CDU/CSU und FDP treten für schärfere Medizinprodukte-Richtlinien ein

CDU/CSU und FDP treten für schärfere Medizinprodukte-Richtlinien ein

Die Fraktionen der CDU/CSU und FDP dringen auf eine Verschärfung der europäischen Medizinprodukte-Richtlinien. Nach Angaben der beiden Fraktionen hat die Europäische Kommission Ende September 2012 Vorschläge für zwei Verordnungen des Europäischen Parlaments und des Rates gemacht, mit denen die bisherigen drei Medizinprodukte-Richtlinien (90/385/EWG, 93/42/EWG und 98/79/EG) abgelöst werden sollen. In einem Antrag (17/11830) fordern CDU/CSU und FDP die Bundesregierung auf, im Rahmen der anstehenden Verhandlungen über diese EU-Verordnungen darauf hinzuwirken, dass die Anforderungen an Benannte Stellen deutlich erhöht und die Maßnahmen zu deren Überwachung durch staatliche Behörden verbessert werden. Benannte Stellen sind staatlich akkreditierte Stellen, die den Herstellungsprozesses eines Medizinproduktes im Auftrag eines Herstellers überprüfen und dessen Korrektheit bescheinigen.

Nach Ansicht von CDU/CSU und FDP müssen die Benannten Stellen verpflichtet werden, künftig auch unangemeldete Produktprüfungen beim Hersteller durchzuführen. Außerdem sollten die europäischen Marktüberwachungsprogramme künftig mindestens für Implantate und andere potentiell gefährliche Medizinprodukte unangemeldete stichprobenartige Kontrollen im Handel und in Gesundheitseinrichtungen vorsehen. „Seit Dezember 2011 (Bekanntwerden des PIP-Brustimplantate-Skandals) wird die Sicherheit von Medizinprodukten verstärkt diskutiert“, schreiben die Abgeordneten. Zudem würden generelle Zweifel an der Sicherheit und an dem Nachweis des medizinischen Nutzens von Medizinprodukten geäußert. „In diesem Zusammenhang werden auch Vorschläge für Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen gemacht“, legen die Abgeordneten weiter dar. CDU und FDP treten dafür ein, Lösungsansätze primär innerhalb des derzeitigen Marktzugangs- und Überwachungssystems und nicht etwa durch Einführung eines staatlichen Zulassungssystems zu suchen.

Quelle: PM des Deutschen Bundestags

Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .

Bildquelle: © Daniel Fleck - Fotolia.com

Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

Beiträge zum Thema

FAQ zum Handel mit Medizinprodukten
(25.10.2024, 08:29 Uhr)
FAQ zum Handel mit Medizinprodukten
LG Dortmund: Werbeaussage „Schnelle Wundheilung“ für Medizinprodukte ohne wissenschaftlichen Beleg unzulässig
(24.10.2016, 10:20 Uhr)
LG Dortmund: Werbeaussage „Schnelle Wundheilung“ für Medizinprodukte ohne wissenschaftlichen Beleg unzulässig
OLG Hamm zu irreführenden Werbeaussagen für umstrittene kinesiologische Behandlungsmethoden
(13.08.2014, 09:41 Uhr)
OLG Hamm zu irreführenden Werbeaussagen für umstrittene kinesiologische Behandlungsmethoden
OLG Celle und LG Ulm zur Unlauterkeit der Werbung mit wissenschaftlich nicht belegten Wirkungsbehauptungen für Kinesio-Tapes
(04.04.2014, 10:28 Uhr)
OLG Celle und LG Ulm zur Unlauterkeit der Werbung mit wissenschaftlich nicht belegten Wirkungsbehauptungen für Kinesio-Tapes
Wirkungsaussagen für Kinesio-Tapes stellen nach LG Konstanz irreführende Leistungsversprechen dar
(31.10.2013, 14:09 Uhr)
Wirkungsaussagen für Kinesio-Tapes stellen nach LG Konstanz irreführende Leistungsversprechen dar
BayVGH: Öko-Wärme-Säckchen (mit Trauben- oder Johannesbeerkernfüllung) können Medizinprodukte sein
(11.12.2012, 17:01 Uhr)
BayVGH: Öko-Wärme-Säckchen (mit Trauben- oder Johannesbeerkernfüllung) können Medizinprodukte sein
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.

Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.

Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie uns:
IT-Recht Kanzlei
Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller
Alter Messeplatz 2
Tel.: +49 (0)89 / 130 1433-0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de
© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei