Neue Kooperation: IT-Recht-Kanzlei wird offizieller Partner von take-e-way

Die IT-Recht-Kanzlei ist nun offizieller Partner der take-e-way GmbH , die ihren Kunden die Umsetzung bürokratischer Pflichten aus der Umweltgesetzgebung abnimmt. Vorteil der neuen Kooperation für Update-Servicemandanten der IT-Recht-Kanzlei : Sie erhalten Sonderkonditionen.
Inhaltsverzeichnis
Take-e-way – Unternehmensprofil
Die take-e-way GmbH aus Hamburg übernimmt die gesetzeskonforme Umsetzung von Anforderungen und Pflichten des Elektrogesetzes, des Batteriegesetzes und der Verpackungsverordnung für mittelständische Unternehmen im In- und Ausland. Mit inzwischen über 2.000 vertraglich gebundenen Unternehmen betreut das im Jahr 2004 gegründete Unternehmen zirka 40 Prozent aller derzeit registrierten Anbieter und Hersteller von Elektro- und elektronischen Geräten im Consumer-Bereich. Zusammen mit dem 2003 gegründeten Verband zur Rücknahme und Verwertung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten (VERE e.V.) setzt sich take-e-way auf politischer Ebene für die Interessen kleiner und mittelständischer Unternehmen und den Bürokratieabbau bei der Umsetzung des Elektrogesetzes in Deutschland ein.
Registrierung auch für Österreich
take-e-way übernimmt auch die Abwicklung aller Anforderungen der Österreichischen Umweltgesetze (Elektro-, Batterie- und Verpackungsverordnung). Damit wird take-e-way-Kunden ein unbürokratischer und rechtssicherer Vertrieb mit dem gewohnten Komfort geboten. Vorteile ergeben sich hierbei insbesondere für Anbieter von Elektrogeräten, die von Deutschland aus mit Österreichischen Partnern kooperieren und diese von bürokratischen Pflichten entlasten wollen.
Weitere Informationen:
take-e-way GmbH
Liebigstraße 64
22113 Hamburg
Telefon +49 (0)40/219010-65
Telefax +49 (0)40/219010-66
http://www.take-e-way.de
info@take-e-way.de
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