Neue Serie der IT-Recht Kanzlei: zum Verpackungsgesetz
Tipp: Weiterführende Informationen zum Thema finden Sie hier: "Das Verpackungsgesetz: Leitfaden für Online-Händler (Update)"
Nach der DSGVO steht nun ein weiteres wichtiges rechtliches Thema für Online-Händler an: das Verpackungsgesetz. Dieses tritt am 01.01.2019 in Kraft und wird einmal mehr die Spielregeln im E-Commerce ändern. So wird auf Online-Händler - neben neuen Datenmeldungspflichten - unter anderem auch eine allgemeine Registrierungspflicht bei der "Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister" zukommen. In einer neuen Serie stellt die IT-Recht Kanzlei die wichtigsten Fragen und Antworten rund um das neue Verpackungsgesetz vor.
Inhaltsverzeichnis
Serie zum Verpackungsgesetz
Hauptziel des neuen Verpackungsgesetzes (nachfolgend "VerpackG") ist es, wesentlich mehr Abfälle aus privaten Haushalten zu recyceln. So wurden unter anderem mit dem Verpackungsgesetz die seit 1991 nicht veränderten Recyclingquoten an die technischen Möglichkeiten des 21. Jahrhunderts angepasst und deutlich erhöht. Die Recycling-Quote für Kunststoffverpackungen soll zum Beispiel bis zum Jahr 2022 von heute 36 Prozent auf 63 Prozent steigen.
Außerdem sollen Vertreiber stärker dazu angehalten werden, ökologisch vorteilhafte und recyclingfähige Verpackungen zu verwenden.
Das Verpackungsgesetz sieht insbesondere folgende für Online-Händler wesentliche Änderungen gegenüber der Verpackungsverordnung vor:
- Registrierungspflicht, § 9 VerpackG
- Systembeteiligungspflicht, § 7 VerpacKG
- Datenmeldepflicht, § 10 VerpackG
- Errichtung der Zentralen Stelle, § 19 VerpackG
- Ausweitung der Pfandpflicht bei Einweggetränkeverpackungen, § 31 VerpackG
- Neue Hinweispflichten für Ein- und Mehrweggetränkeverpackungen, § 32 VerpackG
Das Verpackungsgesetz (VerpackG) tritt gemäß Artikel 3 zum 1. Januar 2019 in Kraft und ersetzt die noch aktuell geltende Verpackungsverordnung.
Die Serie in einzelnen Teilen
Die neue Serie zum Verpackungsgesetz wird aus einer Abfolge von inhaltlich zusammenhängenden Themenkomplexen im FAQ-Format bestehen, die in den nächsten Wochen periodisch erscheinen.
Folgende Teile sind hierfür angesetzt:
- Allgemeine Fragen zum Verpackungsgesetz
- Anwendungsbereich des Verpackungsgesetzes und Begriffsbestimmungen
- Registrierungspflicht, § 9 VerpackG
- Systembeteiligungspflicht, § 7 VerpackG
- Datenmeldepflicht, § 10 VerpackG
- Pfand- und Rücknahme für Einweggetränkeverpackungen, § 31 VerpackG
- Hinweispflichten bei pfandpflichtigen Einweg - und Mehrweggetränkeverpackungen
Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .
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