Stevia: Kalorienarmer Zuckerersatz ist seit Dezember 2011 verkehrsfähig
Die süßen Pflanzenextrakte namens Stevia, die eine enorme Süßkraft bei annähernder Kalorienfreiheit ermöglichen sollen, haben im Dezember 2011 ihre europaweite Zulassung als Lebensmittelzusatzstoff erhalten. Somit darf Stevia ab sofort als Süßstoff in verschiedenen Lebensmittelklassen eingesetzt werden.
Der pflanzliche Süßstoff Stevia wird aus den Blättern des Honig- oder Süßkrauts (Stevia rebaudiana) gewonnen und weist je nach Quelle eine gegenüber Zucker 30- bis 300-fache Süßkraft auf. Bislang war Stevia jedoch nicht als Lebensmittelzusatz zugelassen; alternativ wurde der Stoff gelegentlich als Badezusatz etikettiert und verkauft. Steviahaltige Nahrungsmittel oder auch Nahrungsergänzungsmittel (NEM) konnten bis Dezember 2011 nicht auf dem europäischen Markt angeboten werden.
Die im Stevia enthaltenen Steviolglycoside sind nun jedoch seit dem 02.12.2011 unter der Bezeichnung E 960 EU-weit als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen; durch die Verordnung Nr. 1131/2011 vom 11.11.2011 wurde die europäische Zusatzstoff-Zulassungs-Verordnung 1333/2008/EG entsprechend geändert und um Steviolglycoside ergänzt. Stevia ist somit ausdrücklich als Nahrungsmittelzusatz zugelassen.
Es sind hierbei jedoch auch Einschränkungen zu beachten; insbesondere ist E 960 nur für bestimmte Lebensmittelgruppen und nur jeweils in gewissen Höchstmengen zugelassen. Zu nennen wären hier etwa:
- diverse Milchprodukte;
- Konserven und Gläser (ausgenommen Kompott);
- Brotaufstriche aller Art aus Obst oder Gemüse
- Kakao- und Schokoladenprodukte;
- Kleinstsüßwaren und Kaugummi;
- Verzierungen, Glasuren etc.;
- Müsli
- Tafelsüßen (Tablettenform);
- Lebensmittel für besondere medizinische bzw. diätetische Zwecke;
- Fruchtnektar und aromatisierte Getränke;
- Bier- und Malzgetränke und sonstige alkoholische Getränke;
- Knabberzeug;
- Nahrungsergänzungsmittel.
Ob noch weitere Lebensmittelgruppen folgen werden oder nicht, ist derzeit nicht absehbar.
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