Alle Jahre wieder: Wir wünschen schöne Feiertage!
Das Jahr neigt sich dem Ende zu und wir wollen dies wieder zum Anlass nehmen, auf das laufende Jahr zurückzublicken und einen kurzen Ausblick auf das kommende Jahr zu wagen.
Wir schauen auf ein Jahr zurück, welches aus Sicht des Handels in Deutschland nicht immer einfach war. Während in der Corona-Pandemie zumindest der Online-Handel profitieren konnte, betrifft die aktuelle Wirtschaftsflaute in Deutschland nahezu den gesamten Handel. Dies zeigte sich insbesondere durch eine stark gestiegene Zahl an Insolvenzen und Geschäftsaufgaben im Einzelhandel. Hiervon waren leider auch einige unserer Mandanten betroffenen, denen wir an dieser Stelle alles Gute für die Zukunft wünschen möchten.
Auf der anderen Seite hat sich der E-Commerce inzwischen fest etabliert und trägt in erheblichem Umfang zur deutschen Wirtschaft bei. So fanden auch in diesem Jahr wieder zahlreiche Existenzgründer den Weg in den E-Commerce, wobei sich neben dem klassischen Warenverkauf immer häufiger auch andere Geschäftsmodelle etablieren, wie etwa der Handel mit digitalen Inhalten und Dienstleistungen. Daher durften wir auch in diesem Jahr zahlreiche neue Mandanten begrüßen, die sich auf ihrem Weg von uns rechtlich begleiten lassen.
Auch der Gesetzgeber war in diesem Jahr nicht untätig und hat uns wieder einmal mit zahlreichen gesetzlichen Änderungen konfrontiert, die sich auch auf den E-Commerce auswirken.
Beispielhaft seien insoweit etwa
- die EU-Produktsicherheitsverordnung,
- die EU-Ökodesign-Verordnung oder
- das Einwegkunstofffondsgesetz
erwähnt. Die Beispiele zeigen, dass die Gesetzgebung in Brüssel eine wachsende Bedeutung für den E-Commerce in Deutschland hat und das nicht zuletzt in diesem Bereich eine zunehmende Harmonisierung der Rechtslage in den EU-Mitgliedstaaten stattfindet.
In technischer Hinsicht hat in diesem Jahr das Thema „KI“ stark dominiert. Dies ist auch an uns nicht spurlos vorübergegangen. So haben wir wieder stark in technische Entwicklungen investiert, die unseren Mandanten bei der Umsetzung der rechtlichen Anforderungen im E-Commerce behilflich sein sollen. Beispielhaft seien insoweit etwa unsere Dienste „EasyScan“ und „LegalScan“ erwähnt.
Zudem haben wir weitere Schnittstellen zur Übertragung unserer Rechtstexte entwickelt und neue Partnerschaften generiert, von denen auch unsere Mandanten profitieren können.
Alles in allem dürfen wir also trotz des schwierigen Marktumfeldes auf ein erfolgreiches Jahr zurückblicken.
Für das kommende Jahr hoffen wir natürlich auch im Interesse unserer Mandanten auf eine Stabilisierung des Marktumfeldes, auch wenn die Prognosen der namhaften Wirtschaftsinstitute nicht erfreulich sind.
In rechtlicher Hinsicht werden sich auch im kommenden Jahr neue Herausforderungen für den E-Commerce stellen, bei denen wir unsere Mandanten tatkräftig unterstützen werden.
Abschließend möchten wir unseren Mandanten und unseren Lesern erholsame Feiertage und für das kommende Jahr viel Erfolg und Gesundheit wünschen.
Hinweis: Die Kanzlei ist zwischen den Jahren besetzt. In dringenden Fällen sind wir wie immer gerne für Sie da.
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