Online-Kennzeichnung von Spielzeug: Was ist ab dem 20.07.2011 zu beachten? (Update!)

Online-Kennzeichnung von Spielzeug: Was ist ab dem 20.07.2011 zu beachten? (Update!)
01.07.2011 | Lesezeit: 1 min

Wie verkauft man rechtssicher Spielzeug? Was werden insbesondere Online-Händler ab dem 20.07.2011 Neues zu beachten haben? Wie erfolgt die Online-Kennzeichnung von Spielzeug und welchen Inhalt müssen Gebrauchsanweisungen aufweisen? Diese und viele weitere Fragen werden in unserem Beitrag "Verkauf von Spielzeug" umfassend beantwortet.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .

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3 Kommentare

I
IT-Recht Kanzlei 20.07.2011, 08:11 Uhr
Inverkehrbringen / Spielzeug
Sehr geehrter Herr Rosenkranz, gerne dürfen wir Sie auf diesen aktuellen Beitrag aufmerksam machen:

http://www.it-recht-kanzlei.de/spielzeug-neue-kennzeichnung-%C3%BCbergangsfrist.html
L
Lukas Rosenkranz 11.07.2011, 16:54 Uhr
Konkretisierung für das "Inverkehrbringen" von Produkten (Spielzeug) benötigt
Sehr geehrter Herr Max-Lion Keller,
vielen Dank für die intensive Versorgung mit allen notwendigen Informationen rund um das Thema e-Commerce und seine Spezialgebiete. Das ist für uns als Hersteller, Importeur und Händler äußerst hilfreich.
Aktuell studiere ich ihre Artikel zur Sicherheit von Spielzeug sehr intensiv. Leider erschließt sich mir nicht konkret ob wir ab dem 20. Juli 2011 beim Verkauf von sich bereits seit vor dem 20. Juli 2011 aus einem Drittland eingeführter und noch im Lager befindlicher Produkte die neuen Rechtsvorschriften zu berücksichtigen haben (wir also ggfs. zusätzliche Produktbeschreibungen benötigen und Warnhinweise an unseren Produkten anzubringen haben)oder eben nicht?
Für eine weitergehende Konkretiesierung wären wir ihnen äußerst dankbar. Vielen Dank und Grüße
S
Siegler 10.05.2011, 20:17 Uhr
Typisch Deutschland
Einige Änderungen sind nachvollziehbar (groß Teils) aber viele Hinweistexte sind schon "leicht" übertrieben, dem Versandhändler blühen nun wieder tolle Abmahngründe für unzählige (möchtegern) Mitbewerber... super Deutschland weiter so! Es macht Spaß tausende Artikel zu überarbeiten, besonders Lustig wird dies auch auf Plattformen...das kostet wieder mal Wochenlang Zeit und €uros..aber macht nichts, wir ham's ja!

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