Rechtssichere Teilnahmebedingungen für Kundenempfehlungsprogramme

Rechtssichere Teilnahmebedingungen für Kundenempfehlungsprogramme
3 min
Beitrag vom: 15.06.2020
Tipp: Weiterführende Informationen finden Sie hier: "„Kunde wirbt Kunde“: Was ist rechtlich zu beachten?"

Wir stellen unseren Mandanten spezielle Teilnahmebedingungen zur Verfügung, die eine rechtssichere Kundengewinnung durch gezielte Werbung von Bestandskunden im Auftrag des jeweiligen Online-Händlers ermöglichen.

Kundengewinnung durch Bestandskunden

Die Palette an Marketingkonzepten zur Gewinnung von Neukunden im Online-Handel ist breit. Eine beliebte Methode ist die Werbung durch Bestandskunden, wobei diese auf eigene Initiative handeln und nicht den Händler vertreten.

Erfolgreiche Werbung wird durch Prämien für Bestandskunden und in manchen Fällen auch für Neukunden belohnt.

1

Praktische Beispiele

Der Händler bietet in seinem Online-Shop seinen Bestandskunden die Möglichkeit, neue Kunden zu werben und verspricht eine Prämie für erfolgreiche Empfehlungen.

Beispiele für solche Konzepte:

  • Kunde wirbt Kunde und erhält eine prozentuale Umsatzbeteiligung.
  • Kunde wirbt Kunde und erhält einen Gutschein für den Online-Shop des Händlers;
  • Kunde wirbt Kunde und erhält Treuepunkte, die im Online-Shop des Händlers eingelöst werden können.

Muster: Teilnahmebedingungen "Kunden werben Kunden"

Im Folgenden stellen wir umfassende Teilnahmebedingungen zum Thema “Kunden werben Kunden” bereit:

IT-Recht Kanzlei

Exklusiv-Inhalt für Mandanten

Noch kein Mandant?

Ihre Vorteile im Überblick
  • Wissensvorsprung
    Zugriff auf exklusive Beiträge, Muster und Leitfäden
  • Schutz vor Abmahnungen
    Professionelle Rechtstexte – ständig aktualisiert
  • Monatlich kündbar
    Schutzpakete mit flexibler Laufzeit
Laptop
Ab
5,90 €
mtl.

Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .

Bildquelle: RerF_Studio / shutterstock.com

Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

Beiträge zum Thema

IONOS: Rechtstexte automatisch einbinden und aktuell halten
(27.02.2025, 08:37 Uhr)
IONOS: Rechtstexte automatisch einbinden und aktuell halten
IONOS Abmahnschutz: Rechtstexte-Schnittstelle einrichten
(03.02.2025, 10:40 Uhr)
IONOS Abmahnschutz: Rechtstexte-Schnittstelle einrichten
Squarespace: Rechtstexte-Schnittstelle einrichten
(23.01.2025, 12:50 Uhr)
Squarespace: Rechtstexte-Schnittstelle einrichten
Gambio-Schnittstelle: Anleitung zur Übertragung Ihrer Rechtstexte
(20.01.2025, 16:00 Uhr)
Gambio-Schnittstelle: Anleitung zur Übertragung Ihrer Rechtstexte
Datenschutz-Informationsblatt: für Videoüberwachung
(18.11.2024, 08:00 Uhr)
Datenschutz-Informationsblatt: für Videoüberwachung
Anleitung: Rechtstexte-Schnittstelle für TYPO3 einrichten
(11.11.2024, 14:34 Uhr)
Anleitung: Rechtstexte-Schnittstelle für TYPO3 einrichten
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.

Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.

Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie uns:
IT-Recht Kanzlei
Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller
Alter Messeplatz 2
Tel.: +49 (0)89 / 130 1433-0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de
© 2004-2025 · IT-Recht Kanzlei