Neues eBook: Textilien rechtssicher verkaufen

Neues eBook: Textilien rechtssicher verkaufen

Das aktuelle eBook der IT-Recht Kanzlei "Textilien rechtssicher verkaufen" beschäftigt sich intensiv mit den rechtlichen Vorgaben, die beim Inverkehrbringen von Textilerzeugnissen innerhalb der EU zu beachten sind. Welche neuen Kennzeichnungsregeln ergeben sich etwa aufgrund der neuen europäischen Textilkennzeichnungsverordnung, die am 07.11.2011 in Kraft getreten und zwischenzeitlich das deutsche Textilkennzeichnungsgesetz weitgehend abgelöst hat? Auf welche Weise erfolgt die Anbringung des Etiketts oder der Kennzeichnung am Produkt? Welche Textilerzeugnisse sind überhaupt kennzeichnungspflichtig und wie lauten die allein zulässigen Bezeichnungen der Textilfasern?

Wir informieren Sie gerne.

Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .


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1 Kommentar

B
Bauer 21.01.2022, 12:17 Uhr
Frau
Vielen Dank für die HInweise. Täschnerwaren aus textilen Fasern ("Spinnstoffe") sind von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen. Betrifft die auch Taschen, die aus Webware und Kunstleder (mit textiler Rückseite) bzw. echtem Leder bestehen?
Vielen Dank für IHre Rückmeldung.

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