Bundesnetzagentur: Gewinnt Eilentscheidung zu Schaltverteilern

Bundesnetzagentur: Gewinnt Eilentscheidung zu Schaltverteilern

Das Verwaltungsgericht (VG) Köln hat einen gerichtlichen Eilantrag der Deutschen Telekom AG (DT AG) abgelehnt, mit dem sich das Unternehmen gegen die von der Bundesnetzagentur angeordnete Verpflichtung zur Errichtung sog. Schaltverteiler gewandt hatte. Gegen diese Anordnung der Bundesnetzagentur hatte die DT AG einstweiligen Rechtsschutz beantragt, der nunmehr abgelehnt wurde.

Die Bundesnetzagentur hatte Anfang März diesen Jahres eine erste Entscheidung bekannt gegeben, die Wettbewerbern der DT AG eine einfachere Erschließung und Versorgung "weißer Flecken" mit schnellen Internetanschlüssen ermöglichen soll. Danach muss die DT AG ihren Wettbewerbern den Zugriff auf die Teilnehmeranschlussleitung (TAL), die sog. "letzte Meile", auch an einem Schaltverteiler gewähren. Mit der Zugangsmöglichkeit zur TAL an einem Schaltverteiler verkürzt sich die Länge der Leitungen zwischen der aktiven Technik des Anbieters und dem Endkunden, wodurch eine Internetversorgung mit hoher Bandbreite erst möglich wird. Darüber hinaus wird durch die Bündelung der erforderlichen DSL-Technik an nur einem zentralen Punkt die Erschließung ländlicher Gebiete einfacher. Insbesondere entfallen die ansonsten notwendige Anbindung jedes einzelnen Kabelverzweigers und die dafür erforderlichen, aufwändigen Tiefbauarbeiten.

Quelle: PM der Bundesnetzagentur

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .


Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

Weitere News

Verbot von Radiogeräten ohne Digitalempfänger zum 21.12.2020: Was Händler beachten müssen
(01.12.2020, 11:11 Uhr)
Verbot von Radiogeräten ohne Digitalempfänger zum 21.12.2020: Was Händler beachten müssen
Im Bundestag notiert: Novellierung des Telekommunikationsgesetzes
(16.08.2010, 14:39 Uhr)
Im Bundestag notiert: Novellierung des Telekommunikationsgesetzes
Oberlandesgericht Frankfurt am Main: verneint Anspruch eines Telekom-Kunden auf sofortige¹ Löschung von IP-Adressen
(05.07.2010, 17:25 Uhr)
Oberlandesgericht Frankfurt am Main: verneint Anspruch eines Telekom-Kunden auf sofortige¹ Löschung von IP-Adressen
BGH: Rufumleitung "Switch & Profit" wettbewerbsrechtlich unzulässig
(15.10.2009, 08:05 Uhr)
BGH: Rufumleitung "Switch & Profit" wettbewerbsrechtlich unzulässig
Erfahrungsbericht eines Pioniers: „Die Geschichte des DSL in Eibach Süd"
(31.10.2008, 18:44 Uhr)
Erfahrungsbericht eines Pioniers: „Die Geschichte des DSL in Eibach Süd"
Telefon-Festnetz: Klage der Telekom weitgehend abgewiesen
(30.10.2008, 13:44 Uhr)
Telefon-Festnetz: Klage der Telekom weitgehend abgewiesen
© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei