Amazon Spanien: AGB und Widerrufsbelehrung für Amazon-Händler, die in Spanien Waren vertreiben
Die IT-Recht Kanzlei bietet jetzt überarbeitete Rechtstexte (AGB und Widerrufsbelehrungen) für deutsche Amazon-Händler an, die in Spanien Waren vertreiben wollen. Eine Überarbeitung war notwendig geworden, da das spanische Umsetzungsgesetz zur EU-Verbraucherrechterichtlinie wie in Deutschland zu Rechtsänderungen insbesondere des Widerrufsrechts geführt hat. Die IT-Recht Kanzlei hat gleichzeitig ihre Rechtstexte redaktionell geglättet und an den hohen Standard der deutschen Rechtstexte angepasst, die unsere Mandanten zu Recht von uns erwarten.
Der Online-Markt ist zwar in Spanien lange nicht so entwickelt wie in Großbritannien oder Deutschland. Aber der spanische Onlinemarkt entwickelt sich mit hohen Zuwachsraten. Amazon hat sich 2011 in Spanien mit einer eigenen Handelsplattform Amazon.es engagiert und hat von Beginn seines Engagement in Spanien mit einem Lagerbestand von etwa 2,5 Mio. Büchern, 450.000 CDs und etwa 65.000 elektronischen Produkte in Spanien massiv investiert. Dies ist eine enorme logistische Leistung, die nur auf Grund des Baus eines riesigen Auslieferungslagers in der Nähe von Madrid möglich war. Ein weiteres Auslieferungslager soll jetzt in der Nähe von Barcelona errichtet werden.
2014 hat Amazon.es sein Sortiment auch auf Kleidung ausgeweitet und fordert damit spanische Online-Unternehmer wie Inditex und Privalia auf ihrem Heimatmarkt heraus. Amazon kann auch in Spanien von einem hohen Bekanntheitsgrad profieren. So soll die Webseite von Amazon.es von mehr als 6 Mio. spanische Kunden besucht werden. Für einen deutschen Onlinehändler, der einen Marktzugang zum spanischen Online-Markt sucht, ist es daher eine attraktive Alternative, über die mittlerweile bestens eingeführte Handelsplattform Amazon.es in Spanien Waren zu vertreiben. Amazon Spanien ist bei weitem der größte Onlinehändler in Spanien. Für Händler, die bereits bei Amazon.de registriert sind, bietet Amazon die Möglichkeit, ein europäisches Konto einzurichten und über ein Konto Waren in Deutschland und u.a. in Spanien zu vertreiben.
Amazon.de oder Amazon.es ist allerdings für den Onlinehändler lediglich eine Internet-Handelsplattform. Der Onlinehändler bleibt rechtlich für die Darstellung seiner Produkte und die genutzten Rechtstexte verantwortlich. Es ist nicht ratsam, einfach die deutschen Rechtstexte (zumal in deutscher Sprache) auch für den Vertrieb von Waren in Spanien zu nutzen. Auch bei einer verstärkten Harmonisierung des E-Commerce Rechts in der EU bleibt der Einsatz von auf das spanische Recht zugeschnittenen Rechtstexten in spanischer Sprache unerlässlich, wenn Waren online in Spanien vertrieben werden sollen. Die IT-Recht Kanzlei will den Einsatz ihrer Rechtstexte zum Nutzen ihrer Mandanten so bequem und so individualisiert wie möglich gestalten. So lassen sich die von der IT-Recht Kanzlei angebotenen Rechtstexte sehr einfach über ein Optionensystem an die Wünsche des Mandanten anpassen und in seine Internetpräsenz konfigurieren
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