![Ab sofort: ShopVote beherrscht viele neue Sprachen](https://cdn.it-recht-kanzlei.de/public/cms/images/Content/7240/image.png)
Die Bewertungsgrafiken von ShopVote, dem langjährigen Kooperationspartner der IT-Recht Kanzlei unterstützen nun auch die Mehrsprachigkeit: Das Bewertungsportal kann jetzt auch die Bewertungsgrafiken mehrsprachig ausliefern. Derzeit werden folgende Sprachen unterstützt: Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Niederländisch und Spanisch.
Grafiken, die Sie in einer anderen Sprache ausgeben können, können im Händlerbereich in der Übersicht der Grafiken am Label „Multi-Language“ erkannt werden.
![Zusatzfunktionen der Grafiken bei ShopVote](https://www.it-recht-kanzlei.de/cache/Zusatzfunktionen-der-Grafiken-bei-ShopVote-995_2232_w747-8a93a.jpg)
Wie die Grafiken in einer anderen Sprache ausgeliefert werden können, hat ShopVote in seinen FAQ beschrieben.
Wie profitieren Mandanten der IT-Recht Kanzlei von den weiteren Vorteilen des Bewertungssystems ShopVote für Shopbewertungen?
Mandanten der IT-Recht Kanzlei profitieren wie folgt von den Vorteilen des Bewertungssystems ShopVote:
- Unbegrenzter Zugriff auf alle Basis- & Premiumfunktionen für Shopbewertungen
- Keinerlei Kosten (auch keine versteckten) und das dauerhaft!
- Unlimitierte Anzahl von Shopbewertungen kostenfrei sammeln
- Bewertungs-Sterne in Google AdWords™
- Bewertungs-Sterne bei Google Shopping™
- Ansprechende Bewertungsgrafiken (z.B. schwebendes Badget)
- Vielfältige Darstellungs- & Intergrationsmöglichkeiten der Bewertungssterne
- AllVotes: ShopVote-Bewertungen & externe Bewertungen in einer Grafik
- Bedarfsgerechte, flexible Bewertungskriterien
- EasyReviews: Rechtssicher, vollautomatisch, Bewertungen sammeln
- ReviewTab: Ihre Bewertungen auf Ihrer Facebook-Präsenz
- kostenfreie Importmöglichkeit für externe Kundenbewertungen in das ShoVote Bewertungsprofil
- Zukünftige Premium-Funktion für Shopbewertungen ebenfalls kostenfrei
Sie sind noch kein Mandant der IT-Recht Kanzlei? Gerne können Sie sich hier über unseren AGB-Service informieren.
Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.
Link kopieren
Als PDF exportieren
Per E-Mail verschicken
Zum Facebook-Account der Kanzlei
Zum Instagram-Account der Kanzlei
weitere News
![Ungerechtfertigte Negativbewertungen: Löschungs-Muster für Händler](https://cdn.it-recht-kanzlei.de/public/cms/images/Content/9601/image.png)
![Negative Bewertung - Gretchenfrage: Unwahre Tatsachenbehauptung oder Schmäkritik?](https://cdn.it-recht-kanzlei.de/public/cms/images/Content/9602/image.png)
![LG Frankenthal: Schlechte Bewertung im Online-Portal - Verfasser muss Tatsachen beweisen können](https://cdn.it-recht-kanzlei.de/public/cms/images/Content/6178/image.png)
![Aufgepasst: Werbung mit durchschnittlicher Sternebewertung kann angreifbar sein](https://cdn.it-recht-kanzlei.de/public/cms/images/Content/9260/image.png)
![LG München I: Keine Hinweispflicht auf Näheverhältnis bei Bewertungen von nahestehenden Personen](https://cdn.it-recht-kanzlei.de/public/cms/images/Content/9059/image.jpg)
![BGH: Ausfällige Bewertung auf eBay zulässig](https://cdn.it-recht-kanzlei.de/public/cms/images/Content/8985/image.png)
0 Kommentare