Sperrung von Amazon- oder eBay-Konto? Unser Kontoschutz hilft!

Sperrung von Amazon- oder eBay-Konto? Unser Kontoschutz hilft!
3 min
Beitrag vom: 20.11.2019
Aktualisiert: 21.03.2025

Die IT-Recht Kanzlei sichert Plattformverkäufer mit der neuen Option Kontoschutz ab und hilft im Falle der Sperrung Händlern dann anwaltlich bei der Reaktivierung ihres Verkäuferkontos. Auch ein rückwirkender Schutz ist möglich!

Was ist die Option Kontoschutz?

Die Option Kontoschutz stellt eine sinnvolle Ergänzung zu den bekannten Schutzpaketen der IT-Recht Kanzlei dar, wenn Sie (auch) auf Verkaufsplattformen wie Amazon, eBay, etsy, Hood etc. verkaufen.

Denn wer als Händler auf Plattformen aktiv ist, läuft Gefahr, dass sein Verkäuferaccount durch den Plattformbetreiber gesperrt wird, kommt es zu Kundenbeschwerden, Beschwerden von Mitbewerbern oder Regelverstößen gegen die Bedingungen des jeweiligen Marktplatzes.

Zu dieser Problematik finden Sie hier unsere Hintergrundinfos.

Die IT-Recht Kanzlei bietet nun mit der Option Kontoschutz eine Absicherung für Plattformverkäufer für den Fall der Kontosperrung an – damit diese im Fall der Fälle von spezialisierter, anwaltlicher Unterstützung profitieren können.

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Wie funktioniert das?

Beauftragen Sie für diesen erweiterten Schutz einfach zusätzlich zum gewählten Schutzpaket die Option „Kontoschutz“ zum Preis von monatlich 9,90 Euro. Die Option Kontoschutz läuft nach deren Buchung auf unbestimmte Zeit, hat eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten und ist danach monatlich kündbar. Die Abrechnung der Option erfolgt monatlich im Voraus

Sollte dann nach Beauftragung dieser Leistung eine Sperrung Ihres gewerblichen Verkäuferkontos auf einer deutschsprachigen Verkaufsplattform (wie z.B. bei Amazon.de, eBay.de, etsy Deutschland, hood.de, kasuwa.de etc.) erfolgen, geben Sie uns Bescheid.

Im Rahmen einer rein außergerichtlichen Unterstützung erhalten Sie dann eine telefonische, anwaltliche Beratung durch die Fachanwälte der IT-Recht Kanzlei. Anschließend werden diese sich mittels eines anwaltlichen Schreibens an den Plattformbetreiber wegen einer Reaktivierung des gesperrten Accounts wenden.

Diese Leistung kann vom Mandanten nur bei bereits vor der Sperrung beauftragter und seitdem für den Mandanten durchgehend bestehender Option „Kontoschutz“ in Anspruch genommen werden. Nach erfolgter Inanspruchnahme dieser Leistung kann diese frühestens nach erneutem Ablauf von 12 Monaten seit der letzten Inanspruchnahme erneut genutzt werden.

Auch rückwirkender Schutz möglich!

Sie sind aktuell bereits von einer Kontosperrung auf einer deutschen Verkaufsplattform betroffen und noch kein Mandant der IT-Recht Kanzlei?

Kein Problem: Sofern Sie die Option „Kontoschutz“ erstmalig und zusammen mit dem Unlimited-Paket als Neukunde der IT-Recht Kanzlei beauftragen, sind wir Ihnen gerne auch bei einer bereits zuvor erfolgten Kontosperrung – also auch rückwirkend- behilflich!

Fazit

Kontosperrungen auf Verkaufsplattformen werden von den Verkäufern als bedrohlich empfunden. Im Fall der Sperrung ist es wichtig, zielgerichtet und mit professioneller, anwaltlicher Unterstützung an die Sacher heranzugehen, denn eine Accountsperrung kann schnell existenzbedrohend für den Händler werden.

Die Option Kontoschutz der IT-Recht Kanzlei bietet hier eine Absicherungsmöglichkeit für Plattformverkäufer. Profitieren Sie von der Expertise der spezialisierten Rechtsanwälte der IT-Recht Kanzlei und setzen auf professionelle anwaltliche Hilfe im Falle eine Kontosperrung.

Wie das geht? Ganz einfach: Sichern Sie Ihren Onlinehandel mit einem der Schutzpakete der IT-Recht Kanzlei ab und buchen im Bestellablauf die Option Kontoschutz hinzu. Starten Sie Ihre Bestellung einfach hier.

Bildquelle: Danille Nicole Wilson / shutterstock.com

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