USA vs. Europa: Vergleich datenschutzrechtlicher Standards beim Cloud-Hosting

USA vs. Europa: Vergleich datenschutzrechtlicher Standards beim Cloud-Hosting
2 min
Beitrag vom: 13.11.2019

Gerade bei transatlantischen Cloud-Hosting-Angeboten kommt es zu vielen datenschutzrechtlichen Fragen. Unsere neue Serie vergleicht in 3 Teilen die datenschutzrechtlichen Standards und Voraussetzungen für Cloud-Hoster in den USA und in Europa.

Durch die Auslagerung von Prozessen von lokalen Servern auf ein standortexternes, über das Internet verknüpftes Rechennetz lassen sich über Cloud-Hosting-Dienste weltweit Hosting- und Serverleistungen vernetzen und vermitteln.

Neben Cloud-Computing-Softwarelösungen spielt hierbei vor allem auch das Angebot von Webseiten- und Webshop-Hostingleistungen eine entscheidende Rolle auf dem sich zunehmen globalisierenden Markt der Informationstechnik.

Mittels solcher Hostingdienste lassen sich Seiten- und Shopsysteme über eine Cloud des Anbieters so einrichten und betreiben, dass alle maßgeblichen Leistungen des Online-Managements vom Hoster über dessen Infrastruktur erbracht werden können.

Freilich bewegen sich solche Hosting-Modelle nicht im rechtsfreien Raum, sondern müssen sich vor allem in datenschutzrechtlicher Hinsicht an der Einhaltung aller notwendigen Voraussetzungen messen lassen.

Da weltweit die meisten Hosting-Anbieter auf Netzwerke zurückgreifen, die zwischen Europa und den USA interagieren, beschäftigt sich die IT-Recht Kanzlei in einer neuen dreiteiligen Serie mit den datenschutzrechtlichen An- und Herausforderungen beim Betrieb von Cloud-Hosting-Diensten nach europäischem und nach US-amerikanischem Recht.

Die neue Serie gliedert sich in folgende Teile:

Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .

Bildquelle: chainarong06 / shutterstock.com

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