Umweltausschuss: Beschließt neue Regeln für alte Batterien

Umweltausschuss: Beschließt neue Regeln für alte Batterien

Achtung: Dieser Beitrag ist mittlerweile veraltet. Aktuellere Informationen finden Sie hier: "Verkauf von Batterien"

Ein Gesetzesentwurf der Bundesregierung, der den Vertrieb, die Rücknahme und die Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren an europäisches Recht anpasst, ist am Mittwochvormittag im Umweltausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen angenommen worden.

Danach sollen Batterien wie bisher getrennt vom Hausmüll entsorgt und bei entsprechenden Rücknahmestellen abgegeben werden. Neu eingeführt wird ein zentrales Melderegister für die Hersteller von Batterien und Akkumulatoren, das beim Umweltbundesamt angesiedelt werden soll. Die Hersteller werden in Zukunft zudem verpflichtet, ein Rücknahmesystem aufzubauen und zu betreiben, mit dem die Erfassung und ordnungsgemäße Verwertung von Batterien sichergestellt werden soll.

Batterien, die bestimmte gefährliche Substanzen enthalten, dürfen künftig nicht mehr in den Verkehr gebracht werden. Die Vertreiber von Batterien müssen auch weiterhin Altbatterien vom Verbraucher unentgeltlich zurücknehmen. Das Gesetz schreibt erstmals auch Sammelziele für Batterien vor: Bis September 2012 sollen 35 Prozent und bis 2016 insgesamt 45 Prozent aller Geräte-Altbatterien gesammelt werden. Mit dem "Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der abfallrechtlichen Produktverantwortung für Batterien und Akkumulatoren" setzt die Regierung die Batterierichtlinie der Europäischen Union aus dem Jahr 2006 in nationales Recht um.

Quelle: PM des Deutschen Bundestages

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