Abmahnung Sony Music Entertainment Germany GmbH: Wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke in sog. Tauschbörsen
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Der IT-Recht Kanzlei liegt eine Abmahnung der Sony Music Entertainment Germany GmbH vor. Darin wird dem Abgemahnten das illegale Anbieten urheberrechtlich geschützter Werke zum Download vorgeworfen.
Der Verletzer wird dabei
- zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
- zur Erstattung der Rechtsverfolgungskosten
- und zur Zahlung von Schadensersatz
aufgefordert.
Bei derartigen Abmahnungen handelt es sich regelmäßig nicht um Einzelfälle. Die IT- Recht-Kanzlei hat bereits mehrfach über das Thema Abmahnung wegen unerlaubtem Filesharing berichtet. Sollten auch Sie betroffen sein, können Sie sich gerne für eine unverbindliche Beratung an uns wenden.
Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.
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