Amazon Spanien: AGB und Widerrufsbelehrung für Amazon-Händler, die in Spanien Waren vertreiben

Amazon Spanien: AGB und Widerrufsbelehrung für Amazon-Händler, die in Spanien Waren vertreiben

Die IT-Recht Kanzlei bietet jetzt überarbeitete Rechtstexte (AGB und Widerrufsbelehrungen) für deutsche Amazon-Händler an, die in Spanien Waren vertreiben wollen. Eine Überarbeitung war notwendig geworden, da das spanische Umsetzungsgesetz zur EU-Verbraucherrechterichtlinie wie in Deutschland zu Rechtsänderungen insbesondere des Widerrufsrechts geführt hat. Die IT-Recht Kanzlei hat gleichzeitig ihre Rechtstexte redaktionell geglättet und an den hohen Standard der deutschen Rechtstexte angepasst, die unsere Mandanten zu Recht von uns erwarten.

Der Online-Markt ist zwar in Spanien lange nicht so entwickelt wie in Großbritannien oder Deutschland. Aber der spanische Onlinemarkt entwickelt sich mit hohen Zuwachsraten. Amazon hat sich 2011 in Spanien mit einer eigenen Handelsplattform Amazon.es engagiert und hat von Beginn seines Engagement in Spanien mit einem Lagerbestand von etwa 2,5 Mio. Büchern, 450.000 CDs und etwa 65.000 elektronischen Produkte in Spanien massiv investiert. Dies ist eine enorme logistische Leistung, die nur auf Grund des Baus eines riesigen Auslieferungslagers in der Nähe von Madrid möglich war. Ein weiteres Auslieferungslager soll jetzt in der Nähe von Barcelona errichtet werden.

2014 hat Amazon.es sein Sortiment auch auf Kleidung ausgeweitet und fordert damit spanische Online-Unternehmer wie Inditex und Privalia auf ihrem Heimatmarkt heraus. Amazon kann auch in Spanien von einem hohen Bekanntheitsgrad profieren. So soll die Webseite von Amazon.es von mehr als 6 Mio. spanische Kunden besucht werden. Für einen deutschen Onlinehändler, der einen Marktzugang zum spanischen Online-Markt sucht, ist es daher eine attraktive Alternative, über die mittlerweile bestens eingeführte Handelsplattform Amazon.es in Spanien Waren zu vertreiben. Amazon Spanien ist bei weitem der größte Onlinehändler in Spanien. Für Händler, die bereits bei Amazon.de registriert sind, bietet Amazon die Möglichkeit, ein europäisches Konto einzurichten und über ein Konto Waren in Deutschland und u.a. in Spanien zu vertreiben.

Amazon.de oder Amazon.es ist allerdings für den Onlinehändler lediglich eine Internet-Handelsplattform. Der Onlinehändler bleibt rechtlich für die Darstellung seiner Produkte und die genutzten Rechtstexte verantwortlich. Es ist nicht ratsam, einfach die deutschen Rechtstexte (zumal in deutscher Sprache) auch für den Vertrieb von Waren in Spanien zu nutzen. Auch bei einer verstärkten Harmonisierung des E-Commerce Rechts in der EU bleibt der Einsatz von auf das spanische Recht zugeschnittenen Rechtstexten in spanischer Sprache unerlässlich, wenn Waren online in Spanien vertrieben werden sollen. Die IT-Recht Kanzlei will den Einsatz ihrer Rechtstexte zum Nutzen ihrer Mandanten so bequem und so individualisiert wie möglich gestalten. So lassen sich die von der IT-Recht Kanzlei angebotenen Rechtstexte sehr einfach über ein Optionensystem an die Wünsche des Mandanten anpassen und in seine Internetpräsenz konfigurieren

Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .

Bildquelle: © vinz89 - Fotolia.com

Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

Beiträge zum Thema

Spanien: Gewährleistungsfrist beträgt 3 Jahre seit dem 01.01.2022
(19.01.2022, 11:09 Uhr)
Spanien: Gewährleistungsfrist beträgt 3 Jahre seit dem 01.01.2022
Spanisches Gewährleistungsrecht beim Verkauf von Waren an Verbraucher
(07.11.2018, 08:23 Uhr)
Spanisches Gewährleistungsrecht beim Verkauf von Waren an Verbraucher
Unterliegen Onlinehändler den strengen spanischen datenschutzrechtlichen Bestimmungen?
(23.03.2016, 16:07 Uhr)
Unterliegen Onlinehändler den strengen spanischen datenschutzrechtlichen Bestimmungen?
Onlinehandel in Spanien: Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie durch spanisches Gesetz
(16.05.2014, 10:39 Uhr)
Onlinehandel in Spanien: Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie durch spanisches Gesetz
Amazon Spanien: IT-Recht Kanzlei bietet spanische  AGB für deutsche Amazon-Händler an - für nur 9,90 Euro / Monat
(11.02.2013, 13:31 Uhr)
Amazon Spanien: IT-Recht Kanzlei bietet spanische AGB für deutsche Amazon-Händler an - für nur 9,90 Euro / Monat
IT-Recht Kanzlei bietet AGB für spanische Online-Shops an - für nur 12,90 Euro / Monat
(14.12.2012, 14:25 Uhr)
IT-Recht Kanzlei bietet AGB für spanische Online-Shops an - für nur 12,90 Euro / Monat
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.

Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.

Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie uns:
IT-Recht Kanzlei
Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller
Alter Messeplatz 2
Tel.: +49 (0)89 / 130 1433-0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de
© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei