Ein Schock für die DIY-Szene: Schließung von Märkten und Messen wegen Corona

Ein Schock für die DIY-Szene: Schließung von Märkten und Messen wegen Corona
06.04.2020 | Lesezeit: 7 min

Stationäre Händler haben es momentan wegen der Geschäftsschließungen sehr schwer. Aber auch den fliegenden Händlern, die insbesondere auf Märkten und Messen ausstellen und verkaufen, brechen aktuell nahezu alle Verkaufsoptionen weg. Doch gerade im DIY- und Kunsthandwerkerbereich gibt es erfreulicherweise zahlreiche und schnell zu realisierenden Online-Alternativen. Wir zeigen, welche.

Worum geht es?

Die rasche Ausbreitung der aktuellen Corona-Pandemie zieht immer weitergehende Schließungen von Geschäften und Märkten nach sich. Auch Messen und sonstige Verkaufsveranstaltungen werden reihenweise abgesagt.

Gerade im Bereich des Kunsthandwerks und der DIY-Szene stellt der Verkauf auf Märkten und Messen einen sehr wichtigen Absatzkanal dar. Damit bricht vielen Verkäufern solcher Waren nun die Existenzgrundlage weg und ein Ende der Schließungen und Absagen ist derzeit noch nicht absehbar.

Was also tun?

Die aktuellen Verwerfungen im Bereich des stationären Handels dürften einen seit Jahren anhaltenden Trend noch beschleunigen: Das Ausweichen auf den Onlineverkauf der eigenen Waren.

Vor allem bei selbstgefertigten, also individuellen Waren bietet sich so nicht nur die Chance, wegbrechende stationäre Umsätze zu kompensieren, sondern – heben sich die eigenen Waren durch eine gute Qualität und individuelle Note von der Masse ab – hierbei sogar Umsatzsteigerungen im Vergleich zum räumlich meist stark beschränkten Verkauf vor Ort zu erzielen.

So könnte in der aktuellen Krise sogar eine Chance liegen, da der Onlinehandel dem stationären auch ohne Krise auf lange Sicht in vielen Bereichen den Rang ablaufen dürfte.

Da die Einrichtung eines eigenen Onlineshops (also eines Shops auf einer eigenen Webseite) eine längere Vorlaufzeit benötigt und höhere Einrichtungskosten mit sich bringt, die betroffenen Händler aber gerade jetzt auf eine Kompensation der entfallenden offline-Umsätze angewiesen sind, bietet sich für den Start ein Engagement auf den bekannten DIY-Verkaufsplattformen an.

Hier kann im Regelfall sehr schnell mit dem Verkauf begonnen werden und höhere Einrichtungskosten wie bei einem eigenen Shop fallen nicht an. Dafür wird eine Verkaufsprovision und ggf. Grundgebühr fällig.

Auch über einen Verkauf im Wege individueller Kommunikation, also per Telefon, Email, Fax oder Brief – angebahnt über soziale Medien wie Facebook oder Instagram sollte in diesen Zeiten einmal nachgedacht werden.

Welche Plattformen bieten sich für den DIY-/ Kunsthandwerkbereich an?

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etsy

Die Verkaufsplattform etsy dürfte zwischenzeitlich im deutschsprachigen Raum neben dem ehemaligen Platzhirhschen DaWanda wohl mit der bekannteste Marktplatz für den Handel von DIY-Produkten sein.

Für einen rechtssicheren Einstieg auf dieser bekannten Plattform werden abmahnsichere Rechtstexte (Impressum, AGB, Datenschutzerklärung, Widerrufsbelehrung & Muster-Widerrufsformular) benötigt.

Die IT-Recht Kanzlei bietet maßgeschneiderte und abmahnsichere Rechtstexte für den Verkauf bei etsy inklusive Update-Service und der innovativen Datenschnittstelle der IT-Recht Kanzlei (zur automatisierten Übertragung, Überwachung und Aktualisierung der deutschen etsy-Rechtstexte) an.

Die Datenschnittstelle ermöglicht die komplett automatische Aktualisierung der etsy-Rechtstexte. So sorgt die Automatik bei jeder rechtlichen Änderung für ein zeitnahes Update der Texte, ohne dass die Händler tätig werden müssen. Dies bietet maximale Rechtssicherheit.

So steht einem rechtssicheren Start – auch für einen „Anfänger“ aus dem Offline-Bereich – nichts mehr im Wege.

kasuwa.de

Bei Kasuwa handelt es sich um eine junge, aufstrebende Plattform, die erst in 2019 geschaffen wurde, sich aber bei Händlern wachsender Beliebtheit erfreut. Der Marktplatz ist erreichbar unter www.kasuwa.de

Der AGB-Service der IT-Recht Kanzlei für kasuwa ist bereits ab 5,90 Euro zzgl. MwSt. mtl. verfügbar.

Auch hier bietet die IT-Recht Kanzlei eine innovative Datenschnittstelle – natürlich ohne Aufpreis - für maximale Rechtssicherheit an.

Handmade at Amazon

Interessant dürfte auch ein Verkauf von DIY-Waren in der Rubrik „Handmade at Amazon“.

Dabei handelt es sich um eine Rubrik der extrem reichweitenstarken Plattform Amazon. Diese ist hier erreichbar: https://services.amazon.de/handmade.html

Die IT-Recht Kanzlei unterstützt Sie gerne auch bei einem reibungslosen und rechtssicheren Start auf „Handmade at Amazon“. Professionelle und abmahnsichere Rechtstexte für „Handmade at Amazon“ finden Sie gerne hier.

Durch eine Vielzahl von ausländischen Amazon-Plattformen wir auch ein internationalen Handel interessant. Gerne leistet die IT-Recht Kanzlei Unterstützung für einen Verkauf über die ausländischen Amazon-Plattformen mit passenden, abmahnsicheren Rechtstexten.

productswithlove.de

Ein ebenfalls jüngerer Onlinemarktplatz im DIY-Segment mit einem Fokus auf die Länder Deutschland, Österreich und Schweiz ist mit productswithlove.de geschaffen worden.

Sie können den Marktplatz hier erreichen: https://www.productswithlove.de

Abmahnsichere Rechtstexte für einen rechtssicheren Verkauf bei productswithlove.de bietet die IT-Recht Kanzlei hier an.

Palundu.de

Die ebenfalls auf den Verkauf handgefertigter Waren ausgerichtete Verkaufsplattform Palundu findet sich unter https://www.palundu.de/ . Nach aktuellen Angaben des Betreibers ist Palundu inzwischen auf mehr als 130.000 aktive Produkte und über 3.000 Verkäufer gewachsen.

Passende abmahnsichere Rechtstexte für einen Verkauf bei Palundu bietet die IT-Recht Kanzlei hier an.

Es steht seit auch hier die innovative Datenschnittstelle der IT-Recht Kanzlei für die Palundu-Rechtstexte zur Verfügung.

kayamo.eu

Mit www.kayamo.eu existiert ein weiterer Marktplatz für selbst gestaltete oder selbst gemachte Waren.

Rechtstexte für den Verkauf über kayamo.eu finden Sie hier.

Facebook

Auch ein eigener Auftritt im sozialen Medium Facebook hat durchaus das Potential, als attraktiver (weiterer) Verkaufskanal zu dienen.

Besucher und Fans haben bereits eine Bindung zum Händler und sind dementsprechend offen für dessen Angebote. Hohe Reichweite und einfache Produktpräsentation durch Bewerbung in Chronikeinträgen mit Möglichkeit eines Bilderuploads schaffen gute Verkaufsbedingungen. Dies gilt natürlich auch für DIY-Produkte.

Verkaufen über Facebook funktioniert und kostet keine Gebühren. Als Händler kann man bei Facebook längst nicht nur „Likes“ sammeln und Support bieten, sondern dort auch erfolgreich verkaufen.

Die IT-Recht Kanzlei stellt Ihnen die passenden Rechtstexten für dieses Vorhaben.

Instagram

Instagram gehört mit zu den am schnellsten wachsenden sozialen Medien. Aufgrund der Vielzahl von Nutzern ist Instagram als Werbekanal für Händler sehr interessant.

Durch die Möglichkeit der Bilddarstellung in Verbindung mit einem sehr reichweitenstarken Werbekanal können Händler Instagram effektiv nutzen, um damit weitere Käuferschichten anzusprechen und so einen neuen Verkaufskanal schaffen.

Die professionellen Rechtstexte der IT-Recht Kanzlei für den Verkauf via Instagram finden Sie gerne hier.

Multichannel-Verkauf und umfassende Rechtssicherheit mit dem Premium-Paket!

Die „richtige“ Verkaufsplattform muss meist erst gefunden werden, was sich nach einer gewissen Anlaufzeit herauskristallisiert. Zudem setzen immer mehr Verkäufer auf einen Verkauf auf mehreren Online-Kanälen, um den Umsatz zu optimieren.

Ideal für eine solche "Findungsphase" ist das Premium-Paket der IT-Recht Kanzlei, mit dem Sie Rechtstexte für bis zu 5 verschiedene Verkaufskanäle zum Paketpreis von 24,90 Euro zzgl. MwSt. monatlich erhalten können.

Im Rahmen des Premium-Pakets ist also z.B. eine Absicherung möglich für den Verkauf via

  • Amazon Handmade, und
  • etsy.de, und
  • Facebook, und
  • Kasuwa.de, und
  • eigenem Onlineshop

Und: Sollte der Bedarf an Rechtstexten einmal geringer werden: Das Paket ist grundsätzlich monatlich kündbar - für Ihre maximale Flexibilität!

Fazit: Weiteres und unabhängiges Standbein durch Onlineverkauf schaffen!

Der Verkauf im Onlinehandel gewinnt seit Jahren an Bedeutung und verdrängt den stationären Handel immer weiter.

Dieser Digitalisierungseffekt dürfte sich durch die aktuelle Corona-Pandemie nochmals beschleunigen, weil nun leider das eingetreten ist, mit dem niemand überhaupt nur ansatzweise gerechnet hat: Wochen- oder gar monatelange Schließungen der meisten Geschäfte, Märkte und Messen.

Nachdem nun viele stationäre Händler massive Existenznöte plagen und zugleich mangels Verkaufsmöglichkeit vor Ort auch etwas zeitlicher Freiraum herrschen dürfte, ist es ein guter Zeitpunkt, über den Sprung in den Ecommerce nachzudenken.

Egal ob als zweites Standbein oder möglicherweise sogar als künftiger Hauptabsatzmarkt: Der Onlineverkauf bietet viele Chancen bei überschaubaren Risiken und Kosten.

Die IT-Recht Kanzlei unterstützt sich bei einem rechtssicheren Start im Ecommerce!

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


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