Umfangreiche Aktualisierung: Datenschutzerklärungen für die Schweiz ab sofort fit für das neue Schweizer Datenschutzgesetz
Zum 01.09.2023 tritt in der Schweiz ein neues Datenschutzgesetz in Kraft, welches das Datenschutzrecht der Eidgenossenschaft in großen Teilen reformiert und an EU-Standards angleicht. Weil sich die bevorstehenden Änderungen unmittelbar auch auf den Inhalt der Datenschutzerklärungen für die Schweiz auswirken, hat die IT-Recht Kanzlei diese umfassend überarbeitet und aktualisiert. Was betroffene Mandanten nun wissen und umsetzen müssen, zeigen wir hier.
I. Neues Schweizer Datenschutzgesetz zum 01.09.2023
Am 01. September 2023 tritt in der Schweiz ein revidiertes Datenschutzgesetz in Kraft, das die rechtlichen Grundlagen von Datenverarbeitungen durch Private und Behörden vollständig reformiert.
Auch wenn im Zuge der Änderungen eine weitgehende Angleichung der gesetzlichen Datenschutzstrukturen an das EU-Niveau unter Geltung der DSGVO intendiert wurde, hält die Eidgenossenschaft weiterhin an gewissen datenschutzrechtlichen Besonderheiten fest.
Anders als in der EU, in der Datenverarbeitungen einem Verbot mit Erlaubnisvorbehalt unterliegen, geht das helvetische Datenschutzrecht vom Gegenteil, also einer allgemeinen Verarbeitungserlaubnis mit Verbotsvorbehalt, aus.
Während also in der EU Datenverarbeitungen verboten sind, wenn sie nicht durch einen anerkannten Erlaubnistatbestand gerechtfertigt werden können, ist die Verarbeitung personenbezogener Daten nach zukünftigem Schweizer Datenschutzrecht grundsätzlich erlaubt, wenn sie nicht durch einen speziellen Verbotstatbestand untersagt ist.
Ausgehend von diesem Grundprinzip führt das revidierte Datenschutzgesetz in der Schweiz diverse neue Standards und Maßstäbe ein und stärkt Betroffenenrechte im Vergleich zur bisherigen Rechtslage erheblich.
Auszugweise gehen mit der Gesetzesreform folgende Neuerungen einher
- Einführung starrer Grundsätze für die Rechtmäßigkeit von Datenverarbeitungen
- Regelung der Anforderungen an Auftragsverarbeitungsverhältnisse
- Eröffnung der Möglichkeit zur Bestellung von Datenschutzberatern
- Einführung eines verpflichtenden Verarbeitungsverzeichnisses
- Revision der Maßstäbe für Auslandsdatentransfers
- Regelung von Informationspflichten für Profiling-Maßnahmen
- Ausweitung der Betroffenenrechte (Auskunft, Datenherausgabe und Datenübertragung, Berichtigung)
- Einführung von Pflichten zur Datenschutz-Folgeabschätzung
Welche Änderungen das neue eidgenössische Datenschutzrecht im Detail mit sich bringt, stellt die IT-Recht Kanzlei in diesem Beitrag dar.
II. Aktualisierungen der Datenschutzerklärungen für die Schweiz
Die umfassende Reform des schweizerischen Datenschutzrechts hat einen weitgehenden Anpassungsbedarf der Datenschutzerklärungen für die Schweiz zur Folge.
Diese müssen die neuen Maßstäbe des revidierten Schweizer Datenschutzgesetzes ab dem 01.09.2023 korrekt abbilden.
Um betroffenen Mandanten einen möglichst komfortablen und rechtzeitigen Umstieg zu ermöglichen, hat die IT-Recht Kanzlei die nachfolgenden Datenschutzerklärungen mit Blick auf das neue Datenschutzgesetz der Schweiz umfänglich aktualisiert:
- Online-Shop Schweiz (deutsch)
- Online-Shop Schweiz (französisch)
- Online-Shop Schweiz (italienisch)
Ab sofort bilden diese Datenschutzerklärungen das ab dem 01.09.2023 geltende schweizerische Datenschutzrecht rechtskonform und vollständig ab.
Eingeführt bzw. überarbeitet wurden unter anderem Regelungen zur:
- Benennung eines datenschutzrechtlich Verantwortlichen
- Bestellung eines Datenschutzberaters
- Benennung und Ausgestaltung von Auftragsbearbeitungen
- Darlegung vorhandener Garantien von Auslandsdatentransfers (vor allem in die USA)
- Belehrung über die reformierten Betroffenenrechte
- Information über die Aufbewahrungsdauer von Daten
III. Aktion für Mandanten erforderlich: Neukonfiguration und Aktualisierung auf Zielseiten
Im Zuge der weitgehenden Aktualisierungen werden alle Mandanten, die eine oder mehrere der folgenden Datenschutzerklärungen
- Online-Shop Schweiz (deutsch)
- Online-Shop Schweiz (französisch)
- Online-Shop Schweiz (italienisch)
verwenden, gebeten, diese bis spätestens zum 31.08.2023 im Mandantenportal neu zu konfigurieren.
Diese Neukonfiguration ist erforderlich, weil im Zuge der Schweizer Datenschutzreform neue datenschutzrechtliche Ausgestaltungen hinzugetreten sind, die – sofern einschlägig – mit neuen Klauseloptionen in der Datenschutzerklärung berücksichtigt werden müssen.
Nach der Neukonfiguration werden betroffene Mandanten gebeten, die aktualisierten Datenschutzerklärung(en) bis spätestens zum 31.08.2023 auf ihre Zielseiten zu übernehmen.
Sofern Mandanten
- eine Datenschnittstelle eingerichtet haben, erfolgt die Aktualisierung automatisch und es ist kein händisches Anpassen erforderlich
- keine Schnittstelle eingerichtet haben, werden sie gebeten, die aktuellen Fassungen der betroffenen Datenschutzerklärungen aus dem Mandantenportal händisch durch Kopieren und Einfügen auf den Zielseiten zu hinterlegen
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