Onlinehandel in Spanien: Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie durch spanisches Gesetz
Trotz oder gerade wegen der Wirtschaftskrise gewinnt der Onlinehandel in Spanien immer mehr an Bedeutung. Deutsche Onlinehändler sollten sich diesen Markt nicht entgehen lassen, dessen Zugang durch ein gemeinschaftliches E-Commerce Recht erleichtert wird.
Spanien hat mittlerweile mit Gesetz vom 27.3.2014 die Verbraucherrechterichtlinie 2011/83/EU in nationales Recht durch Einfügen eines neuen Kapitels in das spanische Verbraucherschutzgesetz umgesetzt (Ley 3/2014, de 27 de marzo, por la que se modifica el texto refundido de la Ley General para la Defensa de los Consumidores y Usuarios y otras leyes complementarias, aprobado por el Real Decreto Legislativo 1/2007, de 16 de noviembre). Dieses Umsetzungsgesetz wird zum 13.6.2014 in Kraft treten.
Die IT-Recht Kanzlei bietet ihren Mandanten an die neue Rechtslage angepasste AGB und praxistaugliche Widerrufsbelehrungen für den Onlinehandel in Spanien an.
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