IT-Recht Kanzlei bietet Rechtstexte für Shop Apotheke (Marktplatz) an

IT-Recht Kanzlei bietet Rechtstexte für Shop Apotheke (Marktplatz) an
2 min
Beitrag vom: 20.03.2024

Wir bieten ab sofort auch professionelle Rechtstexte für den Online-Marktplatz Shop Apotheke an. Über den von der Shop-Apotheke Service B.V. unter https://www.shop-apotheke.com/ betriebenen Online-Marktplatz können Unternehmer Waren aus den Bereichen Arzneimittel, Medizinprodukte und sonstige Gesundheitsprodukte an andere Nutzer der Plattform verkaufen.

Kaufverträge können direkt über Shop Apotheke abgeschlossen werden. Shop Apotheke bietet seinen Nutzern hierfür einen eigenen Bestellprozess an. Händler, die künftig auch über Shop Apotheke Waren verkaufen möchten, können dabei speziell auf diese Plattform zugeschnittene Rechtstexte verwenden.

Derzeit können Händler bei Shop Apotheke jedoch lediglich eine Widerrufsbelehrung und eine Datenschutzerklärung hinterlegen. AGB werden den Händlern vom Marktplatzbetreiber hier bereitgestellt. Darin heißt es auszugsweise wie folgt:

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("Drittanbieter-AGB") regeln den Verkauf von Waren durch Drittanbieter über den von der Shop-Apotheke Service B.V. ("Shop Apotheke Service") betriebenen Online-Marktplatzes. "Drittanbieter" sind jegliche Unternehmer, die über den von Shop Apotheke Service betriebenen Online-Marktplatz Waren anbieten, mit Ausnahme von Shop-Apotheke B.V. ("Shop Apotheke") und Europa Apotheek Venlo B.V. ("Europa Apotheek") (der Verkauf von Waren durch Shop Apotheke und Europa Apotheek richtet sich vielmehr nach den hier einsehbaren Shop Apotheke-AGB).

Das Schutzpaket der IT-Recht Kanzlei für Shop Apotheke enthält eine Widerrufsbelehrung sowie eine Datenschutzerklärung, die den Anforderungen der DSGVO genügt.

Dabei ist insbesondere zu beachten, dass beim Verkauf von Arzneimitteln und/oder Medizinprodukten ggf. Gesundheitsdaten verarbeitet werden. Bei Gesundheitsdaten handelt es sich um eine besondere Art personenbezogener Daten, die unmittelbar oder mittelbar einen Rückschluss auf den physischen und/oder psychischen Gesundheitszustand einer Person zulassen. Die im Rahmen der Bestellung vom Kunden mitgeteilten Gesundheitsdaten (z.B. Informationen über die Art und Menge der bestellten Arzneimittel) dürfen vom Apotheker/Unternehmer nur verarbeitet werden, wenn der Betroffene hierzu eine ausdrückliche Einwilligung erteilt hat (Art. 6 Abs. 1 lit a DSGVO). Allerdings können über Shop Apotheke auch Produkte verkauft werden, für die keine Gesundheitsdaten verarbeitet werden müssen.

Mit dem Update-Service der IT-Recht Kanzlei bleiben Sie dabei immer auf dem aktuellen rechtlichen Stand. Die Rechtstexte können problemlos in das Verkäuferprofil bei Shop Apotheke integriert werden.

Entsprechende Rechtstexte bietet die IT-Recht Kanzlei ab sofort im Rahmen ihres AGB-Pflegeservices an – und das schon ab 5,90 EUR zzgl. USt. monatlich.

Nähere Informationen zu unserem Schutzpaket für Shop Apotheke finden Sie hier.


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