USA vs. Europa: Vergleich datenschutzrechtlicher Standards beim Cloud-Hosting

Gerade bei transatlantischen Cloud-Hosting-Angeboten kommt es zu vielen datenschutzrechtlichen Fragen. Unsere neue Serie vergleicht in 3 Teilen die datenschutzrechtlichen Standards und Voraussetzungen für Cloud-Hoster in den USA und in Europa.
Durch die Auslagerung von Prozessen von lokalen Servern auf ein standortexternes, über das Internet verknüpftes Rechennetz lassen sich über Cloud-Hosting-Dienste weltweit Hosting- und Serverleistungen vernetzen und vermitteln.
Neben Cloud-Computing-Softwarelösungen spielt hierbei vor allem auch das Angebot von Webseiten- und Webshop-Hostingleistungen eine entscheidende Rolle auf dem sich zunehmen globalisierenden Markt der Informationstechnik.
Mittels solcher Hostingdienste lassen sich Seiten- und Shopsysteme über eine Cloud des Anbieters so einrichten und betreiben, dass alle maßgeblichen Leistungen des Online-Managements vom Hoster über dessen Infrastruktur erbracht werden können.
Freilich bewegen sich solche Hosting-Modelle nicht im rechtsfreien Raum, sondern müssen sich vor allem in datenschutzrechtlicher Hinsicht an der Einhaltung aller notwendigen Voraussetzungen messen lassen.
Da weltweit die meisten Hosting-Anbieter auf Netzwerke zurückgreifen, die zwischen Europa und den USA interagieren, beschäftigt sich die IT-Recht Kanzlei in einer neuen dreiteiligen Serie mit den datenschutzrechtlichen An- und Herausforderungen beim Betrieb von Cloud-Hosting-Diensten nach europäischem und nach US-amerikanischem Recht.
Die neue Serie gliedert sich in folgende Teile:
- Teil 1: Ermittlung des anwendbaren Datenschutzrechts bei transatlantischen Cloud-Hosting-Diensten
- Teil 2: Datenschutzrechtliche Pflichten der Cloudhosting- Anbieter in Europa und den USA
- Teil 3: Datenschutzrechte der Kunden von Cloudhosting-Anbietern in Europa und den USA
- Teil 4: Professionelle Hosting-Rechtstexte der IT-Recht Kanzlei
Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .
Link kopieren
Als PDF exportieren
Per E-Mail verschicken
Zum Facebook-Account der Kanzlei
Zum Instagram-Account der Kanzlei
Beiträge zum Thema





0 Kommentare