Frage des Tages - zur Pflicht, eine Telefonnummer im Impressum zu veröffentlichen

13.02.2009, 14:37 Uhr | Lesezeit: 1 min
Frage des Tages - zur Pflicht, eine Telefonnummer im Impressum zu veröffentlichen

Hinweis: Interessante weiterführende Informationen zum Thema hat die IT-Recht Kanzlei in ihrem Beitrag "Impressum" veröffentlicht.

Vor kurzem stellte ein Online-Händler der IT-Recht Kanzlei die folgende Frage:/"Was darf man mit der Telefonnummer im Impressum machen? Die Kunden sülzen uns von morgens bis Nachts die Ohren voll. Nur Mist. Alle vernünftigen Kunden bestellen im Shop. Am Telefon kommt so gut wie kein Geschäft zustande. Darf man hinter der Telefonnummer schreiben, Fragen, Bestellungen und Reklamationen bitte per Mail, nur so kann ihnen eine Ordnunggemäße Antwort gegeben werden."/

Empfehlung der IT-Recht Kanzlei

Auf die Angaben einer Telefonnummer sollte im Impressum nicht verzichtet werden. Zwar hat der EuGH kürzlich entschieden, dass die Angabe einer Telefonnummer nicht zwingend ist. Allerdings müssen in diesem Fall andere Kommunikationsmittel angeboten werden, die eine schnelle und direkte Kontaktaufnahme ermöglichen. Denkbar wäre ein Email-Kontaktformular. Allerdings muss dann auch sichergestellt sein, dass die Anfrage unmittelbar beantwortet wird.

Praktikabel ist es nach unserer Ansicht  eine Mehrwertdienstnummer anzugeben. Das ist bei Beachtung der vorgeschriebenen Angaben rechtlich zulässig und dürfte für eine Entspannung am Telefon führen.

Mehr Informationen:

1. EuGH: Telefonnummer im Impressum nicht zwingend erforderlich – Emailadresse allein reicht aber nicht aus
2. Bitte beachten: Neue rechtliche Vorgaben beim Einsatz von Mehrwertdiensterufnummern im Internet

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


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1 Kommentar

A
Agi 24.06.2010, 15:33 Uhr
Telefonnummer im Impressum?
Hallo,
mich würde mal interessieren, ob die im Impressum anzugebende Telefonnummer auch eine Handynummer sein darf? Und was macht mann, wenn man für einige Stunden nicht erreichbar ist, weil man einen IT-Shop als Nebenerwerb betreibt? Sollte man dies dann in den eigenen AGB´s aufführen? Würde das gehen?
Vielen Dank für die Hilfe.

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