Online-Handel in Tschechien - Achtung: Informationen zu Gewährleistung und außergerichtlicher Streitbeilegung zwingend

Online-Handel in Tschechien - Achtung: Informationen zu Gewährleistung und außergerichtlicher Streitbeilegung zwingend

Ein deutscher Online-Händler, der Waren in Tschechien vertreibt, wurde kürzlich von der tschechischen Handelsinspektion (zuständig für Verbraucherschutz) zur Zahlung eines Bußgeldes herangezogen. Ihm wurde vorgeworfen, dass seine AGB keine Pflichtinformationen zum tschechischen Gewährleistungsrecht und den tschechischen Besonderheiten der außergerichtlichen Streitbeilegung enthält.

Nach Auffassung der tschechischen Handelsinspektion müssen die AGB eines Online-Händlers, der in Tschechien Waren vertreibt, im Detail das tschechische Gewährleistungsrecht und die Rechtsbehelfe des tschechischen Verbrauchers gegenüber dem Online-Händler mit Wohnsitz in Deutschland darstellen. Weiterhin muss in den AGB die tschechische Schiedsstelle für die Beilegung von außergerichtlichen Streitigkeiten aufgeführt werden. Es reicht nicht aus, in den AGB auf die ODR-Plattform der EU-Kommission hinzuweisen, über die sich ein Verbraucher zu den Möglichkeiten einer Streitbeilegung in den EU- Mitgliedsstaaten informieren kann.

Die AGB von Online-Händlern mit Wohnsitz in Deutschland, die sich explizit an Verbraucher in Tschechien wenden, müssen daher diese zusätzlichen tschechischen Pflichtinformationen enthalten. Andernfalls droht ihnen ein Bußgeld.
Achtung

Tipp: Die IT-Recht Kanzlei hält für ihre Mandanten AGB-Texte (in tschechischer und deutscher Sprache) bereit, die diesen Anforderungen selbstverständlich entsprechen.

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1 Kommentar

J
Joachim Könitzer 17.02.2019, 17:31 Uhr
was bedeutet hier "explizit"
Das ist doch die wichtige Frage. Wir liefern auch in viele Länder der EU und haben keine Informationen in den AGB für jedes Land. Wir haben unsere AGB gültig für einen Händler mit Sitz in D und das sollte doch wohl reichen?! Wir können doch nicht für jedes Land in das wir liefern oder verkaufen die jeweils landestypischen Bestimmungen in den AGB unterbringen; ist ja lächerlich! Erst zwingt man uns in jedes Land verkaufen zu müssen und jetzt sollen wir auch die AGB in allen Sprachen bereit halten :).
Bitte klärt mich auf ob ich da was falsch verstanden habe........, was ich sehr hoffe!!!!!!!

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