Häufige Kontosperrungen bei etsy: Unser Kontoschutz hilft!
Für Händler, die auf einer Plattform handeln, kann eine Accountssperrung zum existentiellen Problem werden. Derzeit häufen sich solche Sperrungen bei etsy.
Inhaltsverzeichnis
Accountsperrung – was ist das?
Amazon, eBay, etsy usw. – Verkaufsplattformen ermöglichen gerade Online-Händlern im Anfangsstadium einen erfolgreichen Verkauf, da sich dort eine Vielzahl nachfragender Interessenten tummelt. Anders als in einem neu eröffneten, eigenen Onlineshop fehlt es dort in aller Regel nicht an Klicks und Käufern.
Im Gegenzug nehmen die meisten Plattformen für diesen Service von dort handelnden Verkäufern Gebühren. Meistens laufende pauschale Gebühren, für die Unterhaltung der Verkaufspräsenz auf der Plattform sowie dynamische, verkaufsbezogene Provisionen, kommt es zu einer Transaktion über die Plattform.
Die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Parteien regelt ein Nutzungsvertrag. Daneben werden in der Regel noch „Grundsätze für den Verkauf“ aufgestellt, in denen die Pflichten der Händler näher spezifiziert werden und auf welche im Nutzungsvertrag verwiesen wird.
Stellt der Plattformbetreiber später einen Verstoß des Händlers gegen Bestimmungen des Nutzungsvertrags fest, dann wird er den Verkäufer entweder zunächst verwarnen oder diesem sogleich die Verkaufsberechtigung entziehen. Letzteres ist dann die gefürchtete Kontosperrung.
Kennen Sie schon den „Kontoschutz“ der IT-Recht Kanzlei?
Sie wünschen sich eine anwaltliche Betreuung für den „Fall der Fälle“ und möchten dann mit anwaltlicher Hilfe gegen eine mögliche, künftige Sperrung eines Verkaufsaccounts auf einer deutschsprachigen Verkaufsplattform vorgehen?
Eine entsprechende Absicherung können Sie hier beauftragen.
Für den Händler hat eine solche Sperre massive Konsequenzen: Zunächst kann er auf dieser Plattform nichts mehr verkaufen. Sollte dies der einzige Verkaufsauftritt des Händlers gewesen sein, kommt dies einem totalen Umsatzausfall gleich, was nicht selten zur Insolvenz führen kann.
Ferner kann er – je nach Ausgestaltung der Sperre – auch bestehende Aufträge und Rückabwicklungen nicht mehr bedienen, wenn er keinen Zugriff auf die relevanten Vorgänge und Daten mehr hat. Hier droht über die Sperrung hinaus ein enormer Reputationsschaden, etwa durch negative Bewertungen verärgerter Käufer.
Nicht zuletzt haben „gesperrte“ Händler in vielen Fällen auch keinen Zugriff auf Guthaben hinsichtlich von den Plattformen vereinnahmten Kundenzahlungen. Diese werden „eingefroren“ bzw. als Sicherheit wegen allfälliger Käuferbeschwerden.
Kurzum: Der Händler ist quasi handlungsunfähig und u.U. einem wirtschaftlich existenziellem Risiko ausgesetzt, sofern er nicht noch über andere, taugliche Verkaufskanäle verfügt.
Aktuell deutliche Häufung von Sperrungen bei etsy
In den letzten Wochen und Monaten haben uns außergewöhnlich viele Anfragen erreicht, die sich auf Sperrungen von Verkäuferkonten bei etsy beziehen.
Ob diese Häufung nun auf gestiegenen Verfehlungen von etsy-Händlern oder einer verschärften Sperrpolitik durch etsy beruht, ist schwer zu sagen.
Jedenfalls lässt sich beobachten, dass eine Vielzahl der aktuellen Sperrungen mit Verstößen gegen die etsy-Kreativitätsstandards begründet wird.
Diese Standards legen – mehr oder weniger belastbar – fest, wie Waren beschaffen sein müssen, die auf etsy gehandelt werden dürfen.
Zielsetzung ist hierbei in erster Linie, dass industriell hergestellte Massenware nicht über die Plattform etsy angeboten wird.
Häufig verhält es sich so, dass etsy bei einem vermuteten Verstoß gegen die Kreativitätsstandards den Verkäufer anschreibt und ein oder mehrere Produkte beanstandet.
Reagiert der Verkäufer nicht entsprechend (zügig bzw. umfassend) oder bietet zu einem späteren Zeitpunkt erneut vergleichbare oder auch ganz andere Produkte an, die (wiederum) gegen die Kreativitätsstandards verstoßen, besteht akute Gefahr für den etsy-Verkaufsaccounts. Bei Folgeverstößen wird dem Verkäufer regelmäßig direkt die Verkaufsberechtigung entzogen und mitgeteilt, dass der etsy-Shop sich für die kommenden 28 Tage im Urlaubsmodus befinden und danach endgültig gesperrt werden wird.
Sperrung ist im Normalfall eine Katastrophe für etsy-Verkäufer
Gerade im DIY-Bereich handelt es sich nicht selten um eher semi-professionelle Händler, die ihr Geschäft mehr der Leidenschaft und Überzeugung wegen, also wie ein Hobby betreiben, als durch und durch professionalisiert und auf Gewinnmaximierung
Daher ist es ein häufiges Phänomen bei einer etsy-Sperrung, dass damit „auf einen Schlag“ die gesamte Online-Verkaufstätigkeit des Händlers zum Erliegen kommt. Dies deswegen, weil der etsy-Shop der einzige Verkaufskanal ist und keine weiteren Verkaufspräsenzen (etwa eigener Online-Shop, Amazon oder eBay) parallel existieren.
Die Konsequenz ist ein brutaler wirtschaftliche Einschnitt für den Verkäufer, da von „heute auf morgen“ sämtliche Einnahmen wegbrechen, aber Kosten weiterlaufen. Dies führt nicht selten zu einer existenzbedrohenden Schieflage, da alternative Verkaufskanäle eine gewisse Anlaufzeit benötigen, damit darüber gewinnbringend und planmäßig verkauft werden kann.
Zahlreiche erfolgreiche Konten-Entsperrungen bei etsy
Die IT-Recht Kanzlei hat sich schon seit Jahren darauf spezialisiert, Betroffene von Sperrungen auf Verkaufspräsenzen wie Amazon, eBay, etsy oder Kleinanzeigen.de anwaltlich zu unterstützen.
Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen uns dabei, dass durch die Einschaltung eines Rechtsanwalts in vielen Fällen wieder „Bewegung“ in die Sache kommt und so letztlich die Wiederfreischaltung des Accounts erreicht werden kann.
Achtung, einen „Freibrief“ gibt es nicht.
Die Plattformen überwachen inzwischen recht genau, ob sich dort tätige Händler an die vereinbarten Rahmenbedingungen handeln. Dies geschieht zunehmend auch automatisiert.
Anwaltliche Hilfe im Falle einer Kontosperrung ist in jedem Fall hilfreich und verbessert die Chancen, eine Wiederfreischaltung zu erreichen, deutlich.
Einen Erfolg zu versprechen, wäre hierbei jedoch unseriös. Hat der Händler mehrfach, eindeutig und jeweils schwerwiegend gegen Pflichten aus dem Nutzungsvertrag verstoßen, ist eine erfolgreiche Intervention recht unwahrscheinlich, gerade wenn die Verfehlungen nicht mehr als Ausrutscher entschuldbar erscheinen, sondern planmäßig wirken.
Händler, die auf einer Plattform verkaufen, sind damit gut beraten, sich an die vorgegebenen Pflichten und Standards der jeweiligen Plattform zu halten, um entsprechende Konsequenzen zu vermeiden.
Gerade bei etsy-Sperrungen, die mit Verstößen gegen die Kreativitätsstandards begründet werden, entsteht häufig der Eindruck, als seien ausgesprochenen Verwarnungen bzw. mitgeteilten Verstöße aufgrund automatisierter Verfahren erfolgt.
Nach Schilderungen zahlreicher Mandanten sei gar kein Verstoß gegen die Kreativitätsstandards gegeben.
In diesem Fall lässt sich gut gegen verhängte Sanktionen argumentieren. Hierdurch gelang es der IT-Recht Kanzlei in jüngster Zeit, zahlreiche von Kontosperrungen bei etsy betroffene Händler erfolgreich zu vertreten und somit die Wiederfreischaltung des gesperrten etsy-Verkäuferkontos zu erreichen.
Sie sind bereits von einer Sperrung betroffen, etwa bei etsy?
Wir sichern Sie nicht nur im Falle einer künftigen Kontosperrung mit anwaltlicher Hilfestellung ab.
Gerne können wir auch für Sie tätig werden, wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist und bereits eine Kontosperrung erfolgt ist.
Sie sind im Moment bereits von einer Kontosperrung auf einer deutschen Verkaufsplattform betroffen und bislang noch kein Mandant der IT-Recht Kanzlei?
Auch ein rückwirkender Schutz ist möglich:
Sofern Sie die Option „Kontoschutz“ erstmalig und zusammen mit dem Unlimited-Paket als Neukunde der IT-Recht Kanzlei beauftragen, sind wir Ihnen gerne auch bei einer bereits zuvor erfolgten Kontosperrung – also auch rückwirkend- behilflich und unterstützen Sie hierbei anwaltlich.
Fazit
Kontosperrungen bleiben leider ein ebenso beherrschendes, wie wirtschaftlich bedrohliches Thema für Online-Händler, die auf Verkaufsplattformen aktiv sind.
Die Praxis zeigt, dass viele Sperrungen jedoch nicht in fundierter Weise begründet erfolgen, sondern aufgrund voreiliger oder gar falscher, unbegründeter Entscheidungen des Plattformbetreibers.
Die Aufklärung entscheidungserheblicher Sachverhalte ist aufwendig und zeitintensiv. Hier würde insbesondere Personal gebunden. Daher scheinen manche Plattformbetreiber zur Erkennung und Ahndung von „Verstößen“ zunehmend auf automatisierte Verfahren zu setzen.
Damit häufen sich allerdings auch „Fehlalarme“. Hiergegen gilt es schnell und zielgerichtet vorzugehen und die behaupteten Verstöße fundiert zu entkräften.
In der Praxis erfahren zahlreiche Händler dabei jedoch keinerlei Gehör und finden sich in endlosen Kommunikationsschleifen mit dem in der Sache gar nicht kompetenten First-Level-Support „gefangen“. Ebenso beliebt ist ein Bombardement des Händlers mit (in der Sache) nichtssagenden Textbausteinen.
Durch die Einschaltung eines spezialisierten Rechtsanwalts wird in aller Regel eine Eskalation der Beschwerde auf eine höhere Ebene erreicht, so dass die Problematik zielführend angegangen werden kann.
Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie von einer Kontosperrung betroffen sind.
Abschließend sei angemerkt, dass sich Marktplatz-Verkäufer möglichst frühzeitig „emanzipieren“ sollten, wenn diese nur auf einer Plattform tätig sind. Hier bieten sich der Aufbau weiterer Verkaufskanäle an, etwa im Rahmen eines eigenen Onlineshops, weiterer Verkaufsplattformen oder durch eine Vermarktung über soziale Netzwerke wie Facebook oder Instagram.
Im Falle der Sperrung eines Verkaufskanals sind die Folgen dann zumeist weit weniger gravierend, wenn der Händler auf eine Multichannel-Strategie gesetzt hat.
Die IT-Recht Kanzlei sichert Sie jederzeit gerne mit abmahnsicheren Rechtstexten in Form von Impressum, AGB, Datenschutzerklärungen und Widerrufsbelehrung für alle gängigen Verkaufskanäle ab (wie eigene Onlineshops, Amazon, eBay, etsy, Facebook, Instagram und viele mehr.
Sie möchten sich „breiter“ aufstellen und auf mehreren Kanälen rechtssicher verkaufen? Dann werfen Sie gerne einen Blick auf unser Premium-Paket sowie auf unser Unlimited-Paket mit Rechtstexten für bis zu 5 bzw. bis zu 70 Verkaufspräsenzen.
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