Hilfe im Arbeitsrecht: Formularsammlung der IT-Recht Kanzlei
Viele Unternehmen sind bei der Durchführung von Arbeitsverhältnissen auf rechtskonformes Handwerkszeug angewiesen. Wir bieten eine Muster- und Formularsammlung zur Erfüllung aller wesentlichen Pflichten von Arbeitgebern an. Das Beste: Laufende Aktualisierungen und Erweiterungen stellen die dauerhafte Bedarfsgerechtheit und Praxistauglichkeit sicher.
Mandanten können das Schutzpaket als Erweiterung zum bestehenden Vertrag für mtl. 7,50€ hinzubuchen.
Was beinhaltet das neue Schutzpaket Arbeitsrecht der IT-Recht Kanzlei?
Die IT-Recht Kanzlei stellt im Rahmen des Schutzpakets Arbeitsrecht praktische, rechtskonforme Musterschreiben und Musterformulare bereit, die in wenigen Schritten personalisiert und von Arbeitgebern zur Erfüllung und Umsetzung arbeitsrechtlicher Erfordernisse verwendet werden können.
Gepaart werden diese Muster mit hilfreichen rechtlichen Ausführungen zum jeweiligen Themenbereich.
Freilich werden hierbei Rückfragen zu den Mustern und den Rechtsausführungen von der IT-Recht Kanzlei gerne beantwortet.
Das Schutzpaket deckt rechtlich die Bereiche des Arbeitsvertrags- und des Arbeitnehmerdatenschutzrechts ab und beinhaltet derzeit das Folgende:
Arbeitsvertragsrecht
- Abmahnungen für verhaltensbedingte Vertragspflichtverletzungen
- Arbeitsvertrag
- Arbeitsvertrag für Beschäftigungen im Übergangsbereich (Midi-Jobs)
- Arbeitsvertrag für die befristete Beschäftigung
- Arbeitsvertrag für geringfügig entlohnte Beschäftigte ("Minijobber")
- Arbeitsvertrag für geringfügig entlohnte Beschäftigte mit flexiblen Arbeitszeiten (Arbeit auf Abruf)
- Arbeitsvertrag für Werkstudenten
- Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber
- Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) zum Abschluss mit Arbeitnehmern
- Muster-Aufhebungsvertrag für das Arbeitsverhältnis
- Muster-Hinweisschreiben über Urlaub mit Bitte um rechtzeitige Beantragung
- Muster-Nachweisschreiben zur Erfüllung der Informationspflichten über wesentliche Arbeitsbedingungen ab dem 01.08.2022
- Zusatzvereinbarung für die anteilige Arbeitsverrichtung aus dem Home Office (Hybridmodell Homeoffice und Präsenzarbeit)
- Zusatzvereinbarung für die Arbeit aus dem Home Office
- Zusatzvereinbarung über ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot
- Zustimmungsvereinbarung für die Einführung von Kurzarbeit
- stetige Erweiterung + Aktualisierung
Arbeitnehmerdatenschutz
- Allgemeine IT-Sicherheitsrichtlinie für das Unternehmen
- Betriebsvereinbarung zur Regulierung der Nutzung betrieblicher E-Mail-Konten
- Datenauskunft gegenüber Arbeitnehmern
- Datenschutzerklärung für das Arbeitsverhältnis
- Erklärung des Arbeitnehmers zur Verpflichtung auf den Datenschutz (Datengeheimnis)
- Veröffentlichung von Arbeitnehmerfotos im Internet: Einwilligungserklärung mit Datenschutzhinweisen
- Weisung zur Untersagung der privaten Nutzung betrieblicher Arbeitsmittel
- stetige Erweiterung + Aktualisierung
Wofür brauche ich jedes einzelne Muster?
Arbeitsvertragsrecht
Die Muster im Arbeitsvertragsrecht dienen der wirksamen Begründung und Durchführung von Arbeitsverhältnissen mit Arbeitnehmern.
So bildet der Arbeitsvertrag die rechtliche Grundlage für ein Arbeitsverhältnis und regelt die Rechten und Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Der befristete Arbeitsvertrag ist hierbei für Arbeitsverhältnisse gedacht, deren Ende kalendermäßig vom Arbeitgeber vorbestimmt werden soll. Der Arbeitsvertrag für geringfügig entlohnte Beschäftigte ist speziell für Angestellte auf "450-Euro-Basis" gedacht und berücksichtigt die damit einhergehenden sozialversicherungsrechtlichen Besonderheiten.
Dahingegen dient die Kündigung der wirksamen Beendigung eines bestehenden Arbeitsverhältnisses und hebt dieses unter Berücksichtigung der gesetzlichen Erfordernisse wegen eines bestimmten Grundes auf. Gründe können ein Fehlverhalten des Arbeitnehmers, Gründe in der Person des Arbeitnehmers wie Krankheit oder Qualifikationsverlust oder auch betriebliche Erfordernisse des Arbeitgebers wie Umsatzeinbußen, Geschäftsschließungen etc. sein.
Arbeitsrechtliche Abmahnungen sind offizielle Verhaltensrügen an den Arbeitnehmer, die ihm ein bestimmtes Fehlverhalten zur Last legen, ihn zu dessen Unterlassen auffordern und rechtliche Konsequenzen androhen. Eine Abmahnung ist Voraussetzung für eine spätere verhaltensbedingte Kündigung.
Eine Geheimhaltungsvereinbarung kann erforderlich werden, wenn der Arbeitnehmer mit Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen oder schutzwürdigem Know-How des Arbeitgebers in Kontakt kommt und daher unter Geldstrafenandrohung verpflichtet werden soll, dieses Wissen für sich zu behalten und nicht weiterzugeben.
Eine Home-Office-Vereinbarung muss als Zusatz zum Arbeitsvertrag geschlossen werden, wenn der Arbeitnehmer dauerhaft oder temporär ins Home Office entsendet werden soll und der ursprüngliche Vertrag dies nicht vorsieht. Hier sind Pflichten des Arbeitnehmers rund um die Verrichtung seiner Arbeit neu zu definieren und umzugestalten.
Die Zustimmungsvereinbarung für Kurzarbeit ist schließlich erforderlich, wenn der Arbeitgeber in seinem Unternehmen betriebsbedingt die Kurzarbeit und mithin Arbeitszeitverringerungen und Lohnkürzungen einführen will. Dies kann der Arbeitgeber nicht einseitig anordnen, sondern benötigt die Zustimmung jedes betroffenen Arbeitnehmers.
Das Nachweisschreiben stellt die korrekte Umsetzung der Informationspflichten des Arbeitgebers über die wesentlichen Arbeitsbedingungen sicher, die seit dem 01.08.2022 gelten.
Diverse Zusatzvereinbarungen ermöglichen ein bedarfsgerechtes, betriebsinteressenbasiertes Nachjustieren von arbeitsvertraglichen Vereinbarungen im Einzelfall.
Arbeitnehmerdatenschutz
Die Muster aus dem Bereich des Arbeitnehmerdatenschutzes dienen der datenschutzkonformen Durchführung des Arbeitsverhältnisses und helfen Arbeitgebern, ihre speziellen datenschutzrechtlichen Pflichten zu erfüllen. Diese haben den Hintergrund, dass Arbeitnehmerdaten besonders geschützt werden.
Die Datenschutzerklärung für das Arbeitsverhältnis ist die datenschutzrechtlich erforderliche Belehrung des Arbeitnehmers über die Art und den Umfang der Verarbeitung seiner Daten während der Anstellung. Sie ist dem Arbeitnehmer bei der Begründung des Arbeitsverhältnisses auszuhändigen.
Dahingegen dient die Datenauskunft dem Arbeitgeber zur Erfüllung von Datenauskunftsansprüchen des Arbeitnehmers. Diesem steht nach der DSGVO das Recht zu, umfassende Auskunft über die Verarbeitung seiner Daten beim Arbeitgeber zu beantragen.
Infolge der Weisung zur Untersagung der Privatnutzung von Arbeitsmitteln kann der Arbeitgeber Arbeitnehmern verbieten, betriebliches Gerät wie Smartphones, Laptops etc. privat zu nutzen. Dies dient nicht nur der Sicherheit ggf. sensibler Unternehmensdaten, sondern auch der Vermeidung von Haftungsrisiken für rechtlich problematische Nutzungen (illegale Downloads, Aufrufen von Phishing-Seiten etc.)
Schließlich kann sich Arbeitgeber mit der Einwilligung des Arbeitnehmers in Fotoveröffentlichungen rechtlich absichern, wenn er seine Arbeitnehmer zur Präsentation des Unternehmens im Internet vorstellen will. Ohne ausdrückliche und bestimmte Einwilligung der Betroffenen ist dies nicht zulässig und kann sogar empfindliche Schadensersatzansprüche auslösen.
Die Verpflichtung auf den Datenschutz ermöglicht Arbeitgebern die Erfüllung ihrer datenschutzrechtlichen Instruktionspflichten, während die Betriebsvereinbarung zur Regulierung der Nutzung betrieblicher E-Mail-Konten eine unternehmensweite Einigung mit dem Betriebsrat mit Wirkung für alle Angestellten zur Vermeidung innerbetrieblicher Datenschutzrisiken herbeiführen kann.
Werden die Inhalte des Schutzpaketes erweitert und aktualisiert?
Selbstverständlich. Die IT-Recht Kanzlei wird den Umfang des Paketes kontinuierlich ausbauen und es um neue hilfreiche Mustern und Formulare erweitern. Selbstverständlich werden alle Muster und Formulare stetig auf ihre Aktualität und Rechtssicherheit hin überwacht und bei Bedarf automatisch aktualisiert.
Über Anregungen der Mandantschaft zu neuen Mustern und zur Erweiterung bestehender Vorlagen freuen wir uns!
Wie kann Schutzpaket Arbeitsrecht gebucht werden?
Das Schutzpaket Arbeitsrecht kann für nur 7,50€ zzgl. USt. im Monat neben einem bestehenden Schutzpaket oder individuell einzeln gebucht werden (es gilt eine sechsmonatige Mindestvertragslaufzeit, danach monatlich kündbar).
Mandanten können das Paket direkt aus dem Mandantenportal hier buchen.
Nicht-Mandanten können das Paket hier bestellen.
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