in den AGB die tschechische Schiedsstelle für die Beilegung von außergerichtlichen Streitigkeiten aufgeführt werden. Es reicht nicht aus, in den AGB auf die ODR-Plattform der EU-Kommission hinzuweisen, über die sich ein Verbraucher zu den Möglichkeiten einer Streitbeilegung in den EU- Mitgliedsstaaten informieren kann.
Die AGB von Online-Händlern mit Wohnsitz in Deutschland, die sich explizit an Verbraucher in Tschechien wenden, müssen daher diese zusätzlichen tschechischen Pflichtinformationen enthalten. Andernfalls droht ihnen ein Bußgeld.
Achtung
Tipp: Die IT-Recht Kanzlei hält für ihre Mandanten AGB-Texte (in tschechischer und deutscher Sprache) bereit, die diesen Anforderungen selbstverständlich entsprechen.
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1 Kommentar
Bitte klärt mich auf ob ich da was falsch verstanden habe........, was ich sehr hoffe!!!!!!!