Textilkennzeichnungsverordnung endlich berichtigt: Täschnerwaren nicht kennzeichnungspflichtig

Textilkennzeichnungsverordnung endlich berichtigt: Täschnerwaren nicht kennzeichnungspflichtig
06.06.2012 | Lesezeit: 1 min

Die Europäische Textilkennzeichnungsverordnung enthielt einige redaktionelle Fehler, die unter Textilhändlern für starke Rechtunsicherheit sorgten. Sind etwa Täschnerwaren kennzeichnungspflichtig? Darf der Begriff "Polyacryl" zur Kennzeichnung von Textilien verwendet werden? Nun ist endlich eine offizielle Berichtigung der Verordnung seitens der EU-Kommission erfolgt.

 

 

 

Wortlaut der Berichtigung der Europäischen Textilkennzeichnungsverordnung :

"Seite 13, Anhang I Tabelle 2 Nummer 26:
anstatt:
"Seide"
muss es heißen:
"Polyacryl".

Seite 18, Anhang V Nummer 16:
anstatt:
"Leder- und Sattlerwaren, aus Spinnstoffen"
muss es heißen:
"Täschner- und Sattlerwaren, aus Spinnstoffen".

Ergo: Täschner- und Sattlerwaren sind nicht zwingend im Sinne der Textilkennzeichnungsverordnung zu kennzeichnen.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .

Bildquelle:
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