Student muss keine Rundfunkgebühr für internetfähigen PC zahlen

Student muss keine Rundfunkgebühr für internetfähigen PC zahlen
07.10.2008 | Lesezeit: 3 min

Ein Münsteraner Student durfte nicht allein deshalb zu Rundfunkgebühren herangezogen werden, weil er einen internetfähigen Computer besitzt, mit dem man etwa auch Hörfunkprogramme empfangen kann. Das hat jetzt das Verwaltungsgericht Münster entschieden und damit - erstmals in NRW - einen entsprechenden Gebührenbescheid des WDR Köln aufgehoben.

Der Student, der weder über ein Radio noch einen Fernseher verfügt, hatte erklärt, seinen PC mit Internetzugang nicht zum Rundfunkempfang zu nutzen. Als der WDR von ihm, nachdem die bis Ende 2006 festgeschriebene Gebührenfreiheit für internetfähige PCs weggefallen war, Rundfunkgebühren in Höhe von 16,56 Euro (für die Monate Januar bis März
2007) forderte, hielt er entgegen: Es könne nicht bei fast universell nutzbaren elektronischen Geräten eine allgemeine Gebührenpflicht angenommen werden, nur weil mit ihnen theoretisch auch ein Rundfunkempfang möglich sei. Demgegenüber machte der WDR geltend, die Gebührenpflicht knüpfe allein an das Bereithalten eines Gerätes an, mit dem sich Hörfunk- oder Fernsehprogramme empfangen ließen.

Die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Münster gab dem Kläger Recht. Auch wenn nach dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag die Geeignetheit eines Gerätes zum Empfang grundsätzlich ausreiche und es auf die konkrete Nutzung nicht ankomme, sei der Kläger nicht rundfunkgebührenpflichtig.

Während bei herkömmlichen Rundfunkempfangsgeräten der schlichte Besitz regelmäßig das Bereithalten zum Empfang schon deshalb vermuten lasse, weil eine andere Zweckverwendung in der Regel ausgeschlossen sei, verhalte es sich mit neuartigen multifunktionalen Geräten anders.
Inzwischen könne neben internetfähigen PCs auch mit Notebooks, UMTS-Handys oder sogar mit internetfähigen Kühlschränken Rundfunk empfangen werden. Da aber bei derartigen Geräten ein Bereithalten zu vielen anderen Zwecken möglich sei, könne aus dem bloßen Besitz nicht automatisch auf ein Bereithalten zum Rundfunkempfang geschlossen werden.
Internetfähige PCs in Behörden, Unternehmen oder heimischen Arbeitszimmern würden in Deutschland für verschiedenste Zwecke, aber typischerweise (noch) nicht als Rundfunkempfangsgeräte genutzt. Dies gelte auch für internetfähige PCs im Übrigen.

Entsprechendes belege die so genannte ARD/ZDF-Online-Studie 2007, wonach im Jahr 2007 nur 3,4 % der "Onliner" und 2,1 % der Gesamtbevölkerung ab 14 Jahren das Netzradio täglich nutzten. Dass der Kläger seinen PC tatsächlich zum Rundfunkempfang nutze, habe der Beklagte nicht nachgewiesen. Die Kammer verkenne nicht, so die Richter, dass der Nachweis der tatsächlichen Nutzung in der Praxis schwierig zu führen sei. Solange der Rundfunkstaatsvertrag aber an der gerätebezogenen Gebührenpflicht festhalte, ohne den neueren technischen Entwicklungen erkennbar Rechnung zu tragen, sei eine einschränkende Auslegung geboten, weil die Rundfunkgebühr anderenfalls eine unzulässige Besitzabgabe für internetfähige PCs darstelle.
Az.: 7 K 1473/07 (nicht rechtskräftig)

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Bildquelle:
tommyS / PIXELIO

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1 Kommentar

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Franz Brötchen 18.11.2008, 14:08 Uhr
Ja, ich bin als Gewerbetreibender auch gerade mit diesem Thema beschäftigt.
Ich habe in meinem Einfamilienhaus ein Büro, von dem aus ich als alleiniger Inhaber und Mitarbeiter meine Geschäfte betreibe.
Meine Argumente, dass ich ja als Privatmann schon treu und brav meine 1/4-jährlichen Abbuchungen über mich ergehen lasse, wurden völlig ignoriert.
Ebenso mein Hinweis, dass ich mich durch die störenden Hintergrundgeräusche eher gestört fühlen würde, brachte keinen Erfolg.
Ich bin zur Zahlung verpflichtet, weil ich z.B. in meinem Privat(!)wagen über eine VORRICHTUNG zum Empfang eines Senders der öffentlichen Radioanstalten verfüge (auch wenn ich dieses Fahrzeug nur geringfügig für die Beschaffung von Büromaterial bzw. zum Besuch meiner Kunden benutze...).

Ich überlege nun meinerseits, wie ich den Entscheidern klar machen kann, wie absurd diese ganze Angelegenheit ist (oder ist es gar Nötigung, bestimmte Sender hören zu müssen?) und meine Abneigung gegen diese Abzocker immer weiter vertieft!
Ich habe eine (natürlich ebenfalls absurde) Idee: Ich erstatte Anzeige wegen Vergewaltigung gegen die Entscheider. Sie haben zwar mit Sicherheit noch nicht vergewaltigt - aber sie haben die VORRICHTUNG dafür!

Fazit: Auch hier sieht man wieder, wie weit sich die Obrigkeiten unseres Staates (der ausschließlich wir sind - unsere Regierenden dürfen uns bestenfalls für einen begrenzten Zeitraum als "Verwalter" begleiten, bevor sie auf einen gut dotierten "Staats"-Posten abgeschoben werden...) entfernt haben.
Und ich fürchte, es wird so weitergehen - bis auch dem letzten Gutmütigen der Geduldsfaden reisst ("...in gärend Drachenblut hast du...) und er sich auch einmal am rechten Rand umschaut, ob ihm nicht vielleicht dort geholfen werden kann.

Ich erwarte mit Spannung die Wahl im kommenden Jahr - und freue mich schon jetzt auf das dümmliche Gestammel der Verlierer, die wieder schwarze Wolken am Himmel der Demokratie aufziehen sehen.
Zu erkennen, dass sie selbst erheblich dazu beigetragen haben, wird wohl ihren geistigen Horizont bei Weitem übersteigen

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