Online-Handel in Tschechien - Achtung: Informationen zu Gewährleistung und außergerichtlicher Streitbeilegung zwingend
Ein deutscher Online-Händler, der Waren in Tschechien vertreibt, wurde kürzlich von der tschechischen Handelsinspektion (zuständig für Verbraucherschutz) zur Zahlung eines Bußgeldes herangezogen. Ihm wurde vorgeworfen, dass seine AGB keine Pflichtinformationen zum tschechischen Gewährleistungsrecht und den tschechischen Besonderheiten der außergerichtlichen Streitbeilegung enthält.
Nach Auffassung der tschechischen Handelsinspektion müssen die AGB eines Online-Händlers, der in Tschechien Waren vertreibt, im Detail das tschechische Gewährleistungsrecht und die Rechtsbehelfe des tschechischen Verbrauchers gegenüber dem Online-Händler mit Wohnsitz in Deutschland darstellen. Weiterhin muss in den AGB die tschechische Schiedsstelle für die Beilegung von außergerichtlichen Streitigkeiten aufgeführt werden. Es reicht nicht aus, in den AGB auf die ODR-Plattform der EU-Kommission hinzuweisen, über die sich ein Verbraucher zu den Möglichkeiten einer Streitbeilegung in den EU- Mitgliedsstaaten informieren kann.
Die AGB von Online-Händlern mit Wohnsitz in Deutschland, die sich explizit an Verbraucher in Tschechien wenden, müssen daher diese zusätzlichen tschechischen Pflichtinformationen enthalten. Andernfalls droht ihnen ein Bußgeld.
Achtung
Tipp: Die IT-Recht Kanzlei hält für ihre Mandanten AGB-Texte (in tschechischer und deutscher Sprache) bereit, die diesen Anforderungen selbstverständlich entsprechen.
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1 Kommentar
Bitte klärt mich auf ob ich da was falsch verstanden habe........, was ich sehr hoffe!!!!!!!