Bereits im vergangenen Jahr hatten wir darüber berichtet, dass Amazon die Händler seines Marktplatzes mittels einer Nachricht über die neue EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR) und damit einhergehende neue Informationspflichten für Online-Händler verunsicherte. Inzwischen erhalten wir immer öfter verzweifelte Anfragen von Mandanten, die standardisierte Nachrichten von Amazon erhalten, in denen sie aufgefordert werden, Amazon produktspezifische Informationen zur Erfüllung der Anforderungen der GPSR zu übermitteln. Was hat es damit auf sich?