Abmahnung Sony Music Entertainment Germany GmbH: Wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke in sog. Tauschbörsen

Abmahnung Sony Music Entertainment Germany GmbH: Wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke in sog. Tauschbörsen
1 min
Beitrag vom: 19.07.2009

Der IT-Recht Kanzlei liegt eine Abmahnung der Sony Music Entertainment Germany GmbH vor. Darin wird dem Abgemahnten das illegale Anbieten urheberrechtlich geschützter Werke zum Download vorgeworfen.

Der Verletzer wird dabei

- zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung

- zur Erstattung der Rechtsverfolgungskosten

- und zur Zahlung von Schadensersatz

aufgefordert.

Bei derartigen Abmahnungen handelt es sich regelmäßig nicht um Einzelfälle. Die IT- Recht-Kanzlei hat bereits mehrfach über das Thema Abmahnung wegen unerlaubtem Filesharing berichtet. Sollten auch Sie betroffen sein, können Sie sich gerne für eine unverbindliche Beratung an uns wenden.

Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .


Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

Beiträge zum Thema

Müssen Online-Marktplätze Gastbestellungen ermöglichen?
(23.04.2025, 12:15 Uhr)
Müssen Online-Marktplätze Gastbestellungen ermöglichen?
(Kein) Heilversprechen in die AGB?
(22.04.2025, 13:42 Uhr)
(Kein) Heilversprechen in die AGB?
Irreführende Werbung auf Google Shopping: Haftung für falsche Preisangaben
(17.04.2025, 08:20 Uhr)
Irreführende Werbung auf Google Shopping: Haftung für falsche Preisangaben
DSGVO-Einwilligung bei Online-Verkauf von Medikamenten erforderlich?
(16.04.2025, 09:32 Uhr)
DSGVO-Einwilligung bei Online-Verkauf von Medikamenten erforderlich?
Risiko? Fremde Marken bei Google Ads
(15.04.2025, 09:57 Uhr)
Risiko? Fremde Marken bei Google Ads
Leider mal wieder der Wurm drin: OS-Link nicht klickbar bei eBay
(14.04.2025, 09:09 Uhr)
Leider mal wieder der Wurm drin: OS-Link nicht klickbar bei eBay
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.

Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.

Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie uns:
IT-Recht Kanzlei
Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller
Alter Messeplatz 2
Tel.: +49 (0)89 / 130 1433-0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de
© 2004-2025 · IT-Recht Kanzlei