Sektorenverordnung: Ist in Kraft getreten
Am 23.09.2009 ist die Sektorenverordnung (SektVO) verkündet worden und am 24.09.2009 in Kraft getreten. Die SektVO tritt an die Stelle der für Sektorenauftraggeber geltenden Regelungen der Vergabeverordnung (VgV) und der 3. und 4. Abschnitte der VOL/A und der VOB/A. Die Vergaberegeln für die Sektorenauftraggeber sind somit aus diesen Verdingungsordnungen herausgenommen und erstmals in einer Verordnung zusammengefasst worden.
Sektorenauftraggeber sind zur Vergabe von Aufträgen nach den Vorgaben der SektVO verpflichtet, wenn sie auf den Gebieten der Trinkwasserversorgung, der Energieversorgung (hierzu gehören die Bereiche Gas- und Wärmeversorgung sowie Elektrizität), des Verkehrs und ab dem 1. Januar 2009 auch der Postdienste tätig sind und diese Aufgaben alleine ausüben und daher eine Monopolstellung haben, die zu einer Abschottung der Märkte führt. Als Sektorenauftraggebern gelten nach § 98 Nr. 4 Alt. 1 GWB auch solche natürlichen oder juristischen Personen des Privatrechts, die in den oben genannten Sektoren auf der Grundlage von besonderen oder ausschließlichen Rechten tätig sind.
Die Regelungen der SektVO unterscheiden sich in Inhalt und Aufbau maßgeblich von den Vorgaben für die Sektorenauftraggeber in den bisherigen Vergabeverordnungen. Einige früher in der VgV geregelten Themen wie das Dienstleistungs- bzw. Konzernprivileg sind in das GWB übernommen worden. Dies geschah teilweise unter erheblichen inhaltlichen Änderungen.
Die SektVO ist im Bundesgesetzblatt unter (Teil I, Nr. 62, 28.09.09, S. 3110) verkündet. Sie gilt für alle neu beginnenden Vergabeverfahren im oben beschriebenen Sektorenbereich.
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