Online-Kennzeichnung von Spielzeug: Was ist ab dem 20.07.2011 zu beachten? (Update!)
Wie verkauft man rechtssicher Spielzeug? Was werden insbesondere Online-Händler ab dem 20.07.2011 Neues zu beachten haben? Wie erfolgt die Online-Kennzeichnung von Spielzeug und welchen Inhalt müssen Gebrauchsanweisungen aufweisen? Diese und viele weitere Fragen werden in unserem Beitrag "Verkauf von Spielzeug" umfassend beantwortet.
Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .
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3 Kommentare
http://www.it-recht-kanzlei.de/spielzeug-neue-kennzeichnung-%C3%BCbergangsfrist.html
vielen Dank für die intensive Versorgung mit allen notwendigen Informationen rund um das Thema e-Commerce und seine Spezialgebiete. Das ist für uns als Hersteller, Importeur und Händler äußerst hilfreich.
Aktuell studiere ich ihre Artikel zur Sicherheit von Spielzeug sehr intensiv. Leider erschließt sich mir nicht konkret ob wir ab dem 20. Juli 2011 beim Verkauf von sich bereits seit vor dem 20. Juli 2011 aus einem Drittland eingeführter und noch im Lager befindlicher Produkte die neuen Rechtsvorschriften zu berücksichtigen haben (wir also ggfs. zusätzliche Produktbeschreibungen benötigen und Warnhinweise an unseren Produkten anzubringen haben)oder eben nicht?
Für eine weitergehende Konkretiesierung wären wir ihnen äußerst dankbar. Vielen Dank und Grüße